3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 07-2714-9 Ausgabedatum : 22.05.2007 Version : 9,00 Ersetzt : 22.03.2007 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Nickel Bestellnummern:: DR-9960-0247-0, DR-9960-0239-7, DR-9960-0240-5, DR-9960-0248-8, DR-9960-0253-8, DR-9960-0254-6, DR-9960-0252-0, DR-9960-0251-2, DR-9960-0250-4, DR-9960-0249-6, DR-9960-0246-2, DR-9960-0244-7, DR-9960-0245-4, DR-9960-0243-9, DR-9960-0241-3, DR-9960-0242-1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Druckfarbe Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Hersteller 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY Notfalltelefon (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- 2-Oxepanon, Polymer auf Acrylat- 230302-77-9 10 - 40 Polyurethanbasis EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Titandioxid 13463-67-7 0 - 35 Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 2 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- EINECS: 236-675-5 1-Vinylhexahydro-2H-azepin-2-on 2235-00-9 5 - 25 EINECS: 218-787-6 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (3M Einstufung) Verschiedene Pigmente Betriebsgeheim. 0 - 25 Isooctylacrylat 29590-42-9 1 - 20 EINECS: 249-707-8 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Tetrahydrofurfurylacrylat 2399-48-6 0 - 20 EINECS: 219-268-7 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 2-(2-ethoxyethoxy)ethylacrylat 7328-17-8 0 - 20 EINECS: 230-811-7 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R21) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. (R38) Reizt die Haut. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 1,6-Hexandioldiacrylat 13048-33-4 0 - 15 EINECS: 235-921-9 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Dimethylsiloxan, Reaktionsprodukt 67762-90-7 0 - 15 mit Siliciumdioxid EINECS: Monomere gelistet 2-(((Butylamino)carbonyl)oxy) 63225-53-6 3 - 15 ethylacrylat EINECS: 264-036-0 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Synthetisches, nicht-kristallines 112926-00-8 0 - 10 Silika-Gel C.I. Pigment Blue 15 147-14-8 0 - 10 EINECS: 205-685-1 Polychlorkupferphthalocyanin, C.I. 1328-53-6 0 - 10 Pigment Green 7 EINECS: 215-524-7 Amin-Addukt Betriebsgeheim. 0 - 7 2,2-Dimethoxy-1,2-diphenylethan-1- 24650-42-8 0 - 5 on EINECS: 246-386-6 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 3 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Aluminiumhydroxid 21645-51-2 0 - 5 EINECS: 244-492-7 Phenyl-bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)- 162881-26-7 0 - 5 phosphinoxid ELINCS: 423-340-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R53) Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 0 - 5 EINECS: 215-609-9 Aliphatisches Keton Betriebsgeheim. 0 - 5 Poly(dimethylsiloxan) 63148-62-9 0 - 5 EINECS: Monomere gelistet Isobornylacrylat 5888-33-5 0 - 5 EINECS: 227-561-6 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4- 41556-26-7 1 - 5 piperidyl)sebacat EINECS: 255-437-1 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Zirkonium-Salz Betriebsgeheim. 0 - 5 Polyesterurethan keine 0 - 5 Bariumsulfat 7727-43-7 0 - 5 EINECS: 231-784-4 Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl) 75980-60-8 0 - 5 phosphinoxid EINECS: 278-355-8 2-Hydroxy-2-methylpropiophenon 7473-98-5 0 - 5 EINECS: 231-272-0 Zink-Salz Betriebsgeheim. 0 - 5 Aluminium-Salz Betriebsgeheim. 0 - 5 Cycloaliphatisches Keton Betriebsgeheim. 0 - 5 Vinylchlorid/ Vinylacetat-Polymer 9003-22-9 0 - 5 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 3-Isocyanatmethyl-3,5,5- 4098-71-9 0 - 1,5 trimethylcyclohexylisocyanat; (Isophorondiisocyanat) EINECS: 223-861-6 Gefahrensymbol: T Giftig Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R23) Giftig beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 4 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Mequinol 150-76-5 < 1 EINECS: 205-769-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Polymeres Benzotriazolderivat 104810-48-2 0 - 1 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M-Einstufung) Polymeres Benzotriazol 104810-47-1 0 - 1 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M-Einstufung) 4,4'-Bis(dimethylamino)benzophenon, 90-94-8 0 - 1 (Michlers Keton) EINECS: 202-027-5 Gefahrensymbol: T Giftig R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R68) Irreversibler Schaden möglich. Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4- 82919-37-7 < 1 piperidylsebacat EINECS: 280-060-4 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) 2-Hydroxyethylacrylat, (2-Hydroxy- 818-61-1 0 - 1 ethyl-acrylat ) EINECS: 212-454-9 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich C Ätzend R-Sätze: (R24) Giftig bei Berührung mit der Haut. (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. Thiodiethylenbis[3-(3,5-di-tert- 41484-35-9 0 - 1 butyl-4-hydroxyphenyl)propionat] EINECS: 255-392-8 Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 5 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Sofort Arzt rufen. Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 6 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- bewirken. Nicht entflammbar. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 7 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Titandioxid (13463-67-7) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01-2006) Isooctylacrylat (29590-42-9) 3M Ceiling Expositionsgrenzwert 5 ppm Synthetisches, nicht-kristallines Silika-Gel (112926-00-8) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 (Konzentration des einatembaren Anteils früher "Gesamtstaub") 10 mg/m3 (Konzentration des einatembaren Anteils Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 8 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- früher "Gesamtstaub") Aluminiumhydroxid (21645-51-2) MAK-Wert: Allgem. Staubgrenzwert (alveolengängiger Anteil) 1,5 mg/m3 (gemäß TRGS 900 letzter Stand Oktober 2002) Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 Bariumsulfat (7727-43-7) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 3-Isocyanatmethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylisocyanat; (Isophorondiisocyanat) (4098-71-9) MAK-Wert: 0,005 ml/m3 bzw. 0,046 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 1 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH) 0,045 mg/m3 0,005 ppm Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können die Hautabsorption verändern. Mequinol (150-76-5) MAK-Wert: 5 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TLV-Wert (ACGIH) 5 mg/m3 2-Hydroxyethylacrylat, (2-Hydroxy-ethyl-acrylat ) (818-61-1) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 1 ppm Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können die Hautabsorption verändern. Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk. Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 9 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Verschiedene Farbtöne, acrylatartiger Geruch. Flüssigkeit. 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: > 93,33 °C Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: > 93, °C (TCC) Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 10 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- Selbstentzündlichkeit: n.b. Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: < 10 mmHg bei 20°C Spezifisches Gewicht / Dichte: 1,3 (Wasser=1) (ASTM) Dampfdichte: >= 1 (Luft = 1) Wasserlöslichkeit: mäßig (1-10%) pH-Wert: n.a. Viskosität: 1000 - 5500 centipoise (ASTM) Flüchtige organische Bestandteile: < 5 g/l Verdunstungsrate: <= 1 BuOAc=1 ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Bedingungen: UV-Licht und Metallbehälter. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Hitze. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 11 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Starke Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz, Trockenheit und Reißen der Haut, Blasenbildung und Schmerzen einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Allergische Atemwegsreaktion: Anzeichen/Symptome können Atemschwierigkeiten,Keuchen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemstillstand einschließen. Oft ähneln die Anzeichen/Symptome denen von Asthma und werden durch eine allergische Reaktion oder eine extreme Sensitivität gegenüber einer Chemikalie verursacht. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Karzinogenität: Enthält eine chemische Verbindung mit einem krebserzeugenden Potenzial. Michlers Keton (90-94-8) ist in der MAK-Liste (Stand 1997) in Kapitel IIIB als Stoff mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential aufgeführt. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Enthält eine oder mehrere Chemikalien, die Reproduktionsschäden oder Geburtsdefekte verursachen kann. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 12 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Niereneffekte: Anzeichen/Symptome können sein reduzierte oder fehlende Urinproduktion, ansteigende Creatininwerte, Schmerzen im unteren Rückenbereich, hoher Proteingehalt im Urin und hoher Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN). Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.4 Weitere Hinweise: ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Produkt (ungebraucht/unverändert): Vollständig ausgehärtetes (oder polymerisiertes) Material ist als Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 13 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zu entsorgen. Nicht ausgehärtetes Material der Sonderabfallverbrennung zuführen. Die Verbrennungsprodukte enthalten Fluorwasserstoff und Chlorwasserstoff. ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Isooctylacrylat) Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (Isooctyl acrylate) UN-Nr.: 3082 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: M6 Verpackungsanweisung: P001 GGVSee/IMDG: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (Isooctyl acrylate) 1. Risk: 9 2. Risk: -- UN-No: 3082 PG: III EMS: F-A, S-F IATA/ICAO: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (Isooctyl acrylate) UN-Nr.: 3082 Class: 9 PG: III Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw. 5l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. Weitere Hinweise: siehe Produktliste (Anlage zum Sicherheitsdatenblatt) ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: T Giftig N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Tetrahydrofurfurylacrylat; Isooctylacrylat; 2-(2-ethoxyethoxy)ethylacrylat; 1,6-Hexandioldiacrylat; 2-(((Butylamino)carbonyl)oxy)ethylacrylat; Phenyl-bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)-phosphinoxid Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat; Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 14 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- 3-Isocyanatmethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylisocyanat (Isophorondiisocyanat); Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat; Mequinol; 2-Hydroxyethylacrylat (2-Hydroxy-ethyl-acrylat ); Polymeres Benzotriazolderivat; Polymeres Benzotriazol; 4,4'-Bis(dimethylamino)benzophenon, (Michlers Keton). R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S53) Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Nur für den berufsmäßigen Verwender. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Enthält Isocyanate. Zusätzliche Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Hinweise 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Sachkenntnis: Sachkunde nach §5 Chemikalienverbotsverordnung erforderlich. Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 15 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: (zu ca. 10-30%) Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): (zu ca. 10-30%) Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA - ja ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung unter Punkt 15 "Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung" Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: Scotchcal 9700 UV, Mischfarben ohne Blei und Seite 16 von 16 Seiten Nickel ---------------------------------------------------------------------------- 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.