3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 18-7877-6 Überarbeitet: 01/12/09 Versions-Nr.: 003.00 Ersetzt Datum 06/08/08 Druckdatum: : 01/12/09 Seite: 1 von 16 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) WELD-THRU II COATING, PN 05917 Bestellnummern: 60-9801-0777-9 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Beschichtung Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Aceton 67-64-1 30 - 60 EINECS: 200-662-2 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Erdölgase, verflüssigt, gesüßt 68476-86-8 10 - 30 EINECS: 270-705-8 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich T Giftig R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (R45) Kann Krebs erzeugen. Gefahrstoffverordnung- Sonderbestimmungen des sechsten Abschnitts beachten. (R 46) Kann vererbbare Schäden verursachen. (Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% 1, 3-Butadien enthält) Zink 7440-66-6 7 - 13 EINECS: 231-175-3 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R15) Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. (R17) Selbstentzündlich an der Luft. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Xylol (Isomerengemisch) 1330-20-7 3 - 7 EINECS: 215-535-7 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R38) Reizt die Haut. Zink-Komponente Mischung 1 - 5 Ethylbenzol 100-41-4 1 - 5 EINECS: 202-849-4 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Aluminiumpulver (nicht 7429-90-5 1 - 5 stabilisiert) EINECS: 231-072-3 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich R-Sätze: (R15) Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. (R17) Selbstentzündlich an der Luft. Stoddard Lösungsmittel 8052-41-3 < 2 EINECS: 232-489-3 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: - (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R45) Kann Krebs erzeugen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Nota P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol enthält) (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Toluol 108-88-3 < 0,1 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Schnell medizinische Betreuung suchen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Undichte Behälter in einen ventilierten Abzug stellen, mit ausreichenden Luftwechsel. Betroffenen Bereich mit "Light-Water" oder anderen AFFF-Schäumen abdecken, die für die Abnwendung bei wasserlöslichen Lösemitteln (z.B. Alkohole, Aceton) geeignet sind. (Für weitere Informationen zum Gebrauch von ATC-Schäumen Kontakt mit der Abteilung für 3M-Feuerschutz-Systeme aufnehmen.) Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen geeigneten Metallbehälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Von starken Basen und Aminen fernhalten. Bei Schweißvorgängen die Standard-Vorsichtsmaßnahmen für das Schweißen einhalten. Das Einatmen von Dämpfen während des Schweißens vermeiden. Der Einsatz einer lokalen Absaugung zur Begrenzung der Dämpfe wir empfohlen. Ist keine lokale Absaugung vorhanden, wird die Verwendung von Atemschutz empfohlen. Dampf-Luftgemisch ist explosionsfähig. Kann Stichflammen erzeugen. Dampfanreicherungen vermeiden - bei Anwendung alle Türen und Fenster öffnen. Dampfkonzentrationen unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte halten. Nicht mit Gegenstrom- sondern nur mit Querstrom-Lüftung arbeiten. Ohne entsprechende Lüftung können sich die Dämpfe in Bodennähe anreichern. Alle Zündflammen, Heizungen, Öfen und andere elektrischen oder gasbetriebenen Geräte (z.B. Warmwassergeräte, Schmelzöfen etc.), sowie elektrische Motoren und andere Zündquellen während der Benutzung und des Aushärtens (bis der Lösemittelgeruch auch in Bodennähe nicht mehr wahrnehmbar ist) ausschalten. Während dieser Zeit keine Lichtschalter betätigen. Statische Aufladung vermeiden. Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten für den Arbeitsbereich und alle damit verbundenen Bereiche. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Von Säuren getrennt lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Leicht-/hochentzündliche Flüssigkeit und Dampf. Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Nicht in der Nähe von Lebensmitteln oder Pharmazeutika lagern. Unter 50°C lagern. Behälter nicht auf der Seite lagern. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Aceton (67-64-1) Arbeitsplatzgrenzwert: 500 ppm bzw. 1200 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 80 mg/l Parameter: Aceton Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Xylol (Isomerengemisch) (1330-20-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1,5 mg/l Parameter: Xylol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 g/l Parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Ethylbenzol (100-41-4) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Ethylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 800mg/g Kreatinin Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Aluminiumpulver (nicht stabilisiert) (7429-90-5) MAK-Wert: MAK-Wert für Aluminium (CAS. 7429-90-5) und seine Oxide (CAS. 1344-28-1, CAS. 1302-74-5): 1,5 mg/m3 gemessen als alveolengängiger Aerosolanteil 4 mg/m3 gemessen als einatembarer Aerosolanteil (gemäß DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK- und BAT-Werte-Liste 2006) BAT-Wert: Aluminium 200 microgramm/liter Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Stoddard Lösungsmittel (8052-41-3) TLV-Wert (ACGIH) 525 mg/m3 100 ppm Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Toluol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 3 mg/l Parameter: o-Kresol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Bei Schweißvorgängen an der Beschichtung, geeigneten Atemschutz gegen die Zersetzungsprodukte verwenden. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollgesichtsschutzmasken mit Kombinationsfilter gegen organische Dämpfe und Partikelvorfilter. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. Wirksame Sprühkabine oder lokale Absaugung verwenden. Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. grau-metallisches Erscheinungsbild, Lösungsmittelgeruch. Aerosol. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: Aerosol Flammpunkt: -104 °C (Pensky Marten CC) Untere Explosionsgrenze 0,7 % Obere Explosionsgrenze 12,8 % Dampfdruck: 80 - 90 mmHg Relative Dichte / Dichte 0,796 Wasserlöslichkeit: groß (>10%) 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: = 280 g/l Flüchtige Bestandteile (%): 35,64 % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Zündquellen, Schweißbögen und offenen Flammen fernhalten. Zu vermeidende Stoffe: Starke Säuren. Starke Basen. Starke Oxidationsmittel. Amine. Hitze. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Stickstoffoxide. Chlorwasserstoff (MAK-Wert = 2 ml/m3 bzw. 3,0 mg/m3); (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007/DFG). Kohlenwasserstoffe. Zinkoxide Phosgen. Chlor Toxische Dämpfe, Gase oder Partikel. Kohlenmonoxid (AGW-Wert = 30 ml/m3 bzw. 35 mg/m3; BGW = 5 % Parameter CO-HB); (TRGS 900 04/2007 und TRGS 903 12/2006). Kohlendioxid (AGW-Wert = 5000 ml/m3 bzw. 9100 mg/m3); (Stand TRGS 900 04/2007). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Hautverätzungen (zeitlich verzögert): Anzeichen/Symptome können sein: Rötung, Schwellung, Schmerz, Brennen, Jucken, Geschwürbildung, Abstreifen und Narbenbildung. Diese Effekte müssen nicht direkt nach erfolgter Exposition auftreten. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Vorsätzliche Konzentration und Inhalation kann schädlich oder tödlich sein. Auswirkungen beim Verschlucken: Einmaliges Verschlucken einer relativ großen Menge dieses Materials kann zu Krankheit führen. Verschlucken kann verursachen: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Informationen zur Karzinogenität: Enthält eine chemische Verbindung mit einem krebserzeugenden Potenzial. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte Exposition oberhalb erlaubter Grenzwerte kann verursachen: Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Niereneffekte: Anzeichen/Symptome können sein reduzierte oder fehlende Urinproduktion, ansteigende Creatininwerte, Schmerzen im unteren Rückenbereich, hoher Proteingehalt im Urin und hoher Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN). Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Zink (7440-66-6) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss): LC50/48 h (mg/l): 2,6 - 3,5 LC50/96 h (mg/l): 0,24 - 7,21 Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/96 h (mg/l): 0,238 Wasserfloh (Daphnie magna): LC50/48 h (mg/l): 2,8 (PAN Pesticides Database / Pesticide Action Network North Americ (PANNA)) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: EU VOC: 671,7 g/L ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Produkt nach Gebrauch: Einweg-Verpackungen mit Restinhalten müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: F+ Hochentzündlich Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S9) Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S23) Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S29) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Hinweise Der Inhaltsstoff CAS-Nr. 8052-41-3 erfüllt die Kriterien der Anmerkung P, Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG, und ist daher nicht mit R45 einzustufen. Der Inhaltsstoff CAS-Nr. 68476-86-8 erfüllt die Kriterien der Anmerkung K, Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG, und ist daher nicht mit R45-46 einzustufen. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, Abschnitt 2.7) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 80-85% Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA - ja AICS - ja CDSL - ja EINECS - ja KECI - ja PICCS - ja MITI - unbekannt ISHL - unbekannt CICS - ja ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 15: Veränderung unter "Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung". Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Veränderung unter Punkt 15. "Vorschriften" (TA Luft-Einstufung) Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung