* 3M Deutschland GmbH * Abteilung NPSN Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: (02131) 14-2914 * * Fax: (02131) 14-3587 Notfalltelefon (Tag und Nacht): (02131) 14-2222 ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 07-9051-9 Ausgabedatum : 19.07.2004 Version : 1.03 Ersetzt : 26.06.2002 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 3M Steinschlagschutzspray transparent, strukturiert P/N 08887 (UK-9402) Bestellnummern: GS-2000-3467-5 GS-2000-3130-9 GS-2000-3466-7 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Schutzüberzug ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Ethylacetat; Essigsäureethylester 141-78-6 15,0 - 40,0 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 205-500-4 Ethanol 64-17-5 10,0 - 30,0 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. EINECS: 200-578-6 51293-82-4 7,0 - 13,0 Butandiol-Isophorondiisocyanat-Adipinsäure-Isophorondiamin-Harz Propan 74-98-6 7,0 - 13,0 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. EINECS: 200-827-9 Butan-1-ol,(n-Butanol) 71-36-3 5,0 - 10,0 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 200-751-6 n-Butylacetat 123-86-4 5,0 - 10,0 R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 2 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 204-658-1 Vinylchlorid- Vinylacetat- Maleinsäure 9005-09-8 3,0 - 7,0 Polymer 2-Methoxy-1-methylethylacetat 108-65-6 3,0 - 7,0 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R36) Reizt die Augen. EINECS: 203-603-9 Dimethylether 115-10-6 3,0 - 7,0 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. EINECS: 204-065-8 ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung (R12) Hochentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden sofort Arzt rufen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 3 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Alle Zündquellen ausschalten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch. Hinweise zum Brandschutz: Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck. Hinweise zum Explosionsschutz: Flüssigkeit und Dämpfe entzündlich. Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Bei Temperaturen unterhalb von 50 Grad Celsius lagern. Anforderungen gemäß TRG 300 (Technische Regel Druckgase) beachten! Lagerung gemäß Paragraph 24 Gefahrstoffverordnung. 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 4 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Ethylacetat; Essigsäureethylester (141-78-6) MAK-Wert: 400 ml/m3 bzw. 1500 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Ethanol (64-17-5) MAK-Wert: 1000 ppm 1900 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 04/99) Propan (74-98-6) MAK-Wert: 1000 ppm bzw. 1800 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie IV (sehr schwaches Wirkungspotential) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Butan-1-ol,(n-Butanol) (71-36-3) MAK-Wert: 100 ppm 310 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 10/2001) BAT-Wert: 1-Butanol 2 mg/g Kreatinin Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: vor nachfolgender Schicht 1-Butanol 10 mg/g Kreatinin Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) n-Butylacetat (123-86-4) MAK-Wert: 100 ml/m3 bzw. 480 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) 2-Methoxy-1-methylethylacetat (108-65-6) MAK-Wert: 50 ml/m3 bzw 270 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Dimethylether (115-10-6) MAK-Wert: 1000 ppm bzw. 1900 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 5 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz-Halbmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter) benutzen. Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Nitrilkautschuk. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton) Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Korbbrille tragen. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 6 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit in Aerosoldose. Klar. Fruchtiger Geruch. 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: <0.0 °C Selbstentzündlichkeit: n.b. Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: n.b. Spezifisches Gewicht / Dichte: =0,899 (Wasser=1) Dampfdichte: >1,00 (Luft = 1) Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar pH-Wert: n.a. Viskosität: ca.60 centipoise Flüchtige organische Bestandteile: =769,63 g/l -- Regel 443.1, berechnet. Verdunstungsrate: n.b. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Hitze Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Chlorwasserstoff (MAK-Wert: 5 ml/m3 bzw 8 mg/m3) Stabilität und Reaktivität: 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 7 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung (nach längerem oder wiederholtem Kontakt): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Vorsätzliche Inhalation kann schädlich oder tödlich sein. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Eine einzelne Exposition oberhalb erlaubter Grenzwerte kann verursachen: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Auswirkungen beim Verschlucken: Eine Exposition durch Verschlucken ist als Aufnahmeweg bei diesem Produkt unwahrscheinlich. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 8 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 160504* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern Leere Druckgasdosen: 150104 Verpackungen aus Metall Produkt nach Gebrauch: Einweg-Verpackungen mit Restinhalten müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Druckgaspackungen Aerosols UN-Nr.: 1950 Klasse: 2.1 Verpackungsgruppe: -- Klassifizierungscode: 5F Verpackungsanweisung: P204 GGVSee/IMDG: Aerosols 1.risk: 2 2.risk: -- UN-Nr.: 1950 EMS: F-D, S-U PG: -- P.I.: P003 IATA/ICAO: Aerosols, Flammable, 1.risk: 2.1 2.risk: UN-Nr.: 1950 Packinggroup: -- Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und 30l je Versandstück (bzw 1l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 9 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: F+ Hochentzündlich Xi Reizend Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Ethylacetat. Butan-1-ol. n-Butylacetat. R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S-Sätze: (S23) Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (3M S2017) Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Zusätzliche Hinweise 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Ethylacetat; Essigsäureethylester (141-78-6) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Ethanol (64-17-5) 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 10 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Butan-1-ol,(n-Butanol) (71-36-3) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) 2-Methoxy-1-methylethylacetat (108-65-6) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein: ca. 48 - 100 %. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Ergänzung / Streichung von Bestellnummern Veränderung unter Punkt 13 "empfohlene Abfallschlüsselnummer". Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) 3M Steinschlagschutzspray transparent, Seite 11 von 11 Seiten strukturiert P/N 08887 (UK-9402) ---------------------------------------------------------------------------- TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.