3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 21-3963-2 Überarbeitet: 26/06/10 Versions-Nr.: 006.01 Ersetzt Datum 24/11/09 Druckdatum: : 26/06/10 Seite: 1 von 29 ------------------------------------------------------------------------ Informationen zu den Sicherheitsdatenblättern ------------------------------------------------------------------------ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST B/A - Low Density Void Filler Bestellnummern: FS-9100-4321-5 Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Dichtungsmasse / Dichtmasse Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Kit-Komponenten: 21-3871-7 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil A) 21-3867-5 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil B) Informationen zur Transporteinstufung Die Zuordnung der Transportinformationen (Komponente 1 / Komponente 2) am Ende des Sicherheitsdatenblattes zu den o.g. Kit-Komponenten ist wie folgt: Komponente 1 / COMPONENT 1: 21-3867-5 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil B) Komponente 2 / COMPONENT 2: 21-3871-7 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil A) Änderungsgründe: Siehe Änderungsgründe in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Teile Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. 21-3867-53M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil B) Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil B) Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Dichtungsmasse / Dichtmasse Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Formaldehyd, oligomere 9003-36-5 10 - 50 Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2,3- epoxypropan und Phenol EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-006-8 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) 1,6-Bis(2,3-epoxypropoxy)hexan 16096-31-4 10 - 30 EINECS: 240-260-4 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Aluminiumhydroxid 21645-51-2 5 - 15 EINECS: 244-492-7 Graphit 7782-42-5 1 - 15 EINECS: 231-955-3 Acrylnitril-Copolymer Betriebsgeheim. 1 - 15 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Roter Phosphor 7723-14-0 1 - 15 EINECS: 231-768-7 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R16) Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Borsäure, Zinksalz 1332-07-6 1 - 10 EINECS: 215-566-6 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz 25068-38-6 1 - 5 (MW<700) EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-033-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (In Einzelfällen kann das durchschnittliche MW>700 sein: Informationen zur Einstufung finden Sie in diesen Fällen im Kapitel 15 unter "Zusätzliche Hinweise".) Dimethylsiloxan, Reaktionsprodukt 67762-90-7 0 - 5 mit Siliciumdioxid EINECS: Monomere gelistet [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl] 2530-83-8 0,25 - 5 trimethoxysilan EINECS: 219-784-2 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (3M Einstufung) (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R38) Reizt die Haut. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2-Methylbutan (Isopentan) 78-78-4 < 1 EINECS: 201-142-8 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R12) Hochentzündlich. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Aluminiumhydroxid (21645-51-2) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Graphit (7782-42-5) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01/2006) TLV-Wert (ACGIH) 2,5 mg/m3 (respirable dust) Roter Phosphor (7723-14-0) MAK-Wert: Abschnitt II b) Stoffe, für die derzeit keine MAK-Werte aufgestellt werden können (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) TLV-Wert (ACGIH) 0,1 mg/m3 [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan (2530-83-8) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 ppm 2-Methylbutan (Isopentan) (78-78-4) Arbeitsplatzgrenzwert: 1000 ppm bzw. 3000 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk. Polyvinylchlorid. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Feststoff. Paste. Braun. Geringer Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: vernachlässigbar Relative Dichte / Dichte 0,5 - 0,7 Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar Dampfdichte: n.a. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Aldehyde. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Dämpfe, die während des Härteprozesses freigesetzt werden, können Atemweg-Reizung verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Formaldehyd, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2, 3-epoxypropan und Phenol. 1,6-Bis(2,3-epoxypropoxy)hexan. Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700). Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Borsäure, Zinksalz (1332-07-6) Aquatische Toxizität Fisch: LC50/96 h (ml/l): 0,14 - 2,6 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/48 h (mg/l): 0,04 - 0,86 (lt. Sicherheitsdatenblatt des Herstellers/Lieferanten) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Formaldehyd, oligomere Reaktionsprodukte mit 1-Chlor-2, 3-epoxypropan und Phenol. 1,6-Bis(2,3-epoxypropoxy)hexan. Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700). R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von gleich/kleiner 700 enthalten, muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten." Da der rote Phosphor (Cas. 7723-14-0) im Produkt verkapselt vorliegt, ist eine entsprechende Einstufung und Kennzeichnung des Produktes aufgrund des roten Phosphors nicht erforderlich. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Der Arbeitgeber hat nach § 15 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" der Gefahrstoffverordnung, die in § 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) genannten Pflichtuntersuchungen nach Maßgabe des Anhangs zu veranlassen: Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition mit Gesundheitsgefährdung verursacht durch unausgehärtete Epoxidharze (Anhang Teil 1 Absatz (1) Nr. 2 g) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). TRGS 401; Gefährdung durch Hautkontakt (Ermittlung, Beurteilung & Maßnahmen) beachten. Technische Anleitung Luft Nicht bestimmt. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja. TSCA - Ja: Komponenten überprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 21-3871-73M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil A) Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3550 FST (Teil A) Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Dichtungsmasse / Dichtmasse Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Polymeres Epoxid-Reaktionsprodukt keine 30 - 50 Aluminiumhydroxid 21645-51-2 20 - 40 EINECS: 244-492-7 Glas, Oxide, Chemikalien 65997-17-3 5 - 30 EINECS: 266-046-0 Poly(oxypropylen)diamin 9046-10-0 5 - 15 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Gefahrensymbol: C Ätzend T Giftig R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R24/25) Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) (In Einzelfällen - abhängig vom Lieferanten - kann die Einstufung T; R24/25 - Xi; R37 - R43 bzw. C; R34 - Xi; R37 sein: Informationen zur Einstufung finden Sie im Kapitel 15 unter "Zusätzliche Hinweise".) Phenol-Formaldehyd-Polymer, 28064-14-4 1 - 10 Glycidylether EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) 2,4,6-Tri(dimethylaminomethyl) 90-72-2 1 - 10 phenol EINECS: 202-013-9 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. Dimethylsiloxan, Reaktionsprodukt 67762-90-7 0,5 - 7 mit Siliciumdioxid EINECS: Monomere gelistet Calciumsalz Betriebsgeheim. 0 - 5 Borsäure, Zinksalz 1332-07-6 1 - 5 EINECS: 215-566-6 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Modifiziertes Acrylnitrilpolymer Betriebsgeheim. 0 - 5 Bis[(dimethylamino)methyl]phenol 71074-89-0 0 - 3 EINECS: 275-162-0 Gefahrensymbol: C Ätzend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (Lieferanteneinstufung) (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (3M Einstufung) 2-Methylbutan (Isopentan) 78-78-4 <= 0,5 EINECS: 201-142-8 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R12) Hochentzündlich. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Schnell medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Nicht mehr als 48 Stunden verschlossen halten. Umweltschutzmaßnahmen In einen Polyethylen-beschichteten Metallbehälter geben und verschließen. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Falls das verschüttete Material trocken ist und nicht in Kontakt mit anderen Materialien gekommen ist, mit denen es gefährlich reagieren könnte, ist das verschüttete Material mit nicht korrosiven Geräten zu sammeln und aufzunehmen (z.B. mit Plastikschaufel). Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Aluminiumhydroxid (21645-51-2) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Glas, Oxide, Chemikalien (65997-17-3) 3M TWA Expositionsgrenzwert 10 mg/m3 als Staub 2,4,6-Tri(dimethylaminomethyl)phenol (90-72-2) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 ppm Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Aug entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können di Hautabsorption verändern. 2-Methylbutan (Isopentan) (78-78-4) Arbeitsplatzgrenzwert: 1000 ppm bzw. 3000 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190)verwenden. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter und einem Partikelfilter P95. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk. Polyvinylchlorid. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Staub oder luftgetragenen Partikeln vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Stäube, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Feststoff. Paste. Weiß. Geringer Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: vernachlässigbar Relative Dichte / Dichte 0,5 - 0,7 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: n.b. Dampfdichte: n.a. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige Bestandteile (%): = 1 % (bei 20°C) ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Während des Härtungsprozesses entwickelt sich Wärme. Nicht mehr als 50 g des Produktes (Teil A und B) in einem begrenzten Volumen aushärten, da sonst eine exotherme Reaktion unter Hitze- und Rauchentwicklung eintreten kann. Zu vermeidende Stoffe: Keine bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Durch Chemikalien verursachte Augen-Verätzungen: Anzeichen/Symptome können Trübungen der Korona, chemische Verätzungen, Schmerzen, Tränenfluss, Ulcerus, vermindertes Sehen oder Sehverlust sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Hautverätzungen (chemische Verätzung): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz, Schmerzen, Blasenbildung, Ulkusbildung, Abschälen der Haut und Narbenbildung einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Schädigung des Gastrointestinal-Gewebes: Anzeichen/Symptome können schwere Schmerzen im Mund-, Rachen- und Bauchbereich, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Blut im Stuhlgang und/oder Erbrochenen einschließen. Kann Verätzungen im gastrointestinalen Bereich verursachen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Phenol-Formaldehyd-Polymer, Glycidylether. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Borsäure, Zinksalz (1332-07-6) Aquatische Toxizität Fisch: LC50/96 h (ml/l): 0,14 - 2,6 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/48 h (mg/l): 0,04 - 0,86 (lt. Sicherheitsdatenblatt des Herstellers/Lieferanten) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: C Ätzend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Poly(oxypropylen)diamin. Phenol-Formaldehyd-Polymer, Glycidylether. R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit sehr viel Wasser mindestens 15 Minuten. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von gleich/kleiner 700 enthalten, muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten." Lieferanteneinstufung für Poly(oxypropylen)diamin (Cas. 9046-10-0): C Ätzend; R34 Verursacht Verätzungen. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Der Arbeitgeber hat nach § 15 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" der Gefahrstoffverordnung, die in § 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) genannten Pflichtuntersuchungen nach Maßgabe des Anhangs zu veranlassen: Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition mit Gesundheitsgefährdung verursacht durch unausgehärtete Epoxidharze (Anhang Teil 1 Absatz (1) Nr. 2 g) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Technische Anleitung Luft Nicht bestimmt. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja. TSCA - Ja: Komponenten überprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 3.1: Änderung in der Zusammensetzung oder der prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe. Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Punkt 8: Änderung/en in "Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung". Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung FS-9100-4321-5 ADR/RID Komponente 1:UN3077 Umweltgefaehrdender Stoff, fest, n.a.g.begrenzte Menge (Zinkborat), 9., III, (--), M7 Komponente 2:UN3263 Aetzender basischer organischer fester Stoff, n.a.g. begrenzte Menge (enthaelt Poly(oxypropylen)diamin), 8, II, (--), C8 IMDG-CODE COMPONENT 1:UN3077 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (ZINC BORATE), 9., III , Marine Pollutant (ZINC BORATE) ,limited quantity COMPONENT 2:UN3263 CORROSIVE SOLID,BASIC,ORGANIC,N.O.S. (CONTAINS POLY(OXYPROPYLENE)DIAMINE), 8., II, IMDG-code segregation code: 18- ALKALIS , Marine Pollutant (ZINC BORATE) ,limited quantity ICAO/IATA COMPONENT 1:UN3077 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (ZINC BORATE), 9., III ,limited quantity, fish and tree marking required COMPONENT 2:UN3263 CORROSIVE SOLID, BASIC, ORGANIC, N.O.S. (CONTAINS POLY(OXYPROPYLENE)DIAMINE), 8., II ,limited quantity