* 3M Deutschland GmbH * Abteilung NPSN Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: (02131) 14-2914 * * Fax: (02131) 14-3587 Notfalltelefon (Tag und Nacht): (02131) 14-2222 ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 06-8003-3 Ausgabedatum : 04.05.2004 Version : 5,00 Ersetzt : 19.09.2002 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Bestellnummern: FS-9100-1693-0 FS-9100-1692-2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Klebefilm ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Aluminiumoxid, Hydrat 1333-84-2 45,0 - 50,0 Epoxidharz-Mischung aus keine 25,0 - 35,0 Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700) Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. EINECS: 500-033-5 Acrylnitril/ Butadien Copolymer 68891-46-3 5,0 - 10,0 Glas-Füllkörper keine 5,0 - 10,0 Modifiziertes Methacrylat Polymer keine 1,0 - 5,0 Cyanguanidin, (Dicyandiamid) 461-58-5 1,0 - 5,0 EINECS: 207-312-8 Bariummetaborat 13701-59-2 1 - 5 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. EINECS: 237-222-4 Butanon 78-93-3 1 - 5 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 201-159-0 Dimethylmethylphosphonat 756-79-6 0,1 - 1,0 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 2 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Gefahrensymbol: T Giftig Xi Reizend R-Sätze: (R 46) Kann vererbbare Schäden verursachen. (R36) Reizt die Augen. (Lieferanteneinstufung) EINECS: 212-052-3 ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung (R46) Kann vererbbare Schäden verursachen. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Beim Auftreten von Beschwerden/Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Wasser Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 3 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Nicht anwendbar. Zusätzliche Hinweise: Fester Film ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Material vor Gebrauch auf Raumtemperatur erwärmen lassen. Hinweise zum Brandschutz: Nicht anwendbar. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Bei Temperaturen unterhalb von -18 °C lagern. Lagerung gemäß Paragraph 24 Gefahrstoffverordnung. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Bariummetaborat (13701-59-2) MAK-Wert: 0,5 mg/m3 (Stand: 1992, gemessen als Gesamtstaub) Butanon (78-93-3) MAK-Wert: 200 ppm 600 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) BAT-Wert: 2-Butanon 5 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 4 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Atemschutz: Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Einatmen der Stäube, die durch Schleifen oder Schneiden entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halbmaske mit Partikelfilter oder filtrierende Halbmaske. Wasser als Schmiermittel für die Bearbeitungswerkzeuge benutzen, um Staubbildung zu verhindern, und die Bearbeitungsmöglichkeit der gehärteten Teile zu verbessern. Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polyvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 5 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Film. Pink/rosa. 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: n.a. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: >100,00 °C Selbstentzündlichkeit: n.a. Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: n.a. Spezifisches Gewicht / Dichte: n.a. Dampfdichte: n.a. Wasserlöslichkeit: kein/keine pH-Wert: n.a. Viskosität: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.a. Verdunstungsrate: n.a. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Um eine exotherme Reaktion mit großer Hitze und Rauchentwicklung zu vermeiden, sollten keine großen Mengen des Materials auf einmal ausgehärtet werden. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Stickstoffoxide. Cyanwasserstoff (MAK-Wert nach TRGS 900): 10 ml/m3 bzw. 11 mg/m3). Stabilität und Reaktivität: 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 6 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Stabil. Gefährliche Polymerisation kann eintreten. ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Leichte Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Tränenfluß einschließen. Dämpfe von erhitztem Material können Augenreizungen verursachen. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Dämpfe aus erhitztem Material können das Atemsystem reizen. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Verschlucken kann verursachen: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Epoxidharz-Mischung aus Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700) Informationen zur Karzinogenität: Dimethylmethylphosphonat (756-79-6) ist ein potentiell krebserzeugender Stoff, der im Tierversuch bei oraler Aufnahme Nierentumore und Leukämie verursacht hat (NTP: wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen). Informationen zur Mutagenität: Lieferanteneinstufung für Dimethylmethylphosphonat (Cas. 756-79-6): T Giftig R46 Kann vererbbare Schäden verursachen. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 7 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR Not subject to ADR/RID GGVSEE/IMDG: Carbon dioxid, solid (Dry ice) 1.Risk: 9 2.Risk:-- UN-NR: 1845 Packgr: III EMS: 8-08 P.I.: P003 nur für kurze FÄHRTRANSPORTE IATA/ICAO: Carbon dioxid, solid (Dry ice) 1.RISK: 9 2.Risk: UN-Nr: 1845 Packgr: III 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 8 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: T Giftig N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Epoxidharz-Mischung aus Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700). Dimethylmethylphosphonat. R-Sätze: (R46) Kann vererbbare Schäden verursachen. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (3M S2037) Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. (S53) Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (3M S2055) Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Hinweise Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von gleich/kleiner 700 enthalten, muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten." (3M S2055) Herstellerinformation: Dimethylmethylphosphonat wurde als T (giftig) mit R46 eingestuft. 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 9 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Sachkenntnis: Sachkunde nach §5 Chemikalienverbotsverordnung erforderlich. Butanon (78-93-3) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch Paragraphen 28-34 sowie Anhang VI der Gefahrstoff-Verordnung vom 25.07.2000 Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.a. Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen 3M Scotch-Weld AF 3030 FST (XF 9306) Seite 10 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung unter Punkt 15 "Gefahrenbestimmenden Komponente zur Etikettierung". Veränderung des Gefahrensymbols unter Punkt 15. (Vorschriften). Veränderung unter Punkt 15. "Vorschriften" (WGK- Einstufung) Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.