3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 06-9730-0 Überarbeitet: 18/03/10 Versions-Nr.: 009.00 Ersetzt Datum 16/01/08 Druckdatum: : 18/03/10 Seite: 1 von 16 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Marine Hochglanz Gelcoat Compound 6025 & 06025E Bestellnummern: 60-9800-2387-7 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Marine Poliermittel Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Aluminiumoxid 1344-28-1 15 - 40 EINECS: 215-691-6 Wasser, destilliert, 7732-18-5 10 - 30 Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit EINECS: 231-791-2 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), 64742-88-7 1 - 10 mittlere aliphatische EINECS: 265-191-7 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Naphtha (Erdöl), mit 64742-48-9 1 - 10 Wasserstoff behandelte schwere EINECS: 265-150-3 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. (Nota P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol enthält) (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Produktbezogene Hinweise zur Einstufung dieses Inhaltsstoffes siehe Kapitel 15. Kerosin (Erdöl) 8008-20-6 5 - 10 EINECS: 232-366-4 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Destillate (Erdöl), 64742-14-9 5 - 10 säurebehandelte, leichte EINECS: 265-114-7 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. (Anmerkung N: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn der gesamte Raffinationsprozess bekannt ist und nachgewiesen werden kann, dass der Ausgangsstoff nicht krebserzeugend ist) (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Oelsäure- rein 112-80-1 1 - 5 EINECS: 204-007-1 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Stoddard Lösungsmittel 8052-41-3 1 - 5 EINECS: 232-489-3 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: - (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R45) Kann Krebs erzeugen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Nota P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, das der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol enthält) Glycerol, (Glycerin) 56-81-5 1 - 5 EINECS: 200-289-5 Destillate (Erdöl), mit 64742-47-8 1 - 5 Wasserstoff behandelte, leichte EINECS: 265-149-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sorbitanoleat 1338-43-8 1 - 5 EINECS: 215-665-4 Weißes Mineraloel (Erdoel) 8042-47-5 1 - 5 EINECS: 232-455-8 Poly(oxyethylen)sorbitan- 9005-67-8 1 - 5 monostearat EINECS: NLP: 500-020-4 Propan-2-ol 67-63-0 1 - 5 EINECS: 200-661-7 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R36) Reizt die Augen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Triethanolamin 102-71-6 0,5 - 1,5 EINECS: 203-049-8 Naphthalin, rein, (Naphthalin) 91-20-3 < 0,0 EINECS: 202-049-5 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich mit "Light-Water" oder anderen AFFF-Schäumen abdecken, die für die Abnwendung bei wasserlöslichen Lösemitteln (z.B. Alkohole, Aceton) geeignet sind. (Für weitere Informationen zum Gebrauch von ATC-Schäumen Kontakt mit der Abteilung für 3M-Feuerschutz-Systeme aufnehmen.) Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen Metallbehälter überführen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Von Säuren getrennt lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Flüssigkeit/ Dämpfe brennbar. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen (vergl. Merkblatt der BG-Chemie T033 "Statische Elektrizität"; ZH 1/10 "Explosionsschutz-Richtlinien") 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Aluminiumoxid (1344-28-1) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01-2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 2(II) (resorptiv wirkende Stoffe) (als Rauch) Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mittlere aliphatische (64742-88-7) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 100 ppm Stoddard Lösungsmittel (8052-41-3) TLV-Wert (ACGIH) 525 mg/m3 100 ppm Glycerol, (Glycerin) (56-81-5) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 (als Dämpfe/Nebel) Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte, leichte (64742-47-8) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 300 ppm Weißes Mineraloel (Erdoel) (8042-47-5) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 mg/m3 CMRG STEL 10 mg/m3 Propan-2-ol (67-63-0) Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ml/m3 bzw. 500 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: Parameter: Aceton 50 mg/l Untersuchungsmaterial: Vollblut Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Triethanolamin (102-71-6) MAK-Wert: 5 mg/m3 (einatembare Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Naphthalin, rein, (Naphthalin) (91-20-3) MAK-Wert: 10 ml/m3 bzw. 50 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TLV-Wert (ACGIH) 10 ppm 52 mg/m3 TLV-STEL-Wert (ACGIH) 15 ppm 79 mg/m3 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutzvollmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter). Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Neopren. Nitrilkautschuk. Polyvinylchlorid. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Bei Umfüllarbeiten lokale Absaugung verwenden. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit, weiß, Lösemittelgeruch 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: 7,8 - 8,1 Siedepunkt/-bereich: ca. 100 °C Flammpunkt: 39,4 °C (Pensky Marten CC) (ASTM D93) Untere Explosionsgrenze = 1,00 % Obere Explosionsgrenze = 7,00 % Dampfdruck: < 0,13 kPa Relative Dichte / Dichte 1,15 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: vollständig Viskosität: 150000 - 210000 centipoise Dampfdichte: < 1,00 (Luft = 1) Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige Bestandteile (%): ca. 56 % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 30 ml/m3, 35m g/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 5000 ml/m3, 9100 mg/m3) (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 05/2004). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Leichte Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Tränenfluß einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Kann durch die Haut resorbiert werden. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Dermale Effekte: Anzeichen/Symptome können Rötung, Juckreiz, Trockenheit und Reißen der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Vorsätzliche Konzentration und Inhalation kann schädlich oder tödlich sein. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Karzinogenität: Enthält eine chemische Verbindung mit einem krebserzeugenden Potenzial. Benzol (71-43-2) ist in der TRGS 905 als krebserzeugend: Carc.Cat. 1, Kategorie 1 im Sinne von Anhang I Nr. 1.4.2.1 GefStoffV eingestuft worden. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Niereneffekte: Anzeichen/Symptome können sein reduzierte oder fehlende Urinproduktion, ansteigende Creatininwerte, Schmerzen im unteren Rückenbereich, hoher Proteingehalt im Urin und hoher Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN). Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Es sind Massnahmen zu treffen, die ein direktes Ausbreiten in der Umwelt verhindern. Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Destillate (Erdöl), säurebehandelte, leichte; Kerosin (Erdöl); Stoddard Lösungsmittel; Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte, leichte; Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mittlere aliphatische; Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere. R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt ist aufgrund seiner Viskosität von der Kennzeichnung mit R65 gemäß der 22. Anpassungsrichtlinie ausgenommen. Für Stoddard Lösungsmittel (Cas. 8052-41-3) und für Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere (Cas. 64742-48-9) gilt: (Anmerkung P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.) Für Destillate (Erdöl), säurebehandelte, leichte (Cas. 64742-14-9): Anmerkung N: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn der gesamte Raffinationsprozess bekannt ist und nachgewiesen werden kann, dass der Ausgangsstoff nicht krebserzeugend ist. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Propan-2-ol (67-63-0) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, Abschnitt 2.7) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: G29 Benzolhomologe (Toluol, Xylole). nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 40 Krebserzeugende Arbeitsstoffe - Allgemein), wenn die Auslöseschwelle gemäß TRGS 100 überschritten wird. Vergleiche auch Paragraphen 15-16 sowie Anhang V der Gefahrstoff-Verordnung vom 23.12.2004 Klassifizierung nach VbF n.a. A III (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 16 - 55 %. Wassergefährdungsklasse WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen CDSL - nein TSCS - ja CICS - ja PICCS - ja EINECS - nein AICS - ja ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung