3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 09-4296-1 Überarbeitet: 11/03/10 Versions-Nr.: 004.00 Ersetzt Datum 15/01/10 Druckdatum: : 11/03/10 Seite: 1 von 26 ------------------------------------------------------------------------ Informationen zu den Sicherheitsdatenblättern ------------------------------------------------------------------------ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Scotchcast 810, Teil A und B Bestellnummern: DE-7008-1031-5, DE-7008-1032-3 Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Kit-Komponenten: 11-1592-2 Scotchcast 810 Teil A 11-1593-0 Scotchcast 810 Teil B Änderungsgründe: Siehe Änderungsgründe in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Teile 11-1592-2Scotchcast 810 Teil A Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Scotchcast 810 Teil A Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoffkomponente Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz 25068-38-6 45,0 - 55,0 (MW<700) EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-033-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (In Einzelfällen kann das durchschnittliche MW>700 sein: Informationen zur Einstufung finden Sie in diesen Fällen im Kapitel 15 unter "Zusätzliche Hinweise".) Toluol-Formaldehyd-Polymer 25155-81-1 15,0 - 20,0 EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-034-0 Phenol-Formaldehyd-Polymer, 28064-14-4 15,0 - 25,0 Glycidylether EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Pentaerythritol, 1-chloro-2,3- 30973-88-7 5,0 - 10,0 epoxypropanpolymer 2,3-Epoxypropylneodecanoat 26761-45-5 1,0 - 5,0 EINECS: 247-979-2 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden sofort Arzt rufen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. nach Hautkontakt: Die Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Verschmutzte Kleidung ausziehen. Bei Auftreten von Beschwerden/Symptome Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen und verunreinigte Schuhe wegwerfen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl. Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Produkthärtung entsprechend der Produktinformation vornehmen. Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Raum belüften. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit einem geeigneten organischen Lösungsmittel aufnehmen. Dabei die Sicherheitshinweise auf dem Etikett und dem Sicherheitsdatenblatt des Lösungsmittels beachten. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Hinweise zum Brandschutz: Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Kühl lagern. Bei einer Temperatur zwischen 15 und 35°C lagern. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Längeres Einatmen der Dämpfe vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz-Halbmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter) benutzen. Atemschutzvollmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter). Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Bei Arbeiten mit möglicher Expositionssgefahr gasdichte Schutzbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Folgende persönliche Schutzmaßnahmen soweit nötig ergreifen, um Hautkontakt zu vermeiden: Schürze. Overall. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei der Warmhärtung geeignete lokale Absaugung verwenden. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. Der Abkühlbereich sollte ebenfalls belüftet sein, um Dämpfe vom Arbeitsplatz fernzuhalten. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Klar - schwach gelblich, schwacher Eigengeruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.b. Siedepunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: > 100,00 °C Explosionsgefahr / Explosionsgrenzen: n.b. Zündtemperatur: n.b. Dampfdruck: n.b. Relative Dichte / Dichte = 1,190 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: = 2100,0 centipoise Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Starke Säuren. Starke Basen. Starke Oxidationsmittel. Amine. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 30 ml/m3, 35m g/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 5000 ml/m3, 9100 mg/m3) (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 05/2004). Aldehyde. Kohlenwasserstoffe. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Starke Hautreizung (nach längerem oder wiederholtem Kontakt): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz, Trockenheit und Reißen der Haut, Blasenbildung und Schmerzen einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Dämpfe aus erhitztem Material können das Atemsystem reizen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700). Phenol/Formaldehyd-Polymer Glycidylether (Herstellerinformation). Sonstige toxikologische Angaben:: Exposition durch dieses Material bei normaler Lagerung und Handhabung hat zu keinen signifikant nachteiligen Gesundheitseffekten geführt. Trotzdem kann das Produkt bei üblichen Verarbeitungsbedingungen Rauche und Dämpfe emittieren, abhängig von den jeweiligen Verarbeitungsbedingungen. Diese freiwerdenden Prozessemissionen können Reizungen oder andere Gesundheitseffekte bewirken, wenn sie in erhöhter Konzentration auftreten; daher entsprechende lokale Absaugung benutzen. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Keine Daten verfügbar. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700). Phenol/Formaldehyd-Polymer Glycidylether. R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Hinweise Herstellereinstufung für Phenol/Formaldehyd-Polymer Glycidylether: R36 - R43. Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von gleich/kleiner 700 enthalten, muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten." 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Aufgrund der geringen Flüchtigkeit des Produktes wird keine Einstufung nach TA-Luft vorgenommen. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie M004 (Reizende/ ätzende Stoffe) ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 11-1593-0Scotchcast 810 Teil B Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Scotchcast 810 Teil B Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoffkomponente Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R23/24) Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- 2,2'-Dimethyl-4,4'-methylenbis 6864-37-5 35 - 45 (cyclohexylamin) EINECS: 229-962-1 Gefahrensymbol: T Giftig C Ätzend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R23/24) Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Toluol-Formaldehyd-Polymer 25155-81-1 10,0 - 20,0 EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-034-0 3-Cyclohexylaminopropylamin 3312-60-5 15 - 20 EINECS: 222-001-7 Gefahrensymbol: C Ätzend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 4-Nonylphenol, verzweigt 84852-15-3 10,0 - 15,0 EINECS: 284-325-5 Gefahrensymbol: C Ätzend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R34) Verursacht Verätzungen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2-Piperazin-1-ylethylamin 140-31-8 10,0 - 15,0 EINECS: 205-411-0 Gefahrensymbol: C Ätzend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Beim Auftreten von Beschwerden/Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. nach Hautkontakt: Die Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Nach Verschlucken KEIN Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Sofort Arzt rufen. Bewußtlosen Personen niemals etwas durch den Mund zuführen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Produkthärtung entsprechend der Produktinformation vornehmen. Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Raum belüften. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit einem geeigneten organischen Lösungsmittel aufnehmen. Dabei die Sicherheitshinweise auf dem Etikett und dem Sicherheitsdatenblatt des Lösungsmittels beachten. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Hinweise zum Brandschutz: Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl lagern. Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: siehe unten Atemschutz: Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz-Halbmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter) benutzen. Atemschutzvollmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter). Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Bei Arbeiten mit möglicher Expositionssgefahr gasdichte Schutzbrille tragen. Körperschutz: Folgende persönliche Schutzmaßnahmen soweit nötig ergreifen, um Hautkontakt zu vermeiden: Schürze. Overall. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei der Warmhärtung geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei Umfüllarbeiten lokale Absaugung verwenden. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Klar bis schwach gelblich, Amingeruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.b. Siedepunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: = 100,00 °C Explosionsgefahr / Explosionsgrenzen: n.b. Zündtemperatur: n.b. Dampfdruck: n.b. Relative Dichte / Dichte = 1,080 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: = 80,0 centipoise Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Keine bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 30 ml/m3, 35m g/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 5000 ml/m3, 9100 mg/m3) (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 05/2004). Stickstoffoxide. Kohlenwasserstoffe. Aminverbindungen. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Durch Chemikalien verursachte Augen-Verätzungen: Anzeichen/Symptome können Trübungen der Korona, chemische Verätzungen, Schmerzen, Tränenfluss, Ulcerus, vermindertes Sehen oder Sehverlust sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Schwere Krankheit kann die Folge einer einmaligen Exposition durch Hautkontakt mit einer mittleren Menge dieses Materials sein (ungefähr 30 Gramm). Hautverätzungen (chemische Verätzung): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz, Schmerzen, Blasenbildung, Ulkusbildung, Abschälen der Haut und Narbenbildung einschließen. Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Kann durch die Haut resorbiert werden. Einmalige Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Dämpfe aus ungehärtetem Produkt können das Atemsystem reizen. Längere oder wiederholte Überexposition oberhalb erlaubter Grenzwerte kann verursachen: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Auswirkungen beim Verschlucken: Schädigung des Gastrointestinal-Gewebes: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Übelkeit, Empfindlichkeit des Unterleibs, Verätzungen im Mund, Schluckbeschwerden, Blut im Erbrochenen Blut im Stuhlgang und Geschwürbildung einschließen. Verbrennungen im esophagealen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen im Rachen, Schluckbeschwerden und Blut im Speichel einschließen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. 3-Cyclohexylaminopropylamin. 2-Piperazin-1-ylethylamin. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Keine Daten verfügbar. 4-Nonylphenol, verzweigt (84852-15-3) Aquatische Toxizität Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/96 h (mg/l): 0,135 Aland (Leuciscus idus): LC50/48 h (mg/l): 0,95 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/48 h (mg/l): = 140 Garnelen (Mysidopsis bahia): EC50/96 h (mg/l): 0,043 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 19-FEB-2000) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: T Giftig N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2,2'-Dimethyl-4,4'-methylenbis(cyclohexylamin). 3-Cyclohexylaminopropylamin. 4-Nonylphenol, verzweigt. 2-Piperazin-1-ylethylamin (N-Aminoethylpiperazin). R-Sätze: (R23/24) Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit sehr viel Wasser mindestens 15 Minuten. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Sachkenntnis: Sachkenntnis nach Chemikalienverbotsverordnung erforderlich. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch Paragraphen 15-16 sowie Anhang V der Gefahrstoff-Verordnung vom 23.12.2004 Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.a. Wassergefährdungsklasse WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. VBG 1 (Allgemeine Vorschriften), ZH 1/24.2, 1/93, 1/229, 1/301 Merkblatt der BG-Chemie M053 (Allgemeine Arbeitsschutzmaß- nahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen), M023 (Polyester- und Epoxidharze), M004 (Reizende Stoffe/ätzende Stoffe), Merkblatt Kühn-Birett E05 (Epoxidharze und Epoxidharzhärter). Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 2 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung