3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Str. 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 08-2120-7 Überarbeitet: 18/03/08 Versions-Nr.: 07.00 Ersetzt Datum 04/09/07 Druckdatum: : 18/03/08 Seite: 1 von 30 ------------------------------------------------------------------------ Informationen zu den Sicherheitsdatenblättern ---------------------------------------------------------------------- Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Scotchlite 8011 Reflektierende Farbe Bestellnummern: 75-0500-2265-8 Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 Kit-Komponenten: 08-2115-7 3M Scotchlite 8011, Reflektierende Farbe Teil A 08-2126-4 Scotchlite Reflektierende Farbe, Teil B 08-2127-2 Scotchlite Reflektierende Farbe, Teil C Änderungsgründe: Siehe Änderungsgründe in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Teile 08-2115-73M Scotchlite 8011, Reflektierende Farbe Teil A ------------------------------------------------------------------------ 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ------------------------------------------------------------------------ Handelsname: 3M Scotchlite 8011, Reflektierende Farbe Teil A Bestellnummern: Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Drei-Komponenten-Farbe 8010. Die Farbe wird mit den Teilen B und C im Kit verkauft. Teil A ist ein in Wasser emulgiertes Latex-Harz. Hersteller 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY Notfalltelefon (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Wasser, destilliert, 7732-18-5 70,0 - 80, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit EINECS: 231-791-2 Acrylatpolymer keine 20,0 - 30, Ammoniak, Wasserlösung, 1336-21-6 < 1,0 (Ammoniaklösung > 10%) EINECS: 215-647-6 Gefahrensymbol: C Ätzend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. Ammoniumnitrat 6484-52-2 < 0,2 EINECS: 229-347-8 Formaldehyd 50-00-0 < 0,0 EINECS: 200-001-8 Gefahrensymbol: T Giftig C Ätzend R-Sätze: (R23/24/25) Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R34) Verursacht Verätzungen. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. ------------------------------------------------------------------------ 3. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ Einstufung Keine akute Gefahr für Mensch und Umwelt bekannt. R-Sätze: keine ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Beim Auftreten von Beschwerden/Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Nicht anwendbar. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Raum belüften. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit Wasser aufnehmen. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum Brandschutz: Nicht anwendbar. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. ------------------------------------------------------------------------ 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ------------------------------------------------------------------------ Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Ammoniak, Wasserlösung, (Ammoniaklösung > 10%) (1336-21-6) MAK-Wert: (für Ammoniak) 50 ppm ; 35 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) Formaldehyd (50-00-0) MAK-Wert: 0,5 ppm bzw. 0,62 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Atemschutz: Längeres Einatmen der Dämpfe vermeiden. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Hautschutz / Körperschutz: Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: weiße Paste 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: > 100,0 °C Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: > 121,1 °C Selbstentzündlichkeit: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: ca. 17,5 mm Spezifisches Gewicht / Dichte: ca. 1,05 (Wasser=1) (ASTM) Dampfdichte: ca. 0,60 (Luft = 1) Wasserlöslichkeit: vollständig pH-Wert: 7,0 - 8,0 n.a. Viskosität: 360 - 480 (poise) Flüchtige organische Bestandteile: n.b. Verdunstungsrate: ca. 1,8 BuOAc=1 ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Keine bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: n.b. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Leichte Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Tränenfluß einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Gesundheitliche Auswirkungen durch Inhalation werden erst erwartet, wenn das Produkt auf seine Zersetzungstemperatur erhitzt wird. Auswirkungen beim Verschlucken: Eine Exposition durch Verschlucken ist als Aufnahmeweg bei diesem Produkt unwahrscheinlich. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Informationen zur Karzinogenität: Formaldehyd (Cas. 50-00-0) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie K3 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. (zu < 0,05% im Produkt enthalten) Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: not restricted / Produkt ist kein Gefahrgut Weitere Hinweise: siehe Produktliste (Anlage zum Sicherheitsdatenblatt) ------------------------------------------------------------------------ 15. VORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Keine. Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: keine R-Sätze: keine S-Sätze: (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Zusätzliche Hinweise Zur Information: Die Einstufung und Kennzeichnung dieses Produktes ist nach der neuen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG Umsetzungstermin 1.8.2002) überprüft und ggfs. angepasst worden. 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Formaldehyd (50-00-0) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch Paragraphen 15-16 sowie Anhang V der Gefahrstoff-Verordnung vom 23.12.2004 Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.a. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen AICS CDSL EINECS TSCA ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 08-2126-4Scotchlite Reflektierende Farbe, Teil B ------------------------------------------------------------------------ 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ------------------------------------------------------------------------ Handelsname: Scotchlite Reflektierende Farbe, Teil B Bestellnummern: Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Komponente von Scotchlite reflektierender Farbe. Wird mit den Teilen A und C im Kit verkauft. Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Hersteller 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY Notfalltelefon (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Aluiminiumbeschichtete keine = 100 Glaskugeln ------------------------------------------------------------------------ 3. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ Einstufung Keine akute Gefahr für Mensch und Umwelt bekannt. R-Sätze: Keine ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Bei einer Inhalations-Exposition durch das Produkt ist keine besondere Erste-Hilfe-Maßnahme vorgesehen. nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Beim Verschlucken des Produktes ist keine besondere Erste-Hilfe-Maßnahme vorgesehen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Nicht anwendbar. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Nicht anwendbar. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum Brandschutz: Nicht anwendbar. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. ------------------------------------------------------------------------ 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ------------------------------------------------------------------------ Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Atemschutz: Halbmaske mit Partikelfilter oder filtrierende Halbmaske. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Glaskugeln 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: n.a. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: n.a. Selbstentzündlichkeit: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: n.a. Spezifisches Gewicht / Dichte: n.a. Dampfdichte: n.a. Wasserlöslichkeit: n.a. pH-Wert: n.a. Viskosität: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.a. Verdunstungsrate: n.a. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Keine bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Aluminiumdämpfe Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mechanische Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Reizung, Rötung, Zerkratzen der Hornhaut und Tränenfluß sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mechanische Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Juckreiz und Rötung einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) Ausgehärtete Farbe: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Teil B: 101112* Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 101111 fällt ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: not restricted / Produkt ist kein Gefahrgut Weitere Hinweise: siehe Produktliste (Anlage zum Sicherheitsdatenblatt) ------------------------------------------------------------------------ 15. VORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Keine. Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Keine R-Sätze: Keine S-Sätze: (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. EG-Kennzeichnung. Zusätzliche Hinweise 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Anorganische Stoffe, staubförmig nach Kapitel 5.2.1 TA Luft allgemein (zu behandeln als Gesamtstaub): Wassergefährdungsklasse: WGK nwg (nicht wassergefährdend) gemäss KBWS Kenn-Nr. 765 nach VwVwS 6/99 (Naturstoffe wie Mineralien, Sand, Holz, Kohle, Zellstoff sowie Gläser und keramische Materialien, soweit sie fest, nicht dispergiert, wasserunlöslich und indifferent sind) Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen CDSL - Ja: Komponenten geprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Änderung unter Punkt 13 "empfohlene Abfallschlüsselnummer". Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 08-2127-2Scotchlite Reflektierende Farbe, Teil C ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Scotchlite Reflektierende Farbe, Teil C Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Komponente von "Scotchlite reflektierender Farbe". Wird mit den Teilen A und B im Kit verkauft. Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R38) Reizt die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Enthält 1-Allyloxy-2,3-epoxy-propan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl] 2530-83-8 <= 100 trimethoxysilan EINECS: 219-784-2 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R38) Reizt die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung 1-Allyloxy-2,3-epoxy-propan 106-92-3 < 1 EINECS: 203-442-4 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R68) Irreversibler Schaden möglich. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Medizinische Betreuung suchen. 3-Trimethoxysilyl)propylglycidylether kann beim Verschlucken Methanol freisetzen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan (2530-83-8) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 ppm 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Vollschutzmaske mit Filter gegen organische Dämpfe. Fremdbelüftete Atemschutzvollmaske verwenden. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Neopren. Nitrilkautschuk. Polyvinylchlorid. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Klar, leichte Eigenfarbe, Geruch nach Ester. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: 290 °C Flammpunkt: ca. 107 °C Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: <= 5 mmHg bei 20°C Relative Dichte / Dichte 1,069 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: vollständig Viskosität: ca. 20000 centipoise bei 23°C, MITS Daten Dampfdichte: >= 1 (Luft = 1) Verdampfungsgeschwindigkeit: <= 1 BuOAc=1 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: 3,5 g/l zusammengefaßt Flüchtige Bestandteile (%): ca. 45 Gew % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Kohlendioxid (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 01/2006). Siliziumoxide Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Eine zurückhaltende Abschätzung ergab für dieses Produkt ein niedriges Umweltrisiko da durch Anwendung und Entsorgung keine signifikante Freisetzung in die Umwelt zu erwarten ist. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. ([3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan) Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (3-(Trimethoxysilyl)propyl glycidyl ether) UN-Nr.: 3082 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: M6 Verpackungsanweisung: P001 GGVSee/IMDG: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (3-(Trimethoxysilyl)propyl glycidyl ether) 1. Risk: 9 2. Risk: -- UN-No: 3082 PG: III EMS: F-A, S-F IATA/ICAO: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (3-(Trimethoxysilyl)propyl glycidyl ether) UN-Nr.: 3082 Class: 9 PG: III Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw. 5l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R38) Reizt die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Enthält 1-Allyloxy-2,3-epoxy-propan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S39) Schutzbrille tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): 100% Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen CDSL - ja ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 3 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung 75-0500-2265-8 ADR/RID UN3082 Umweltgefaehrdender Stoff, fluessig, n.a.g., begrenzte Menge (3-(Trimethoxysilyl)propylglycidylether), 9., III, M6 IMDG-CODE UN3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,LIQUID, N.O.S. (3-(TRIMETHOXYSILYL)PROPYL GLYCIDYL ETHER), 9., III ,limited quantity ICAO/IATA UN3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,LIQUID,N.O.S. (3-(TRIMETHOXYSILYL)PROPYL GLYCIDYL ETHER), 9., III