*                        3M Deutschland GmbH                         *
                               Abteilung NPSN
     Carl-Schurz-Str. 1                                       41453 Neuss
    Tel.: (02131) 14-2914   *                   *   Fax: (02131) 14-3587
               Notfalltelefon (Tag und Nacht): (02131) 14-2222
  ============================================================================
                              Sicherheitsdatenblatt
  ============================================================================

    Dokument          : 08-3375-6        Ausgabedatum        : 21.07.2003
    Version           : 5.01             Ersetzt             : 30.07.2001
    Status            : freigegeben      Format              : 28

        nach EG-Richtlinie 91/155/EWG


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  1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG
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        Handelsname:
          3M Schaumstoff Sprühkleber

        Bestellnummern:
          GS-2000-2886-7   GS-2000-2888-3

        Bestimmungsgemäßer Gebrauch:
          Klebstoff

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  2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
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  2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff):

  2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung):


    Chemischer Name                       CAS-Nummer         Gehalt (Gew%)
    ------------------------------------- ------------------ -------------
    Dimethylether                            115-10-6         35,0 - 45,0
          Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich
          R-Sätze: (R12) Hochentzündlich.
          EINECS: 204-065-8
    Pentan                                   109-66-0         20,0 - 25,0
          Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich Xn Gesundheitsschädlich N
          Umweltgefährlich
          R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (R51/53) Giftig für
          Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
          Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken
          Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu
          spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können
          Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
          EINECS: 203-692-4
    Aceton                                    67-64-1         10,0 - 15,0
          Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend
          R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R66)
          Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
          (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
          EINECS: 200-662-2
    Alpha-Pinen Polymer                    25766-18-1          5,0 - 10,0
          EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer
    Synthetischer Kautschuk               keine                5,0 - 10,0
          EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer
    Paraffin und Kohlenwasserstoffwachse,    63449-39-8          1,0 - 5,0
    chloriert









  3M Schaumstoff Sprühkleber

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          EINECS: 264-150-0
    Alkane, C11-C15-ISO-                   90622-58-5          1,0 - 5,0
          Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich
          R-Sätze: (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken
          Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu
          spröder oder rissiger Haut führen.
          EINECS: 292-460-6
    Harzsäuren und                         65997-13-9          1,0 - 5,0
    Kolophoniumsäuren,hydriert, Ester mit
    Glycerin
          EINECS: 266-042-9
    Antioxidationsmittel                  keine                0,1 - 1,0

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  3. MÖGLICHE GEFAHREN
  ----------------------------------------------------------------------------

        Einstufung
          (R12) Hochentzündlich. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder
          oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und
          Benommenheit verursachen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen,
          kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

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  4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
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        nach Einatmen:
          Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden
          sofort Arzt rufen. Bei Atemstillstand  künstliche Beatmung
          durchführen.

        nach Hautkontakt:
          Haut mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
          rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.

        nach Augenkontakt:
          Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden
          Beschwerden Arzt konsultieren.

        nach Verschlucken:
          Kein Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu
          trinken geben. Arzt rufen.

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  5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
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        Geeignete Löschmittel:
          Wassersprühstrahl. Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum.

        Besondere Gefährdungen während des Brandes:
          Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können
          durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe
          lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen









  3M Schaumstoff Sprühkleber

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          bewirken.

        Verbrennungsprodukte im Brandfall:
          siehe unter Punkt 10

        Brandbekämpfungs-Maßnahmen:
          Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm umluftunabhängigen
          Atemschutz (Überdruck), dichtschließende Jacke und Hose, Arm-,
          Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für
          expositionsgefährdete Kopfteile. Der Einsatz von Wasser zur
          Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum
          Kühlen feuergefährderter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um
          Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern.

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  6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
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        Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
          Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher
          Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung
          siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes.

        Umweltschutzmaßnahmen:
          Weitere Informationen siehe unter Punkt 13 !

        Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
          Raum belüften. Alle Zündquellen ausschalten. Mit absorbierendem
          Material abbinden. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. In
          einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen.

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  7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
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  7.1 Handhabung:

        Hinweise zum sicheren Umgang:
          Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch.

        Hinweise zum Brandschutz:
          Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck.
          Leicht-/hochentzündliche Flüssigkeit und Dampf.

        Hinweise zum Explosionsschutz:
          Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen
          Zündquellen fernhalten.

        Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung:
          Statische Entladung vermeiden.

  7.2 Lagerung:

        Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
          Bei Temperaturen unterhalb von 50 Grad Celsius lagern.









  3M Schaumstoff Sprühkleber

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          Anforderungen gemäß TRG 300 (Technische Regel Druckgase) beachten!

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  8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
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        Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten

        Analysenverfahren:
          Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und
          TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder
          "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen"
          (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz).

    Dimethylether (115-10-6)
          MAK-Wert: 1000 ppm  1910 mg/m3  (gemäß TRGS 900 Stand 10/2001)
    Dimethylether (115-10-6)
          Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte
          (Spitzenbegrenzung) = 4
           (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000)
    Pentan (109-66-0)
          MAK-Wert: 1000 ppm  2950 mg/m3  (gemäß TRGS 900 Stand 10/2001)
    Pentan (109-66-0)
          Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte
          (Spitzenbegrenzung) = 4
           (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000)
    Aceton (67-64-1)
          MAK-Wert: 500 ppm  bzw. 1200 mg/m3  (gemäß TRGS 900 Stand 10/2001)
    Aceton (67-64-1)
          BAT-Wert: BAT-WERT 1 (TRGS903)
          Aceton; 80mg/l Untersuchungsmaterial: Harn Probennahmezeitpunkt:
          Expositionsende, bzw. Schichtende Probennahmezeitpunkt: bei
          Langzeitexposition:nach mehreren vorangegangenen Schichten
          (gemäß TRGS 903, Stand 5/98)

    Aceton (67-64-1)
          Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte
          (Spitzenbegrenzung) = 4


        Atemschutz:
          Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach
          den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen
          (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes
          Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des
          Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der
          DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz-Halbmaske gegen organische
          Dämpfe (A - Filter) benutzen.

        Handschutz:
          Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen.
          Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen:
          Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polytetrafluorethylen (z.B.
          Teflon).
          Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden









  3M Schaumstoff Sprühkleber

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          Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm,
          Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen.


          Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die
          oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein
          können, als die nach der EN 374 ermittelten.

          Der Schutzhandschuh
          sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung
          (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit,
          Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten
          Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen.


          Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln
          sind in jedem Falle zu beachten.

          Wir empfehlen, einen auf die
          betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit
          mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft
          zu erstellen.

        Augenschutz:
          Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden.
          Korbbrille tragen. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.

        Hautschutz / Körperschutz:
          Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden.

        Empfohlene Lüftungsmaßnahmen:
          In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Lüftung ausreichend
          dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte
          zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein
          geeigneter Atemschutz benutzt werden.

  ----------------------------------------------------------------------------
  9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
  ----------------------------------------------------------------------------

  9.1 Erscheinungsbild:

        Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit in Aerosoldosen, orange,
          fruchtiger Geruch

  9.2 Sicherheitsrelevante Daten:

        Siedepunkt/-bereich:                    n.a.

        Schmelzpunkt/-bereich:                  n.b.

        Flammpunkt:                             -41 °C

        Selbstentzündlichkeit:                  n.b.










  3M Schaumstoff Sprühkleber

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        Oxidierende Eigenschaften:              Nicht bestimmt

        Dampfdruck:                             n.a.

        Spezifisches Gewicht / Dichte:          0,7 (Wasser=1)

        Dampfdichte:                            n.b.

        Wasserlöslichkeit:                      n.b.

        pH-Wert:                                n.b.

        Viskosität:                             n.a.

        Flüchtige organische Bestandteile:      Maximum VOC = 75% (534 g/l)

        Verdunstungsrate:                       n.b.

        Entzündlichkeit (fest, gasförmig):      Nicht bestimmt

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  10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
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        Zu vermeidende Stoffe:
          Hitze

        Gefährliche Zersetzungsprodukte:
          Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 33mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB);
          Kohlendioxid  (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3)
          (Stand TRGS 900 10/2002 und TRGS 903 5/2002). Aldehyde. Ketone.
          Kohlenwasserstoffe.

        Stabilität und Reaktivität:
          Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf.

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  11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
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        Auswirkungen bei Augenkontakt:
          Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung,
          Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen.


        Auswirkungen bei Hautkontakt:
          Milde Hautreizung (nach längerem oder wiederholtem Kontakt):
          Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz
          einschließen.

        Auswirkungen bei Inhalation:
          Vorsätzliche Inhalation kann schädlich oder tödlich sein.
          Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können
          Kopfschmerzen,  Schwindel,  Schläfrigkeit, Muskelschwäche,
          verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit,









  3M Schaumstoff Sprühkleber

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          Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache,
          Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Reizung der oberen Atemwege:
          Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase
          und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich
          und Atemschwierigkeiten einschließen.

        Auswirkungen beim Verschlucken:
          Eine Exposition durch Verschlucken ist als Aufnahmeweg bei diesem
          Produkt unwahrscheinlich.

        Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität,
          Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der
          Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten
          vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen
          teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über
          die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten.

  ----------------------------------------------------------------------------
  12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
  ----------------------------------------------------------------------------

  12.1 Angaben zur Elimination:

  12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten:

  12.3 Ökotoxische Wirkungen:

  12.4 Weitere Hinweise:

        Weitere ökotoxische Hinweise:
          Nicht bestimmt. Maximum VOC = 75% (534 g/l)


  ----------------------------------------------------------------------------
  13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
  ----------------------------------------------------------------------------

        Entsorgung:
          Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten
          (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen
          durch Gebrauch berücksichtigen.

        empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname:
          Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der
          Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch
          vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen.
          Die angegebenen
          Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen:
          (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV)

          080409*
          Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder
          andere gefährliche Stoffe enthalten
          200127* Farben, Druckfarben,
          Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten









  3M Schaumstoff Sprühkleber

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          160504*
          gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern
          (einschließlich Halonen)
          Leere Druckgasdosen:
          150104  Verpackungen aus Metall

  ----------------------------------------------------------------------------
  14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
  ----------------------------------------------------------------------------

        Klassifizierung für den Transport:
          ADR/RID:   Druckgaspackungen
                     Aerosols
                     UN-Nr.: 1950   Klasse: 2   Verpackungsgruppe: --
                     Klassifizierungscode: 5F
                     Verpackungsanweisung: P204
          GGVSee/IMDG: Aerosols
                     1.risk: 2.1   2.risk: --  UN-Nr.: 1950
                     EMS: 2-13     PG: --      P.I.: P003
          IATA/ICAO:   Aerosols, Flammable,
                     1.risk: 2.1   2.risk:     UN-Nr.: 1950
                      Packinggroup: --

          Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der
          gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und
          30l je Versandstück (bzw 1l je Innenverpackung und 20kg je
          Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als
          begrenzte Menge möglich.

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  15. VORSCHRIFTEN
  ----------------------------------------------------------------------------

  15.1 Kennzeichnung:

        Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung:
          F+ Hochentzündlich

        Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung:
          Pentan.
          Aceton.


        R-Sätze:
          (R12) Hochentzündlich.
          (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut
          führen.
          (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
          (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
          längerfristig schädliche Wirkungen haben.


        S-Sätze:
          (3M S2043) Von Zündquellen (einschl. Dauerflamme) und Funken
          fernhalten. Nicht rauchen.









  3M Schaumstoff Sprühkleber

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          (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
          (S23) Dampf/Aerosol nicht einatmen.
          (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
          (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort
          gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
          (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
          (3M S2017)
          Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen
          über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder
          verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand
          sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Außer
          Reichweite von Kindern aufbewahren.
          (S61) Freisetzung in die Umwelt
          vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu
          Rate ziehen.
          (3M S2055) Enthält epoxidhaltige Verbindungen.
          Hinweise des Herstellers beachten.


        Zusätzliche Hinweise

  15.2 Nationale Vorschriften:

        Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
          Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum
          Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22
          Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten.


        Klassifizierung nach VbF
          n.a.
          (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele
          Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen,
          geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes
          an.)

        Technische Anleitung Luft
          Organische Inhaltsstoffe nach TA-Luft Kapitel 5.2.5. Klasse II ca.
          65 - 85 %.


        Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt
          nach Anhang 4 VwVwS 6/99

        Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc:
          Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und
          berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben
          keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur
          weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung
          enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1
          (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen)

        Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen










  3M Schaumstoff Sprühkleber

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  16. SONSTIGE ANGABEN
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        Änderungsgründe:
          Veränderung unter Punkt 13 "empfohlene Abfallschlüsselnummer".
          Veränderung unter Punkt 15. "Vorschriften" (TA-Luft Einstufung)


        Weitere Informationen:
          n.a. = nicht anwendbar
          n.b. = nicht bestimmt


  Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte
  dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf
  Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung
  des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf
  mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen
  Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung
  für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen
  Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas
  anderes vorsehen.