3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 08-0531-7 Überarbeitet: 13/02/10 Versions-Nr.: 010.00 Ersetzt Datum 29/12/09 Druckdatum: : 13/02/10 Seite: 1 von 19 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Super Weatherstrip Adhesive - BLACK, P.N. 08008 Bestellnummern: 60-4550-2996-1 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Enthält Kolophonium. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Chlorbutadien - Polymer 9010-98-4 10 - 30 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Butanon 78-93-3 10 - 30 EINECS: 201-159-0 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Phenolpolymer Betriebsgeheim. 10 - 30 n-Hexan 110-54-3 4 - 15 EINECS: 203-777-6 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Toluol 108-88-3 5 - 10 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Methylcyclopentan 96-37-7 1 - 7 EINECS: 202-503-2 Heptan 142-82-5 1 - 7 EINECS: 205-563-8 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Magnesiumoxid 1309-48-4 3 - 7 EINECS: 215-171-9 2-Methylpentan 107-83-5 1 - 5 EINECS: 203-523-4 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (3M Einstufung) 3-Methylpentan 96-14-0 1 - 5 EINECS: 202-481-4 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Xylol (Isomerengemisch) 1330-20-7 1 - 5 EINECS: 215-535-7 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R38) Reizt die Haut. (R10) Entzündlich. Cyclohexan 110-82-7 0,1 - 2 EINECS: 203-806-2 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 4-tert-Butylphenol 98-54-4 0,1 - 1 EINECS: 202-679-0 Gefahrensymbol: C Ätzend N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 0,1 - 1 EINECS: 215-609-9 Ethylbenzol 100-41-4 0,1 - 1 EINECS: 202-849-4 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 2,2-Dimethylbutan 75-83-2 <= 1 EINECS: 200-906-8 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2,3-Dimethylbutan 79-29-8 0,1 - 1 EINECS: 201-193-6 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Zinkoxid 1314-13-2 0,1 - 1 EINECS: 215-222-5 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kolophonium 8050-09-7 0,1 - 1 EINECS: 232-475-7 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Aus diesem Material gebildete Staubwolken in Kombination mit einer Zündquelle können explosiv sein. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Augenkontakt vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Hautkontakt vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Statische Entladung vermeiden. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Butanon (78-93-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ml/m3 bzw. 600 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 5 mg/l Parameter: 2-Butanon Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Untersuchungsmaterial: Urin Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) n-Hexan (110-54-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ppm bzw. 180 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 5 mg/l Parameter: 2,5-Hexandion plus 4,5-Dihydroxy-2-hexanon Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 8 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Toluol Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Vollblut 3 mg/l Parameter: o-Kresol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Heptan (142-82-5) Arbeitsplatzgrenzwert: 500 ppm bzw. 2100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Magnesiumoxid (1309-48-4) MAK-Wert: 6mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 10/2001) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 als Rauch/Dampf 2-Methylpentan (107-83-5) Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ppm bzw. 720 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) 3-Methylpentan (96-14-0) Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ml/m3 bzw. 720 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Xylol (Isomerengemisch) (1330-20-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 12/2007) Biologischer Grenzwert (BGW): 1,5 mg/l Parameter: Xylol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 g/l Parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Cyclohexan (110-82-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ml/m3 bzw. 700 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 4-tert-Butylphenol (98-54-4) MAK-Wert: 0,08 ppm 0,5 mg/m3 bzw. (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: 2 mg/l Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende PTBP Untersuchungsmaterial: Urin (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 Ethylbenzol (100-41-4) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Ethylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 800mg/g Kreatinin Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 2,2-Dimethylbutan (75-83-2) Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ml/m3 bzw. 720 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) 2,3-Dimethylbutan (79-29-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ml/m3 bzw. 720 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Zinkoxid (1314-13-2) MAK-Wert: 1 mg/m3 (Zinkoxid-Rauch) (gemessen als alveolengängige Fraktion) (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) Spitzenbegrenzung: Kategorie I,1 (Stoffe, bei denen die lokale Reizwirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) TLV-Wert (ACGIH) 5 mg/m3 als Rauch/Dampf 10 mg/m3 als Staub TLV-STEL-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 als Rauch/Dampf 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Dämpfe nicht einatmen. Bitte die aktuelle 3M Atemschutz Richtlinie für zusätzliche Informationen zu Rate ziehen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P95. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk. Polyvinylalkohol. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. Nur in geschlossenen Arbeitsbereiche/Anlagen benutzen. Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen, um Staubkonzentrationen unterhalb der Explositonsgrenzen bzw. Zündgrenzen zu halten. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: schwarze viskose Flüssigkeit, Geruch nach Lösemitteln 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: 64,4 - 87,2 °C Flammpunkt: = - 21.1 °C (TCC) Untere Explosionsgrenze 1 VOL % Obere Explosionsgrenze 11,5 VOL % Dampfdruck: = 16 kPa bei 20°C Relative Dichte / Dichte 0,9 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: 0,1 - 1% Viskosität: 7500 - 9500 centipoise Dampfdichte: 3 (Luft = 1) Verdampfungsgeschwindigkeit: >= 3,6 (Ether=1) 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: 61,44 Gew % Flüchtige Bestandteile (%): 60,7 Gew % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Funken und/oder Flammen. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Toxische Dämpfe, Gase oder Partikel. Kohlenmonoxid (AGW-Wert = 30 ml/m3 bzw. 35 mg/m3; BGW = 5 % Parameter CO-HB); (TRGS 900 04/2007 und TRGS 903 12/2006). Kohlendioxid (AGW-Wert = 5000 ml/m3 bzw. 9100 mg/m3); (Stand TRGS 900 04/2007). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Augeneffekte: Anzeichen/Symptome können verschwommenes oder merklich gestörtes Sehen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Vorsätzliche Konzentration und Inhalation kann schädlich oder tödlich sein. Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Karzinogenität: Carbon Black, in Form einatembarer Stäube (Industrieruße / Kohlenstoffschwarz; 1333-86-4) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Toluol (Cas. 108-88-3)ist nach TRGS 905 als Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie 3 eingestuft: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkung beim Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Informationen zur Resorption: Butanon (Cas. 78-93-3): Gefahr der Hautresorption Bei Toluol (CAS: 108-88-3) besteht die Gefahr der Hautresorption (laut TRGS 900, 04/2007) Xylol (Isomerengemisch); CAS. 1330-20-7: Gefahr der Hautresorption (TRGS 900, Stand 04/2007) Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Gehörstörungen: Anzeichen /Symptome können Gehörbeeinträchtigung, Gleichgewichtsstörungen und Ohrenklingeln. Periphere Neuropathie: Anzeichen/Symptome können Zittern oder Gefühllosigkeit der Extremitäten, Inkoordination, Schwäche in Händen und Füssen, Tremor und Muskelschwund einschließen. Effekte auf Geruchssinn: Anzeichen/Symptome können die sich verringernde Fähigkeit der Geruchswahrnehmung und/oder vollständiger Geruchsverlust beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Heptan (142-82-5) Aquatische Toxizität Aland (Leuciscus idus): LC50 (mg/l): ca. 220 - 270 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): > 10 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) Cyclohexan (110-82-7) Aquatische Toxizität Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/24 h (mg/l): 93 - 117 Blauer Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus): LC50/24 h (mg/l): 42,33 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/48 h (mg/l): 3,78 EC50/96 h (mg/l): 135 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) Zinkoxid (1314-13-2) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss): LC50/96 h (mg/l): 1,1 Wasserfloh (Daphnie magna): LC50/48 h (mg/l): 0,098 - 24,6 (PAN Pesticides Database / Pesticide Action Network North Americ (PANNA)) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: n-Hexan; Toluol. R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Enthält Kolophonium. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. S-Sätze: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S29) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. Der Inhaltsstoff CAS-Nr. 64741-84-0 enthält weniger als 0,1% Benzol und erfüllt somit die Kriterien der Anmerkung P, Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG, und ist daher nicht mit R45 "Kann Krebs erzeugen" und R46 "Kann vererbbare Schäden verursachen" einzustufen. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Butanon (78-93-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) n-Hexan (110-54-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch § 15 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV; Stand 18.12.2008) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008. BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: G29 Benzolhomologe (Toluol, Xylole). Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. 7 - 13 %. Organische Stoffe nach TA Luft Kapitel 5.2.5 Klasse II: ca. 42 - 71 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt Kühn-Birett T13 (Toluol). Merkblatt Hommel Nr.193 (Toluol). Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja. CDSL - ja TSCA - ja ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 3.1: Änderung in der Zusammensetzung oder der prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe. Punkt 2 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung 60-4550-2996-1 ADR/RID UN1133 Klebstoffe, begrenzte Menge, 3., II, (--), F1 IMDG-CODE UN1133 ADHESIVES (CONTAINS HEXANE), 3, II , Marine Pollutant (CONTAINS HEXANE) ,limited quantity ICAO/IATA UN1133 ADHESIVES, 3., II