* 3M Deutschland GmbH * Abteilung NPSN Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: (02131) 14-2914 * * Fax: (02131) 14-3587 Notfalltelefon (Tag und Nacht): (02131) 14-2222 ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 09-6437-9 Ausgabedatum : 13.08.2004 Version : 3.02 Ersetzt : 12.08.2003 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, zitronengelb Bestellnummern: 75-3469-4429-3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Farbe ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Bismutvanadiumtetraoxid 14059-33-7 25 - 35 EINECS: 237-898-0 Vinylacetat/ Vinylalkohol/ 25086-48-0 10 - 20 Vinylchlorid- Polymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Ethyl-3-ethoxypropionat 763-69-9 10 - 20 EINECS: 212-112-9 Cyclohexanon 108-94-1 10 - 20 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. EINECS: 203-631-1 Adipinsäure, Polymer mit einem keine 5 - 10 Diol/monohydrierten Alkohol EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 2-Butoxyethylacetat 112-07-2 5 - 10 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. EINECS: 203-933-3 Ethylacrylat/Methylmethacrylat Polymer 9010-88-2 5 - 10 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Calciummolybdat; Molybdänverbindungen, 7789-82-4 1 - 5 lösliche EINECS: 232-192-9 Diundecylphthalat 3648-20-2 1 - 5 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 2 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- EINECS: 222-884-9 Zink-Verbindung keine 1 - 5 Aluminium-Salz keine 1 - 5 41556-26-7 0,1 - 1 Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) EINECS: 255-437-1 ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Enthält Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)sebacat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Schnell medizinische Betreuung suchen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 3 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- Innendruck explodieren. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährderter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Merke: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. In einen Metallbehälter überführen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Das Produkt ist nur für den industriellen/ professionellen Gebrauch bestimmt. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 4 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Flüssigkeit/ Dämpfe brennbar. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 24 Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Geöffneten Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Ethyl-3-ethoxypropionat (763-69-9) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG): 50 ppm CMRG STEL: 100 ppm Cyclohexanon (108-94-1) MAK-Wert: 20 ml/m3 bzw. 80 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 1 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) MAK-Wert: 20 ml/m3 bzw. 130 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) BAT-Wert: Butoxyessigsäure 100 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition:nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Calciummolybdat; Molybdänverbindungen, lösliche (7789-82-4) MAK-Wert: 5 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 10/2001) Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 5 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. (Schutzbrille empfohlen, wenn Spritzer auftreten können.) Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei Umfüllarbeiten lokale Absaugung verwenden. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 6 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Zitronengelb, Lösemittelgeruch. 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: =154,44 °C Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: =48,89 °C (geschlossener Tiegel) Selbstentzündlichkeit: =337,78 °C Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: =4 mmHg bei 20°C Spezifisches Gewicht / Dichte: ca.1,48 (Wasser=1) (ASTM) Dampfdichte: =1 Wasserlöslichkeit: mäßig (1-10%) pH-Wert: n.a. Viskosität: 5000 -7000 centipoise (ASTM) Flüchtige organische Bestandteile: =659 g/l wie produziert. Verdunstungsrate: <0,23 BuOAc=1 Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Chlorwasserstoff (MAK-Wert: 5 ml/m3 bzw 8 mg/m3) Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 7 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Informationen zur Karzinogenität: Cyclohexanon (CAS: 108-94-1) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2000 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Informationen zur Resorption: Cyclohexanon (CAS. 108-94-1): Gefahr der Hautresorption (TRGS Stand 04/99) 2-Butoxyethylacetat (Cas. 112-07-2): Gefahr der Hautresorption Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 8 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- Exposition kann verursachen: Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpftsein, abdominale Zartheit und Gelbsucht. Niereneffekte: Anzeichen/Symptome können sein reduzierte oder fehlende Urinproduktion, ansteigende Creatininwerte, Schmerzen im unteren Rückenbereich, hoher Proteingehalt im Urin und hoher Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN). Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: Ökotoxische Wirkungen: Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die wahrscheinliche Verteilung in der Umwelt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Produktes. Weitere Informationen können verfügbar sein, sind aber für Umweltsysteme, die wahrscheinlich nicht signifikant betroffen sind, nicht aufgeführt: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Die Verwendung des Produktes verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Smog und - in geringerem Maße - zur Bildung von Treibhausgasen beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Die Freisetzung durch Verdampfen oder andere Wege sollte soweit möglich vermieden werden. Es sind Massnahmen zu treffen, die ein direktes Ausbreiten in der Umwelt verhindern. 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 9 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Druckfarbe Printing Ink UN-Nr.: 1210 Klasse:3 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: F1 Verpackungsanweisung: P001 / R001 Sondervorschrift 640E GGVSEE/IMDG: Printing Ink flammable 1.risk: 3 2.risk: -- UN-Nr.: 1210 Packgr.: III EMS: 3-05 P.I.: P001 IATA/ICAO: Printing Ink flammable 1.risk: 3 2.risk: -- UN-Nr.: 1210 Packgr.: III Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 45l je Versandstück (bzw 5l je Innenverpackung und 20 kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 10 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Cyclohexanon, 2-Butoxyethylacetat. R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Enthält Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)sebacat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. S-Sätze: (S16) Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Zusätzliche Hinweise 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Cyclohexanon (108-94-1) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF AII (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 11 von 12 Seiten zitronengelb ---------------------------------------------------------------------------- staubförmige Stoffe): (zu ca. 35-60%) Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA - ja AICS - ja CDSL - ja EINECS - ja ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung der Angaben unter Punkt 2.2 (Chemische Charakterisierung) und unter Punkt 15 (Kennzeichnung nach EG-Richtlinien). Veränderung unter Punkt 3 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Veränderung unter Punkt 15 "Gefahrenbestimmenden Komponente zur Etikettierung". Veränderung unter Punkt 12 "Angaben zur Ökologie" Veränderung unter Punkt 15. "Vorschriften" (TA Luft-Einstufung) Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 3M(TM) Siebdruckfarbe SI 1932, Seite 12 von 12 Seiten zitronengelb ----------------------------------------------------------------------------