3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 21-9590-7 Ausgabedatum : 01.06.2010 Version : 1.01 Ersetzt : 05.10.2006 Status : freigegeben Format : 38 nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ---------------------------------------------------------------------------- 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Thinner for 1900 Series Bestellnummern: DR-9960-0333-8 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Verdünner für Farben / Lacke Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Ethyl-3-ethoxypropionat 763-69-9 40 - 50 EINECS: 212-112-9 R-Sätze: (R52) Schädlich für Wasserorganismen. (3M Einstufung) 2-Butoxyethylacetat 112-07-2 40 - 50 EINECS: 203-933-3 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Poly(dimethylsiloxan) 63148-62-9 1 - 10 EINECS: Monomere gelistet R-Sätze: (R53) Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit Wasser aufnehmen. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen Metallbehälter überführen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ---------------------------------------------------------------------------- 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Ethyl-3-ethoxypropionat (763-69-9) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ml/m3 bzw. 610 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 50 ppm CMRG STEL 100 ppm 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 130 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: 100 mg/l Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten Butoxyessigsäure Untersuchungsmaterial: Urin (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Hat das Produkt Raumtemperatur, sind Handschuhe für das reine Produkt nicht notwendig. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. (Schutzbrille empfohlen, wenn Spritzer auftreten können.) Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei Umfüllarbeiten lokale Absaugung verwenden. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Lösemittelgeruch, klar. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherheit: pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: = 165,0 °C Flammpunkt: = 58,89 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze = 1,05 % Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: n.b. Relative Dichte / Dichte = 0,95 Wasserlöslichkeit: n.a. Viskosität: n.b. Dampfdichte: > 1 Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: 376,67 °C Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: = 950 g/l Flüchtige Bestandteile (%): = 98 % ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Hitze, Temperaturen oberhalb des Siedepunkts. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ---------------------------------------------------------------------------- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Krankheit kann die Folge einer einmaligen Exposition durch Hautkontakt mit einer mittleren Menge dieses Materials sein (ungefähr 30 Gramm). Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Erkrankung mit erforderlicher medizinischer Behandlung kann infolge einer einzelnen Exposition durch Inhalation einer mittleren Menge dieses Materials eintreten. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Resorption: Bei Ethyl-3-ethoxypropionat (CAS: 763-69-9) besteht die Gefahr der Hautresorption (TRGS 900, Stand 04/2007) 2-Butoxyethylacetat, (2-Butoxy-ethylacetat) (112-07-2) Gefahr der Hautresorption (gemäß TRGS900, Stand 05/2004). Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Eine zurückhaltende Einschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Von Inhaltsstoffen, die durch Gebrauch und Entsorgung freigesetzt werden können, wird nur ein geringer Umwelteinfluss erwartet. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 070104* andere Lösemittelgemische, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische 200113* Lösemittel ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ---------------------------------------------------------------------------- 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2-Butoxyethylacetat. R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. S-Sätze: (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Ethyl-3-ethoxypropionat (763-69-9) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF A III (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): 80 - 100 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen AICS - ja. Komponenten überprüft. CDSL - ja. Komponenten überprüft. EINECS - ja. Komponenten überprüft. KECI - ja. Komponenten überprüft. MITI - ja. Komponenten überprüft. TSCA - ja. Komponenten überprüft. ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.