3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 09-7568-0 Überarbeitet: 12/08/10 Versions-Nr.: 004.00 Ersetzt Datum 18/11/08 Druckdatum: : 12/08/10 Seite: 1 von 14 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) TE 430 Reaktiver Polyurethan-Schmelzklebstoff (bisher: 3M JET-WELD TE 430) Bestellnummern: FS-9100-3259-8 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Schmelzklebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Polyurethanpolymer keine > 97 Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat 101-68-8 < 3 EINECS: 202-966-0 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Voraussichtliche Änderung nach der Richtlinie 2008/58/EG zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie): Carc. Cat. 3; R40 - Xn; R20-R48/20 - Xi; R36/37/38 - R42/43 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. NICHT VERSUCHEN DAS MATERIAL ZU ENTFERNEN. Betroffene Stelle mit sauberem Verband abdecken. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. NICHT VERSUCHEN DAS MATERIAL ZU ENTFERNEN. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Übliches brennbares Produkt. Klasse A Feuerlöscher (z.B. mit Wasser, Schaum o. ä.) einsetzen. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Umweltschutzmaßnahmen Mischung aus 90% Wasser, 8% konzentriertem Ammoniak und 2% Reinigungsmittel auf das ausgelaufene Material geben und 10 Minuten abreagieren lassen. Alternativ Wasser auf das ausgelaufene Material geben und 30 Minuten abreagieren lassen. Mit absorbierendem Material abdecken. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Hautkontakt mit dem erhitzten Material vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Material nicht über ca. 135°C erwärmen. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (101-68-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 10 µg/g Kreatinin Parameter: 4,4'-Diaminodiphenylmethan Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Überschreitungsfaktor: 1 Momentanwert: 2 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190)verwenden. Fremdbelüftete Halb- oder Vollgesichtsschutz-Atemmaske Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen, um thermischen Verbrennungen vorzubeugen. Hautkontakt mit dem erhitzten Material vermeiden. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Zur Auswahl geeigneter Werkstoffe bitte Hersteller von Körperschutzmitteln konsultieren. Augenschutz: Augenkontakt mit Staub oder luftgetragenen Partikeln vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Feststoff. Wachsartiger Feststoff. Weiß/beige. Milder Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: 150 °C (0,67 kPa MDI) Flammpunkt: >= 200 °C Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Relative Dichte / Dichte 1,05 (Wasser=1) (ASTM) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 2500 - 5000 centipoise (Brookfield) (bei 120°C) Dampfdichte: 8,6 (Luft = 1) (MDI) Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: ca. 55 °C Flüchtige organische Bestandteile: 0,7 g/l Flüchtige Bestandteile (%): 0,07 Gew % (ASTM) ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Material nicht über ca. 135°C erwärmen. Zu vermeidende Stoffe: Amine. Alkohole. Reaktion mit Wasser, Alkoholen und Aminen ist nur dann ungefährlich, wenn der Behälter belüftet ist, um den Druckaufbau zu vermeiden. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Aminverbindungen. Bei der Verbrennung: Isocyanate. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Hydrogencyanid. Toxische Dämpfe, Gase oder Partikel. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Thermische Verbrennungen: als Anzeichen/Symptome können auftreten: starke Schmerzen, Rötung, Schwellung und Gewebezerstörung. Auswirkungen bei Hautkontakt: Hautverbrennungen (thermisch, durch Kontakt mit heißem Material): Anzeichen/Symptome können Brandschmerzen, rote und geschwollene Haut sowie Blasenbildung einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Dämpfe aus erhitztem Material können das Atemsystem reizen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Allergische Atemwegsreaktion: Anzeichen/Symptome können Atemschwierigkeiten, Keuchen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemstillstand einschließen. Oft ähneln die Anzeichen/Symptome denen von Asthma und werden durch eine allergische Reaktion oder eine extreme Sensitivität gegenüber einer Chemikalie verursacht. Auswirkungen beim Verschlucken: Verdauungstörungen: Anzeichen/ Symptome können Krämpfe, Bauchschmerzen und Verstopfung einschließen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Cas. 101-68-8) ist in Form atembarer Aerosole nach der "MAK- und BAT-Werte-Liste 2006" der DFG als sensibilisierender Arbeitsstoff eingestuft: Gefahr der Sensibilisierung der Atemwege und der Haut. Bei Personen, die bereits auf Isocyanate sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Isocyanaten auftreten. Informationen zur Karzinogenität: Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Cas. 101-68-8) in Form atembarer Aerosole (A-Fraktion) ist in der TRGS 905 (Stand 09/2005) der Kategorie 3 für krebserzeugende Stoffe zugeordnet worden: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen (Abweichung von der Legaleinstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Anhang I). Sonstige toxikologische Angaben:: Konzentrationsmessungen in der Luft: Die folgenden Daten für die Konzentration von MDI in der Luft wurden mit Produkten ermittelt, die eine ähnliche Zusammensetzung haben. Sie sollen als Hilfestellung zur Abschätzung der Isocyanatexposition am Arbeitsplatz dienen. Dies entbindet nicht von der Pflicht individuelle Bestimmungen der Arbeitsplatzkonzentration vorzunehmen. Messung 1: < 0,0002 ppm (Nachweisgrenze) bei 93,3 °C Messung 2: 0,0003 ppm bei 107,2 °C Messung 3: 0,0004 ppm bei 121,1 °C Messung 4: 0,002 ppm bei 135 °C Für eine zweite Messreihe wurden Die Konzentrationen in der Atemzone des Anwenders gemessen (continious bead Anwendung, Slautterbach MC-2). Messung A: 0,0021 ppm (MDI in der Atemzone), diese Messdaten wurden während einer Bench-top Anwendung ca. 30 cm über der Oberfläche des Materials ermittelt (Dauer 30 Minuten, Materialtemperatur 121,1°C, erhitzt mit Nordsen 506 bei allgemeiner Raumbelüftung). Messung B: die MDI-Konzentration in der Atemzone des Anwenders lag unter der Nachweisgrenze (0,0008 ppm) während einer Umstellung auf der Nordsen 506 bei allgemeiner Raumbelüftung. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat R-Sätze: (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. S-Sätze: (S23) Dämpfe von erhitztem Gemisch nicht einatmen. (S22) Staub nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten. Kontakt mit dem heißen, extrudierten Klebstoff oder der Schmelzdüse vermeiden. Die Augen nicht direkt den Klebstoffdämpfen aussetzen. Bei Hautkontakt mit dem heißen Klebstoff sofort mit kaltem Wasser abspülen und mit einem sauberen Gewebe abdecken. Nicht versuchen, den Klebstoff zu entfernen. Verbrennungen vom Arzt behandeln lassen. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Kennzeichnung nach Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die Isocyanate enthalten (Monomer, Oligomer, Vorpolymer usw., die als solche oder als Gemische vorkommen), muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten." Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Sachkenntnis: Sachkunde nach §5 Chemikalienverbotsverordnung erforderlich. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Der Arbeitgeber hat nach § 15 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" der Gefahrstoffverordnung, die in § 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) genannten Pflichtuntersuchungen nach Maßgabe des Anhangs zu veranlassen: Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, bei denen ein regelmäßiger Hautkontakt nicht vermieden werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter überschritten wird (Anhang Teil 1 Absatz (1) Nr. 2 d) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). TRGS 401; Gefährdung durch Hautkontakt (Ermittlung, Beurteilung & Maßnahmen) beachten. Wird der Luftgrenzwert für Isocyanate nicht eingehalten oder werden andere Auswahlkriterien erfüllt, so müssen die am betreffenden Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen unterzogen werden (Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: G 27 Isocyanate). Technische Anleitung Luft n.b. Wassergefährdungsklasse WGK nwg (nicht wassergefährdend) VwVwS 6/99, Kenn-Nr. 766 (Kunststoffe, z. B. Granulate, Formteile, Fasern, Folien, Kunststoffharze, soweit sie fest, nicht dispergiert, wasserunlöslich und indifferent sind) Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie 564 (Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen) Merkblatt der BG-Chemie M044 (Polyurethan-Herstellung/ Isocyanate) Merkblatt Hommel Nr. 874 (Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Komponenten überprüft. TSCA - Ja: Komponenten überprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Abschnitt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Abschnitt 2 "Mögliche Gefahren" und Abschnitt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Abschnitt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Die Einstufung ist bereits gemäß der 30. Anpassungsrichtlinie zur Stoffrichtlinie 67/548/EWG vorgenommen worden. Die Kennzeichnung auf dem Produkt kann während des Übergangszeitraums von dieser Einstufung abweichen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Dieses Material ist kein Gefahrgut. This material is not restricted according to ADR/RID, IMDG-Code, and ICAO-IT/IATA.