* 3M Deutschland GmbH * Abteilung NPSN Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: (02131) 14-2914 * * Fax: (02131) 14-3587 Notfalltelefon (Tag und Nacht): (02131) 14-2222 ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 08-3983-7 Ausgabedatum : 29.11.2004 Version : 4.01 Ersetzt : 05.02.2004 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 3M Vielzweck Sprühkleber Bestellnummern: GS-2000-2872-7 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Klebstoff-Aerosol ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Naphtha (Erdöl) hydrodesulfurierte 92045-53-9 15 - 25 leichte, dearomatisiert Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. Gefahrstoffverordnung- Sonderbestimmungen des sechsten Abschnitts beachten. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Nota P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol enthält) (Lieferanteneinstufung: N, R51/53 ) EINECS: 295-434-2 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff 64742-49-0 10,0 - 20,0 behandelte leichte Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) EINECS: 265-151-9 Cyclohexan 110-82-7 7,0 - 13,0 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 2 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 203-806-2 Propan 74-98-6 7,0 - 13,0 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. EINECS: 200-827-9 Dimethylether 115-10-6 7,0 - 13,0 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. EINECS: 204-065-8 n-Butan 106-97-8 7,0 - 13,0 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. EINECS: 203-448-7 26471-45-4 7,0 - 13,0 Butadien-Styrol-meta-Divinylbenzol-Polymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Harzsäuren und 65997-13-9 5,0 - 10,0 Kolophoniumsäuren,hydriert, Ester mit Glycerin EINECS: 266-042-9 2-Pinen Polymer keine 5,0 - 10,0 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung (R12) Hochentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden sofort Arzt rufen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 3 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- trinken geben. Arzt rufen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl. Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Raum belüften. Alle Zündquellen ausschalten. Mit absorbierendem Material abbinden. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. In einen geeigneten Metallbehälter geben und verschließen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch. Hinweise zum Brandschutz: Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck. Leicht-/hochentzündliche Flüssigkeit und Dampf. 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 4 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Statische Entladung vermeiden. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Bei Temperaturen unterhalb von 50 Grad Celsius lagern. Anforderungen gemäß TRG 300 (Technische Regel Druckgase) beachten! ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Cyclohexan (110-82-7) MAK-Wert: 200 ppm bzw. 700 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Propan (74-98-6) MAK-Wert: 1000 ppm bzw. 1800 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie IV (sehr schwaches Wirkungspotential) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Dimethylether (115-10-6) MAK-Wert: 1000 ppm bzw. 1900 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) n-Butan (106-97-8) MAK-Wert: 1000 ppm 2400 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH): 800 ppm 1800 mg/m3 Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz-Halbmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter) benutzen. 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 5 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk. Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polyvinylalkohol. Polytetrafluorethylen (z.B. Teflon). Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton) Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Korbbrille tragen. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Hautschutz / Körperschutz: Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit in Aerosolbehälter, weiß - cremefarben, milder Eigengeruch 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: n.a. 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 6 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: -45,00 °C (Treibgas) Selbstentzündlichkeit: n.b. Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: n.a. Spezifisches Gewicht / Dichte: ca.0,7 (Wasser=1) Dampfdichte: n.b. Wasserlöslichkeit: kein/keine pH-Wert: n.a. Viskosität: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: ca.75 % Verdunstungsrate: n.b. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Hitze Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Aldehyde. Ketone. Kohlenwasserstoffe. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung (nach längerem oder wiederholtem Kontakt): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 7 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Vorsätzliche Inhalation kann schädlich oder tödlich sein. Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Eine Exposition durch Verschlucken ist als Aufnahmeweg bei diesem Produkt unwahrscheinlich. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 8 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 160504* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Leere Druckgasdosen: 150104 Verpackungen aus Metall ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Druckgaspackungen Aerosols UN-Nr.: 1950 Klasse: 2.1 Verpackungsgruppe: -- Klassifizierungscode: 5F Verpackungsanweisung: P204 GGVSee/IMDG: Aerosols 1.risk: 2 2.risk: -- UN-Nr.: 1950 EMS: F-D, S-U PG: -- P.I.: P003 IATA/ICAO: Aerosols, Flammable, 1.risk: 2.1 2.risk: UN-Nr.: 1950 Packinggroup: -- Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und 30l je Versandstück (bzw 1l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: F+ Hochentzündlich Xi Reizend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Naphtha (Erdöl) hydrodesulfurierte leichte, dearomatisiert. Cyclohexan. R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 9 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S15) Vor Hitze schützen. (3M S2043) Von Zündquellen (einschl. Dauerflamme) und Funken fernhalten. Nicht rauchen. (S23) Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. (S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. (3M S2017) Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Zusätzliche Hinweise Produkt ist ein Aerosol, daher ist das Produkt nicht mit R65 zu kennzeichnen. Für Naphtha (Erdöl) hydrodesulfurierte leichte, dearomatisiert (Cas. 92045-53-9): (Anmerkung P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.) 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft 3M Vielzweck Sprühkleber Seite 10 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 53 - 100 %. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung unter Punkt 15 "Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung". Punkt 15 "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.