3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 07-2131-6 Überarbeitet: 31/07/10 Versions-Nr.: 006.00 Ersetzt Datum 21/07/06 Druckdatum: : 31/07/10 Seite: 1 von 23 ------------------------------------------------------------------------ Informationen zu den Sicherheitsdatenblättern ------------------------------------------------------------------------ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Kabelharz Nr.47 (Unipak) Bestellnummern: DE-7110-6902-6, KE-2320-8192-4, DE-7110-6919-0, DE-7110-6904-2, DE-7110-6905-9, DE-7110-6906-7, DE-7110-6907-5 Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 Kit-Komponenten: 07-2129-0 Kabelharz Nr. 47 (Teil A) 07-2130-8 Kabelharz Nr. 47 (Teil B) Änderungsgründe: 07-2129-0Kabelharz Nr. 47 (Teil A) Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Kabelharz Nr. 47 (Teil A) Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoffkomponente Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: Keine. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Polyester keine 40,0 - 50,0 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Verzweigte Polyether mit keine 40,0 - 45,0 Hydroxylgruppen Rizinusöl 8001-79-4 5,0 - 10,0 EINECS: 232-293-8 Oxydipropanol 25265-71-8 < 5,0 EINECS: 246-770-3 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Beim Auftreten von Beschwerden/Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. nach Hautkontakt: Die Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum (Alkohol-Typ). Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Entsorgungsalternative. Abfälle nach Abstimmung mit kommunalen Gegebenheiten / Behörden zusammen mit brennbarem Material in einer dafür zugelassenen Verbrennungsanlage beseitigen. Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände aufwischen. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Hinweise zum Brandschutz: Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl lagern. Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190)verwenden. Atemschutz-Halbmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter) benutzen. Atemschutzvollmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter). Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Bei Arbeiten mit möglicher Expositionssgefahr gasdichte Schutzbrille tragen. Körperschutz: Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei der Warmhärtung geeignete lokale Absaugung verwenden. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Geruchslose, weisse Flüssigkeit. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.b. Siedepunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: = 150,00 °C (TCC) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: n.a. Relative Dichte / Dichte = 1,04 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: = 1000 centipoise Dampfdichte: n.a. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.a. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 30 ml/m3, 35m g/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 5000 ml/m3, 9100 mg/m3) (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 05/2004). Stickstoffoxide. Aldehyde. Kohlenwasserstoffe. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Eine einzelne Exposition kann verursachen: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung (nach längerem oder wiederholtem Kontakt): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Einmalige Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Verschlucken kann verursachen: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Keine Daten verfügbar. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080409 fallen 200128 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 200127 fallen ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Keine. Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Keine. R-Sätze: Keine. S-Sätze: (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.a. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Merkblatt der BG-Chemie M004 (Reizende/ ätzende Stoffe) ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 07-2130-8Kabelharz Nr. 47 (Teil B) Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Kabelharz Nr. 47 (Teil B) Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoffkomponente Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Diphenylmethandiisocyanat, 9016-87-9 70,0 - 75,0 Isomeren und Homologen; (Techn. MDI) EINECS: Monomere gelistet Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) Propan-1,2-diol, propoxyliert 25322-69-4 25,0 - 30,0 EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-039-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (3M Einstufung) Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 < ,25 EINECS: 215-609-9 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Beim Auftreten von Beschwerden/Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. nach Hautkontakt: Die Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum (Alkohol-Typ). Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Abfälle nach Abstimmung mit kommunalen Gegebenheiten / Behörden zusammen mit brennbarem Material in einer dafür zugelassenen Verbrennungsanlage beseitigen. Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Raum belüften. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Verschüttetes/ausgelaufenes Produkt mit einem Reagenz aus 90% Wasser, 8% konzentriertem Ammoniak und 2% Detergentien versetzen und für 10 Minuten reagieren lassen. Als Alternative kann auch nur mit Wasser vesetzt werden bei einer längeren Reaktionszeit (ca. 30 Minuten). Dann mit absorbierendem Material aufnehmen und in einen geprüften Behälter geben. Behälter nicht vor 48 Stunden verschließen um einen möglichen Druckaufbau zu vermeiden. Eventuelle Rückstände ebenfalls mit dem oben genannten Reagenz behandeln. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Von Aluminium und Zink fernhalten. Kontakt mit Wasser vermeiden. Hinweise zum Brandschutz: Geschlossene Behälter nicht erhitzen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl lagern. Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen; (Techn. MDI) (9016- 87-9) Arbeitsplatzgrenzwert: Für Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (Cas. 101-68-8): 0,05 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von in der Luft befindlichem Material vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190)verwenden. Atemschutz - Halbmaske mit Frischluftzufuhr. Umluftunabhängige Atemschutzvollmaske. Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Nitrilkautschuk. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Folgende persönliche Schutzmaßnahmen soweit nötig ergreifen, um Hautkontakt zu vermeiden: Schürze. Voller Körperschutzanzug (Säureschutzkleidung/-anzug) Overall. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Vor dem Gebrauch spezielle Hinweise beachten. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Braun-transparente Flüssigkeit mit erdigem Geruch 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.b. Siedepunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: = 150 °C Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: n.b. Relative Dichte / Dichte = 1,18 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: n.b. Viskosität: = 2000 centipoise Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Starke Säuren. Starke Basen. Starke Oxidationsmittel. Amine. Alkohole. Wasser. Reaktion mit Wasser, Alkoholen und Aminen ist nur dann ungefährlich, wenn der Behälter belüftet ist, um den Druckaufbau zu vermeiden. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 30 ml/m3, 35m g/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 5000 ml/m3, 9100 mg/m3) (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 05/2004). Stickstoffoxide. Cyanwasserstoff MAK-Wert: 1,9 ml/m3 bzw. 2,1 mg/m3). (gemäß DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft "MAK- und BAT-Werte-Liste 2007") Kohlenwasserstoffe. Isocyanate. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Einmalige Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Ernsthafte Erkrankung mit erforderlicher medizinischer Behandlung oder Tod können infolge einer einzelnen Exposition durch Inhalation einer relativ geringen Menge dieses Materials eintreten. Eine einzelne Exposition kann verursachen: Allergische Atemwegsreaktion: Anzeichen/Symptome können Atemschwierigkeiten,Keuchen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemstillstand einschließen. Oft ähneln die Anzeichen/Symptome denen von Asthma und werden durch eine allergische Reaktion oder eine extreme Sensitivität gegenüber einer Chemikalie verursacht. Längere oder wiederholte Überexposition oberhalb erlaubter Grenzwerte kann verursachen: Nervensystem-Effekte: Anzeichen/Symptome können Stimmungsschwankungen, Koordinationsverlust, Delirium, Tremor, Empfindungsverlust und Koma einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Verschlucken kann verursachen: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Nervensystem-Effekte: Anzeichen/Symptome können emotionale Veränderungen, Koordinationsverlust, Delirium, Tremor, Empfindungsverlust und Koma einschließen. Informationen zur Karzinogenität: Carbon Black, in Form einatembarer Stäube (Industrieruße / Kohlenstoffschwarz; 1333-86-4) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Keine Daten verfügbar. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Kennzeichnung nach Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die Isocyanate enthalten (Monomer, Oligomer, Vorpolymer usw., die als solche oder als Gemische vorkommen), muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten." 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Wird der Luftgrenzwert für Isocyanate nicht eingehalten oder werden andere Auswahlkriterien erfüllt, so müssen die am betreffenden Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen unterzogen werden (Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: G 27 Isocyanate). Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Nicht bestimmt. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Merkblatt Hommel Nr. 874 (Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat) ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Dieses Material ist kein Gefahrgut. This material is not restricted according to ADR/RID, IMDG-Code, and ICAO-IT/IATA.