3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 05-3670-6 Ausgabedatum : 11.05.2009 Version : 10,00 Ersetzt : 03.04.2002 Status : freigegeben Format : 38 nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ---------------------------------------------------------------------------- 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Scotchcal Farbserie 7900 Bestellnummern: 75-3464-7881-3 Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Cyclohexanon 108-94-1 30 - 40 EINECS: 203-631-1 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 2-(2-Ethoxyethoxy)ethylacetat 112-15-2 15 - 25 EINECS: 203-940-1 Binder Betriebsgeheim. 10 - 20 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere 64742-94-5 8 - 13 aromatische EINECS: 265-198-5 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Zusätzliche Lieferanteneinstufung: (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Weichmacher Betriebsgeheim. 1 - 5 Octocrilen 6197-30-4 < 2 EINECS: 228-250-8 Naphthalin 91-20-3 0,5 - 1,5 EINECS: 202-049-5 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 1,2,4-Trimethylbenzol 95-63-6 0,1 - 1,5 EINECS: 202-436-9 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Xylol (Isomerengemisch) 1330-20-7 0,5 - 1,5 EINECS: 215-535-7 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R38) Reizt die Haut. (R10) Entzündlich. Ethylbenzol 100-41-4 < 0,5 EINECS: 202-849-4 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 3M Einstufung: (R52) Schädlich für Wasserorganismen. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Schnell medizinische Betreuung suchen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Die Verbrennungsprodukte enthalten Chlorwasserstoff. Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich mit einem Löschschaum abdecken. Ein AFFF-Schaummittel wird empfohlen. Mit absorbierendem Material abbinden. Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. In einen geeigneten Metallbehälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen (vergl. Merkblatt der BG-Chemie T033 "Statische Elektrizität"; ZH 1/10 "Explosionsschutz-Richtlinien") 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl lagern. Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ---------------------------------------------------------------------------- 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Cyclohexanon (108-94-1) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 80 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) MAK-Wert: 20 ml/m3 bzw. 80 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische (64742-94-5) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 100 ppm 563 mg/m3 Naphthalin (91-20-3) MAK-Wert: 10 ml/m3 bzw. 50 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TLV-Wert (ACGIH) 10 ppm 52 mg/m3 TLV-STEL-Wert (ACGIH) 15 ppm 79 mg/m3 1,2,4-Trimethylbenzol (95-63-6) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ppm bzw. 100 mg/m3 Überschreitungsfaktor 2(II) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Xylol (Isomerengemisch) (1330-20-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 12/2007) Biologischer Grenzwert (BGW): 1,5 mg/l Parameter: Xylol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 g/l Parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Ethylbenzol (100-41-4) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Ethylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 800mg/g Kreatinin Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polyvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: klare bis leicht trübe/gelbe Flüssigkeiten mit Lösemittelgeruch 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherheit: pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 155,0 °C Flammpunkt: = 46,67 °C (TCC) Untere Explosionsgrenze = 1 VOL % Abschätzung Obere Explosionsgrenze = 10 VOL % Abschätzung Dampfdruck: = 2,3 mmHg Abschätzung (20°C) Relative Dichte / Dichte = 1,1 n.a. Wasserlöslichkeit: ca. 20 g/100 g Viskosität: ca. 3000 centipoise (Brookfield) Dampfdichte: = 4 (Luft = 1) Abschätzung 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: = 254,44 °C Abschätzung Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: = 814 g/l Flüchtige Bestandteile (%): = 74 VOL % ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Funken und/oder Flammen. Hitze. Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenwasserstoffe. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Chlorwasserstoff während der Verbrennung (MAK-Wert: 3,0 mg/m3, 2 mL/m3, Stand MAK- und BAT-Werte-Liste 2004). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Augeneffekte: Anzeichen/Symptome können verschwommenes oder merklich gestörtes Sehen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Karzinogenität: Cyclohexanon (CAS: 108-94-1) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2008 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Enthält eine oder mehrere Chemikalien, die Reproduktionsschäden oder Geburtsdefekte verursachen kann. Informationen zur Resorption: Cyclohexanon (CAS. 108-94-1): Gefahr der Hautresorption (TRGS 900, Stand 05/2004) Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Bluteffekte: Anzeichen/Symptome können allgemeine Schwäche und Müdigkeit, Blässe, Veränderungen in der Blutgerinnungszeit, innere Blutung und/oder Hämoglobinämie einschließen. Nieren-/Blaseneffekte: Anzeichen/Symptome können Veränderungen in der Urinproduktion, Schmerzen im unteren Unterleibs- und Rückenbereich, erhöhter Proteingehalt im Urin, erhöhter Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN), Blut im Urin und Schmerzen beim Harnlassen beinhalten. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Bluteffekte: Anzeichen/Symptome können allgemeine Schwäche und Müdigkeit, Blässe und Fieber einschliessen. Hämolyse: Anzeichen / Symptome können sein: allgemeines Schwächegefühl, Kopfschmerzen, Herzrasen, Hämoglobinämie und Gelbsucht Methämoglobinämie: Anzeichen / Symptome können sein: Kopfschmerzen, Schwindel, Brechreiz, Schweratmigkeit und allgemeine Schwäche Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Niereneffekte: Anzeichen/Symptome können sein reduzierte oder fehlende Urinproduktion, ansteigende Creatininwerte, Schmerzen im unteren Rückenbereich, hoher Proteingehalt im Urin und hoher Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN). Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Naphthalin (91-20-3) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Salmo gairdneri): LC50/96 h (mg/l): 0,11 Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/24 h (mg/l): 7,76 LC50/48 h (mg/l): 6,35 LC50/96 h (mg/l): 6,08 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 17 EC50/48 h (mg/l): 2,16 - 8,6 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Bureau / 19-FEB-2000) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Keine Daten verfügbar. Weitere Hinweise: Keine. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Druckfarbe Printing Ink UN-Nr.: 1210 Klasse:3 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: F1 Verpackungsanweisung: P001 / R001 GGVSEE/IMDG: Printing Ink 1.risk: 3 2.risk: -- UN-Nr.: 1210 Packgr.: III EMS: F-E, S-D P.I.: P001 IATA/ICAO: Printing Ink 1.risk: 3 2.risk: -- UN-Nr.: 1210 Packgr.: III Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw 5l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Cyclohexanon; Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische; Naphthalin; 1,2,4-Trimethylbenzol. R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: G29 Benzolhomologe (Toluol, Xylole). Cyclohexanon (108-94-1) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) 1,2,4-Trimethylbenzol (95-63-6) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Klassifizierung nach VbF AII (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Nicht bestimmt. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV A 4 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie M017 (Lösemittel) Merkblatt der BG-Chemie 564 (Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen) Merkblatt Kühn-Birett K32, 33, 34, (Kohlenwasserstoffe) BGV A 8 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz) Merkblatt-Kühn-Birett C 36 (Cyclohexanon) Merkblatt Hommel Nr.69 (Cyclohexanon) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen AICS - ja: Komponenten überprüft. CDSL - ja: Komponenten überprüft. EINECS - Ja: Komponenten überprüft. TSCA - ja: Komponenten überprüft. ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Punkt 9: Neue oder geänderte Daten zu physikalischen Eigenschaften. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.