3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Informationen zu Mehrkomponenten-Produkten ============================================================================ Dokument : 27-2189-2 Ausgabedatum : 30.04.2010 Version : 1.01 Ersetzt : 04.02.2010 Status : freigegeben Format : 27 ============================================================================ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Premium Spachtel 50599 Bestellnummern: 60-4550-5203-9, 60-4550-5204-7, 60-4550-5205-4, 60-4550-5206-2 Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 Kit-Komponenten: 27-2191-8 3M(TM) Premium Body Filler 50599 26-9510-4 Blue Cream Hardener Änderungsgründe: Neuerstellung 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 26-9510-4 Ausgabedatum : 27.01.2010 Version : 2,00 Ersetzt : 08.09.2009 Status : freigegeben Format : 38 nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ---------------------------------------------------------------------------- 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Blue Cream Hardener Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Automotive/Fahrzeugbau Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R7) Kann Brand verursachen. (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Dibenzoylperoxid, (Benzoylperoxid) 94-36-0 30 - 60 EINECS: 202-327-6 Gefahrensymbol: E Explosionsgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R2) Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. Voraussichtliche Änderung nach der Richtlinie 2008/58/EG zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie): E; R3 - O; R7 - Xi; R36 - R43 Benzoesäure, C9-11-verzweigte 131298-44-7 10 - 30 Alkylester Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Neueinstufung nach der Richtlinie 2009/2/EG zur 31. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) Zinkdistearat, rein 557-05-1 5 - 10 EINECS: 209-151-9 Butoxypolyethylen-/Propylenglycol 9038-95-3 3 - 7 (Mittl. MW > 500) EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Calciumsulfat 7778-18-9 3 - 7 EINECS: 231-900-3 Wasser, destilliert, 7732-18-5 0,5 - 1,5 Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit EINECS: 231-791-2 Preussisch Blau 14038-43-8 < 1 EINECS: 237-875-5 Ammoniumeisen(3+)hexakis(cyano-C) 25869-00-5 < 1 ferrat(4-) EINECS: 247-304-1 ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände aufwischen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Hautkontakt vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Hinweise zum Brandschutz: Geschlossene Behälter nicht erhitzen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Kühl und trocken lagern Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ---------------------------------------------------------------------------- 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Dibenzoylperoxid, (Benzoylperoxid) (94-36-0) MAK-Wert: 5 mg/m3 (einatembare Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) (gemäß TRGS 900, Stand 04/99) TLV-Wert (ACGIH) 5 mg/m3 Zinkdistearat, rein (557-05-1) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 TLV-STEL-Wert (ACGIH) 20 mg/m3 Calciumsulfat (7778-18-9) MAK-Wert: 6 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P95. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Zusätzlichen Handschuh (z.B. aus PVC oder Nitrilkautschuk) als Überhandschuh verwenden und regelmäßig wechseln. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Bei der Handhabung des Materials Schutzbrille und Gesichtsschutz tragen, um die Verletzunggefahr für das Gesicht und der Augen beim Schleifen oder Schneiden zu minimieren. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Stäube, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Feststoff. Paste. blaue Paste mit schwachem Estergeruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherheit: pH-Wert: n.b. n.a. Siedepunkt/-bereich: Zersetzung Flammpunkt: n.a. °C Untere Explosionsgrenze n.a. % Obere Explosionsgrenze n.a. % Dampfdruck: n.b. mmHg Relative Dichte / Dichte 1,2 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: n.b. % Viskosität: 70,000 - 150,000 centipoise Dampfdichte: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. °C Schmelzpunkt/-bereich: n.b. °C Flüchtige organische Bestandteile: = 0 Gew % ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Toxische Dämpfe, Gase oder Partikel. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ---------------------------------------------------------------------------- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Sonstige toxikologische Angaben:: Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Nieren-/Blaseneffekte: Anzeichen/Symptome können Veränderungen in der Urinproduktion, Schmerzen im unteren Unterleibs- und Rückenbereich, erhöhter Proteingehalt im Urin, erhöhter Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN), Blut im Urin und Schmerzen beim Harnlassen beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Produkt (ungebraucht/unverändert): Abfallprodukt einer Sonderabfallbehandlungsanlage zuführen. ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ---------------------------------------------------------------------------- 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: O Brandfördernd Xi Reizend Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Dibenzoylperoxid (Benzoylperoxid) R-Sätze: (R7) Kann Brand verursachen. (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S-Sätze: (S3/7) Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. (S14) Von Oxidations- oder Reduktionsmitteln, Beschleunigern oder Brennbarem fernhalten. (S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch § 15 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV; Stand 18.12.2008) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008. Technische Anleitung Luft Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) BGV B 4 (Organische Peroxide) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen CDSL - ja CICS - ja KECI - ja TSCA - ja ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Veränderung unter Punkt 15. "Vorschriften" (Sonstige Vorschriften, Beschränkungen" Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 27-2191-8 Ausgabedatum : 04.02.2010 Version : 1,00 Ersetzt : --- Status : freigegeben Format : 38 nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ---------------------------------------------------------------------------- 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Premium Body Filler 50599 Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Automotive/Fahrzeugbau Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Ungesättigtes Polyesterharz Betriebsgeheim. 10 - 30 Polyester-Harz Betriebsgeheim. 10 - 30 Styrol 100-42-5 10 - 30 EINECS: 202-851-5 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. Talk (asbestfaserfrei) 14807-96-6 10 - 30 EINECS: 238-877-9 Glas, Oxide, Chemikalien 65997-17-3 1 - 5 EINECS: 266-046-0 Bariumsulfat 7727-43-7 1 - 5 EINECS: 231-784-4 Quarternäre Ammoniumverbindungen, Bis 68911-87-5 1 - 5 (hydrierte Talg alkyl) dimethyl-, Salze mit Montmorillonit EINECS: 272-790-7 Titandioxid 13463-67-7 1 - 5 EINECS: 236-675-5 Kalkstein 1317-65-3 1 - 5 EINECS: 215-279-6 2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]- 15625-89-5 1 - 5 1,3-propandiyldiacrylat EINECS: 239-701-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Trizinkbis(orthophosphat) 7779-90-0 <= 1 EINECS: 231-944-3 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Quarz 14808-60-7 0,1 - 1 EINECS: 238-878-4 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (Lieferanteneinstufung) Toluol 108-88-3 <= 0,03 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Benzol, rein 71-43-2 <= 0,03 EINECS: 200-753-7 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich T Giftig Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. Gefahrstoffverordnung- Sonderbestimmungen des sechsten Abschnitts beachten. (R11) Leichtentzündlich. (R48/23/24/25-) Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. (R 46) Kann vererbbare Schäden verursachen. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Statische Entladung vermeiden. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Kühl und trocken lagern Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ---------------------------------------------------------------------------- 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Styrol (100-42-5) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ppm 86 mg/m3 bzw. (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) Biologischer Grenzwert (BGW): Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure 600 mg/g Kreatin Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TLV-Wert (ACGIH) 213 mg/m3 50 ppm Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können die Hautabsorption verändern. TLV-STEL-Wert (ACGIH) 100 ppm 426 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können die Hautabsorption verändern. Talk (asbestfaserfrei) (14807-96-6) MAK-Wert: 2 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Glas, Oxide, Chemikalien (65997-17-3) 3M TWA Expositionsgrenzwert 10 mg/m3 als Staub Bariumsulfat (7727-43-7) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 Titandioxid (13463-67-7) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kalkstein (1317-65-3) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 Quarz (14808-60-7) MAK-Wert: 0,15 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Toluol Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Vollblut 3 mg/l Parameter: o-Kresol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Benzol, rein (71-43-2) MAK-Wert: - Kokereien (Dickteerscheider, Kondensation, Gassaugerhaus); Tankfeld in der Mineralölindustrie; Reparatur und Wartung von benzolführenden Teilen in der chemischen Industrie und Mineralölindustrie, Ottokraftversorgungsräume für Prüfstände 2,5 ml/m3 bzw. 8 mg/m3 - im Übrigen 1 ml/m3 bzw. 3,2 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TRK-Wert 8 mg/m3 2,5 ml/m3 im übrigen: 1 ppm 3,2 mg/m3 Kokereien (Dickteerabscheider, Kondensation, Gassaugerhaus); Tankfeld in der Mineralölindustrie; Reparatur und Wartung von Ottokraft stoff bzw. Benzol führenden Teilen (gemäß TRGS 901 Stand 02/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH) 10 ppm 30 mg/m3 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P95. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Bei der Handhabung des Materials Schutzbrille und Gesichtsschutz tragen, um die Verletzunggefahr für das Gesicht und der Augen beim Schleifen oder Schneiden zu minimieren. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Nur in geschlossenen Arbeitsbereiche/Anlagen benutzen. Bei der Warmhärtung geeignete lokale Absaugung verwenden. Für geschmolzenes oder extrudiertes Material geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Lichtgrau, leichter Lösemittelgeruch 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherheit: pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: = 145,0 °C Flammpunkt: = 31,11 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. % Obere Explosionsgrenze n.b. % Dampfdruck: = 4,5 mmHg Relative Dichte / Dichte 1,12 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: n.b. % Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: n.b. Viskosität: 96,000 - 172,000 centipoise Dampfdichte: 3,6 Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. °C Schmelzpunkt/-bereich: n.b. °C Flüchtige organische Bestandteile: = 211,09 g/l Flüchtige Bestandteile (%): 22,84 VOL % ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Bedingungen: Funken und/oder Flammen. Hitze. Zu vermeidende Stoffe: Alkali- und Erdalkalimetalle Starke Oxidationsmittel. Starke Säuren. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenwasserstoffe. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ---------------------------------------------------------------------------- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Augeneffekte: Anzeichen/Symptome können verschwommenes oder merklich gestörtes Sehen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Während des Schleifens, Abspachtelns, Abschmirgelns: Pneumokoniose (allgemein): Anzeichen/Symptome können Husten, Atemschwierigkeiten, Blutandrang, Beklemmungen im Brustbereich und Blutungen einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Informationen zur Karzinogenität: Enthält eine chemische Verbindung mit einem krebserzeugenden Potenzial. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Gehörstörungen: Anzeichen /Symptome können Gehörbeeinträchtigung, Gleichgewichtsstörungen und Ohrenklingeln. Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Immunologische Effekte: Als Anzeichen / Symptome können auftreten Veränderungen in der Anzahl der Immunzellen, allergische Haut- und oder Atemreaktionen und Veränderungen in der Immunfunktion. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Trizinkbis(orthophosphat) (7779-90-0) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss): LC50/96 h (mg/l): 0,09 (PAN Pesticides Database / Pesticide Action Network North America (PANNA)) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Produkt (ungebraucht/unverändert): Abfallprodukt einer Sonderabfallbehandlungsanlage zuführen. ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ---------------------------------------------------------------------------- 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Styrol 2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1,3-propandiyldiacrylat R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S22) Staub nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Kennzeichnung nach Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV 2004/42/EC IIB (b) (250) 50 g/l 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch § 15 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV; Stand 18.12.2008) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008. Styrol (100-42-5) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Talk (asbestfaserfrei) (14807-96-6) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) Quarz (14808-60-7) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Technische Anleitung Luft Nicht bestimmt. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Neuerstellung Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.