3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 21-4648-8 Überarbeitet: 25/08/09 Versions-Nr.: 002.00 Ersetzt Datum 12/12/07 Druckdatum: : 25/08/09 Seite: 1 von 14 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 9815P Process Magenta (Screen Printing UV Ink Series 9800) Bestellnummern: 75-3470-6917-3 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Druckfarbe Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Phenoxyethylacrylat 48145-04-6 40 - 50 EINECS: 256-360-6 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) Methacrylat-Polymer Betriebsgeheim. 20 - 30 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Harz Betriebsgeheim. 10 - 20 1-Vinylhexahydro-2H-azepin-2-on 2235-00-9 10 - 20 EINECS: 218-787-6 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (3M Einstufung) (R36) Reizt die Augen. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. 5,12-Dihydro-2,9-dimethylchino(2,3- 980-26-7 1 - 10 b)acridin-7,14-dion (C.I. Pigment Red 122) EINECS: 213-561-3 2-Benzyl-2-dimethylamino-p- 119313-12-1 1 - 5 morpholinobutyrophenon Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2-methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2- 71868-10-5 1 - 5 morpholinopropan-1-on ELINCS: 400-600-6 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2-Phenoxyethanol 122-99-6 1 - 5 EINECS: 204-589-7 Gefahrensymbol: Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36) Reizt die Augen. Hochdisperse Kieselsäure 112945-52-5 1 - 5 EINECS: 231-545-4 Octamethylcyclotetrasiloxan 556-67-2 0,1 - 1 EINECS: 209-136-7 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R53) Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Propylidynetrimethanol, 28961-43-5 0,1 - 1 ethoxyliert, Ester mit Acrylsäure EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-066-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) 1,6-Hexandioldiacrylat 13048-33-4 < 0,1 EINECS: 235-921-9 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. Mequinol 150-76-5 < 0,1 EINECS: 205-769-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Phenothiazin 92-84-2 < 0,1 EINECS: 202-196-5 Ethylbenzol 100-41-4 < 0,1 EINECS: 202-849-4 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. 2-Phenoxyethanol (122-99-6) MAK-Wert: 20 ml/m3 bzw. 110 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Mequinol (150-76-5) MAK-Wert: 5 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TLV-Wert (ACGIH) 5 mg/m3 Ethylbenzol (100-41-4) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Ethylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 800mg/g Kreatinin Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk. Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei Umfüllarbeiten lokale Absaugung verwenden. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Magenta, Acrylatgeruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: > 148,89 °C Flammpunkt: > 93,33 °C (Pensky Marten CC) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: < 0,16 kPa bei 20°C Relative Dichte / Dichte ca. 1,3 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: < 1 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: = 5 g/l Flüchtige Bestandteile (%): 1 - 5 Gew % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Funken und/oder Flammen. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Formaldehyd (MAK-Wert: 0,3 ppm bzw. 0,37 mg/m3; gemäß MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 / DFG). Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Phenoxyethylacrylat. Propylidynetrimethanol, ethoxyliert, Ester mit Acrylsäure. 1,6-Hexandioldiacrylat. Mequinol. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Octamethylcyclotetrasiloxan (Cas-Nr. 556-67-2) ist nach Anhang 1 RL 67/548/EG als fortpflanzungsgefährdend Cat. 3 eingestuft. Informationen zur Resorption: Bei 2-Phenoxyethanol (CAS: 122-99-6) besteht die Gefahr der Hautresorption (TRGS 900, Stand 06/2008) Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Die vorhandenen Daten der einzelnen Inhaltsstoffe reichen nicht aus, um daraus eine Gesamtaussage über die ökotoxische Wirkung dieses Produktes ableiten zu können. Es liegen keine ausreichenden Daten über die Inhaltsstoffe vor, um eine Gesamtaussage über das Verhalten des Produktes in Abwasserbehandlungsanlagen machen zu können. Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 2-Benzyl-2-dimethylamino-p-morpholinobutyrophenon (119313-12-1) Aquatische Toxizität Zebrafisch (Danio rerio): LC50/96 h (mg/l): 0,46 (3M Corporate Toxicology and Regulatory Services / PEAK Database 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Die anorganischen Bestandteile sind nicht biologisch abbaubar, können aber durch andere Mechanismen entfernt werden. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Es sind Massnahmen zu treffen, die ein direktes Ausbreiten in der Umwelt verhindern. Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: not restricted / Produkt ist kein Gefahrgut ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Phenoxyethylacrylat. 1-Vinylhexahydro-2H-azepin-2-on. R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. 2-Phenoxyethanol (122-99-6) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach TA Luft Kapitel 5.2.5 Klasse II: ca. 0,1 - 1 %. Organische Stoffe, staubförmig nach Kapitel 5.2.5 TA Luft (zu behandeln wie Gesamtstaub nach Kapitel 5.2.1): ca. 0,1 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 1 - 5,2 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA - ja EINECS - ja ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Veränderung der Angaben unter Punkt 3 (Chemische Charakterisierung). Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Punkt 11: Angaben zur Toxikologie. Punkt 15: Veränderung des Gefahrensymbols (Vorschriften). Änderung der Kennzeichnung unter Punkt 15, R- und S-Sätze sowie die gefahrbestimmende Komponente betreffend. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Dieses Material ist kein Gefahrgut. This material is not restricted according to ADR/RID, IMDG-Code, and ICAO-IT/IATA.