3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 26-7437-2 Überarbeitet: 02/09/10 Versions-Nr.: 004.00 Ersetzt Datum 25/06/10 Druckdatum: : 02/09/10 Seite: 1 von 114 ------------------------------------------------------------------------ Informationen zu den Sicherheitsdatenblättern ------------------------------------------------------------------------ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Rite-Lok Promo Kit - nicht für D; nur zur Lagerung! Bestellnummern: DE-2729-2955-0 Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Dichtungsmasse / Dichtmasse Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Kit-Komponenten: 22-7548-5 3M(TM) Scotch-Weld(TM) Cyanacylat-Klebstoff Gel SIGEL RITE-LOK(TM) Sekundenkleber Gel (SI GEL / SI-GEL)) 22-8561-7 3M(TM) Scotch-Weld(TM) GM74 Anaerober Klebstoff zur Fl (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) GM74 (GM 74)) 22-7135-1 3M(TM) Scotch-Weld(TM) PR40 Cyanacrylat-Klebstoff (Bis RITE-LOK(TM) PR40 (PR 40) 22-8061-8 3M(TM) Scotch-Weld(TM) PS77 Anaerober Klebstoff zur Ge (Bisher: 3M(TM) Rite-Lok(TM) PS77 - (PS 77)) 22-7751-5 3M(TM) Scotch-Weld(TM) RT38 Anaerober Klebstoff zum Fü von Welle-Nabe-Verbindungen (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(T 22-8121-0 3M(TM) Scotch-Weld(TM) SF100 Cyanacrylat-Klebstoff (Bi RITE-LOK(TM) SF100 (SF 100)) 22-7833-1 3M(TM) Scotch-Weld(TM) TL43 Schraubensicherungsklebsto 3M(TM) RITE-LOK(TM) TL43 (TL 43)) 22-7859-6 3M(TM) Scotch-Weld(TM) TL70 Schraubensicherungsklebsto 3M(TM) RITE-LOK(TM) TL70 (TL 70)) Informationen zur Transporteinstufung Komponente 1 / COMPONENT 1: 22-7135-1 3M(TM) Scotch-Weld(TM) PR40 Cyanacrylat-Klebstoff Komponente 2 / COMPONENT 2: 22-7548-5 3M(TM) Scotch-Weld(TM) Cyanacylat-Klebstoff Gel SIGEL Komponente 3 / COMPONENT 3: 22-8121-0 3M(TM) Scotch-Weld(TM) SF100 Cyanacrylat-Klebstoff Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR Not subject to ADR/RID Unterliegt nicht den Vorschriften des GGVSEE/IMDG Not subject to GGVSEE/IMDG IATA/ICAO: AVIATION REGULATED LIQUID,N.O.S. (CYANOCRYLATE ESTER) 1.RISK: 9 2.Risk: UN-Nr: 3334 Packgr: -- Komponente 4 - 8 / COMPONENT 4 - 8: 22-7833-1 3M(TM) Scotch-Weld(TM) TL43 Schraubensicherungsklebstoff 22-7751-5 3M(TM) Scotch-Weld(TM) RT38 Anaerober Klebstoff 22-7859-6 3M(TM) Scotch-Weld(TM) TL70 Schraubensicherungsklebstoff 22-8061-8 3M(TM) Scotch-Weld(TM) PS77 Anaerober Klebstoff 22-8561-7 3M(TM) Scotch-Weld(TM) GM74 Anaerober Klebstoff not restricted / Produkt ist kein Gefahrgut Änderungsgründe: Siehe Änderungsgründe in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Teile 22-7135-13M(TM) Scotch-Weld(TM) PR40 Cyanacrylat-Klebstoff (Bisher: 3M(T Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) PR40 Cyanacrylat-Klebstoff (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) PR40 (PR 40) Bestellnummern: GS-2000-4227-2, GS-2000-4385-8 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Ethyl-2-cyanacrylat 7085-85-0 90 - 99 EINECS: 230-391-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Polymethylmethacrylat 9011-14-7 1 - 10 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 1,4-Dihydroxybenzol; (Hydrochinon) 123-31-9 < 0,1 EINECS: 204-617-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R68) Irreversibler Schaden möglich. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Bei Verkleben der Haut: Sofort betroffene Hautteile in warmen Wasser einweichen. Nicht mit Gewalt versuchen die verklebten Stellen auseinander zu bringen. Lösen sich die Stellen nicht - und/oder Reizungen klingen nicht ab - Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. Verklebte Augenlider NICHT gewaltsam öffnen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Ethyl-2-cyanacrylat (7085-85-0) MAK-Wert: Abschnitt II b) Stoffe, für die derzeit keine MAK-Werte aufgestellt werden können (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) 1,4-Dihydroxybenzol; (Hydrochinon) (123-31-9) MAK-Wert: Arbeitsstoffe, die sich beim Menschen oder im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben, werden in die Kategorien 1 oder 2 eingestuft und erhalten keinen MAK- oder BAT-Wert. (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollgesichtsschutzmasken mit Kombinationsfilter gegen organische Dämpfe und Partikelvorfilter. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk. Polyethylen. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Keine Baumwollhandschuhe verwenden! Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Klar. Scharf-stechender Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 54 °C Flammpunkt: >= 80,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: bei 20°C <= 0,005 kPa Relative Dichte / Dichte 1,06 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 34 - 44 centipoise bei 23°C Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: vernachlässigbar 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Wasser. Starke Basen. Amine. Alkohole. Material polymerisiert schnell bei Kontakt mit Wasser, Alkohol, Aminen und Alkalien. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Verklebt schnell die Augenlider. Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Verklebt sofort die Haut. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Enthält 1,4-Dihydroxybenzol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Informationen zur Karzinogenität: 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie K3 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste in die Kategorie 2 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten (keine Legaleinstufung!). Informationen zur Mutagenität: 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie M3 für erbgutverändernde Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 1,4-Dihydroxybenzol; (Hydrochinon) (123-31-9) Aquatische Toxizität Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/96 h (mg/l): 0,044 - > 0,4 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 0,09 - 0,137 EC50/48 h (mg/l): 0,29 EC50/96 h (mg/l): 0,05 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Eine zurückhaltende Abschätzung ergab für dieses Produkt ein niedriges Umweltrisiko da durch Anwendung und Entsorgung keine signifikante Freisetzung in die Umwelt zu erwarten ist. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. S-Sätze: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Wenn Augenlider verklebt sind, nicht gewaltsam öffnen. Verklebte Hautstellen schnell in warmes Wasser tauchen. Nicht versuchen -mit übermäßiger Gewalt- die verklebten Hautstellen auseinanderzubringen. Zusätzliche Hinweise Das Kennzeichnungsschild auf der Verpackung, die unmittelbar Klebstoffe auf der Grundlage von Cyanacrylat enthält, muss nach Anhang V, B, 2.1 der Richtlinie 1999/45/EG folgende Aufschrift tragen: "Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen." (Siehe unter R- und S-Sätzen) Kennzeichnung für Behälter mit einem Volumen kleiner 125 ml: Xi Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Wenn Augenlider verklebt sind, nicht gewaltsam öffnen. Verklebte Hautstellen schnell in warmes Wasser tauchen. Nicht versuchen -mit übermäßiger Gewalt- die verklebten Hautstellen auseinanderzubringen. (Bei sehr kleinen Gebindegrößen, sind die 3M internen Hinweise im letzten Absatz nicht erforderlich) 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF A III (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. < 0,1 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 90 - 99 %. Wassergefährdungsklasse Bei Kontakt mit Wasser Polymerisation des Materials: WGK nwg (nicht wassergefährdend) VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Lieferantenbestätigung. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 1: Handelsname geändert. Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Punkt 8: Änderung/en in "Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung". Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 22-7548-53M(TM) Scotch-Weld(TM) Cyanacylat-Klebstoff Gel SIGEL (bisher: Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) Cyanacylat-Klebstoff Gel SIGEL (bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) Sekundenkleber Gel (SI GEL / SI-GEL)) Bestellnummern: GS-2000-4379-1 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Ethyl-2-cyanacrylat 7085-85-0 80 - 90 EINECS: 230-391-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Silan, Dichlordimethyl, 68611-44-9 5 - 10 Reaktionsprodukt mit Siliciumdioxid EINECS: 271-893-4 Polymethylmethacrylat 9011-14-7 5 - 10 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 1,4-Dihydroxybenzol 123-31-9 < 0,1 EINECS: 204-617-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R68) Irreversibler Schaden möglich. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Bei Verkleben der Haut: Sofort betroffene Hautteile in warmen Wasser einweichen. Nicht mit Gewalt versuchen die verklebten Stellen auseinander zu bringen. Lösen sich die Stellen nicht - und/oder Reizungen klingen nicht ab - Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. Verklebte Augenlider NICHT gewaltsam öffnen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Ethyl-2-cyanacrylat (7085-85-0) MAK-Wert: Abschnitt II b) Stoffe, für die derzeit keine MAK-Werte aufgestellt werden können (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) Silan, Dichlordimethyl, Reaktionsprodukt mit Siliciumdioxid (68611-44- 9) MAK-Wert: Zuordnung zum allgemeinen Staubgrenzwert 6 mg/m3 (Feinstaub) 1,4-Dihydroxybenzol (123-31-9) MAK-Wert: Arbeitsstoffe, die sich beim Menschen oder im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben, werden in die Kategorien 1 oder 2 eingestuft und erhalten keinen MAK- oder BAT-Wert. (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P95. Halb- oder Vollgesichtsschutzmasken mit Kombinationsfilter gegen organische Dämpfe und Partikelvorfilter. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P100. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Keine Baumwollhandschuhe verwenden! Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Ist eine lokale Absaugung nicht verfügbar, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Klar. Scharf-stechender Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 150 °C Flammpunkt: >= 85,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: <= 0,0053 kPa bei 20°C Relative Dichte / Dichte 1,1 Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 300 - 1000 centipoise bei 23°C Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: vernachlässigbar 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Wasser. Starke Basen. Amine. Alkohole. Material polymerisiert schnell bei Kontakt mit Wasser, Alkohol, Aminen und Alkalien. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Verklebt schnell die Augenlider. Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Verklebt sofort die Haut. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Enthält 1,4-Dihydroxybenzol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Informationen zur Karzinogenität: 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie K3 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste in die Kategorie 2 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten (keine Legaleinstufung!). Informationen zur Mutagenität: 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie M3 für erbgutverändernde Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 1,4-Dihydroxybenzol (123-31-9) Aquatische Toxizität Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/96 h (mg/l): 0,044 - > 0,4 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 0,09 - 0,137 EC50/48 h (mg/l): 0,29 EC50/96 h (mg/l): 0,05 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. S-Sätze: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Wenn Augenlider verklebt sind, nicht gewaltsam öffnen. Verklebte Hautstellen schnell in warmes Wasser tauchen. Nicht versuchen -mit übermäßiger Gewalt- die verklebten Hautstellen auseinanderzubringen. Zusätzliche Hinweise Kennzeichnung für Behälter mit einem Volumen kleiner 125 ml: Xi Reizend Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Wenn Augenlider verklebt sind, nicht gewaltsam öffnen. Verklebte Hautstellen schnell in warmes Wasser tauchen. Nicht versuchen -mit übermäßiger Gewalt- die verklebten Hautstellen auseinanderzubringen. (Bei sehr kleinen Gebindegrößen, sind die 3M internen Hinweise im letzten Absatz nicht erforderlich) Das Kennzeichnungsschild auf der Verpackung, die unmittelbar Klebstoffe auf der Grundlage von Cyanacrylat enthält, muss nach Anhang V, B, 2.1 der Richtlinie 1999/45/EG folgende Aufschrift tragen: "Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen." (Siehe unter R- und S-Sätzen) 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF A III (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. < 0,1 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 80 - 90 %. Wassergefährdungsklasse Bei Kontakt mit Wasser Polymerisation des Materials: WGK nwg (nicht wassergefährdend) VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Lieferantenbestätigung. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 1: Handelsname geändert. Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 22-7751-53M(TM) Scotch-Weld(TM) RT38 Anaerober Klebstoff zum Fügen von Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) RT38 Anaerober Klebstoff zum Fügen von Welle-Nabe-Verbindungen (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) RT38 (RT 38)) Bestellnummern: GS-2000-4177-9, GS-2000-3638-1, GS-2000-4412-0, GS-2000-4701-6 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Dichtungsmasse / Dichtmasse Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Urethanacrylat Betriebsgeheim. 15 - 40 2,2'- 109-16-0 15 - 40 Ethylendioxydiethyldimethacrylat EINECS: 203-652-6 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) Polyesterharz Betriebsgeheim. 10 - 30 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Acrylatharz Betriebsgeheim. 5 - 10 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Methacrylsäure, Monoester mit 27813-02-1 5 - 10 Propan-1,2-diol EINECS: 248-666-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. 2-Hydroxypropylmethacrylat 923-26-2 3 - 7 EINECS: 213-090-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Acrylsäure 79-10-7 1 - < 5 EINECS: 201-177-9 Gefahrensymbol: C Ätzend N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/21/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. alpha,alpha- 80-15-9 1 - < 2,5 Dimethylbenzylhydroperoxid EINECS: 201-254-7 Gefahrensymbol: O Brandfördernd T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R7) Kann Brand verursachen. (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R23) Giftig beim Einatmen. (R34) Verursacht Verätzungen. (R48/20/22) Gesundheitsschädlich! Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 1,2-Benzoisothiazol-3(2H)-on-1,1- 81-07-2 1 - 5 dioxid EINECS: 201-321-0 2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl] 15625-89-5 1 - 5 - 1,3-propandiyldiacrylat EINECS: 239-701-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Polyethylenglykoldimethylacrylat 25852-47-5 1 - 5 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Cumol 98-82-8 0,1 - 1 EINECS: 202-704-5 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 2'-Phenylacetohydrazid 114-83-0 0,1 - < 1 EINECS: 204-055-3 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) N,N-Dimethyl-p-toluidin 99-97-8 0,05 - 0,99 EINECS: 202-805-4 Gefahrensymbol: T Giftig R-Sätze: (R23/24/25) Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. optischer Aufheller Betriebsgeheim. 0,05 - 0,15 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Übliches brennbares Produkt. Klasse A Feuerlöscher (z.B. mit Wasser, Schaum o. ä.) einsetzen. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Augenkontakt vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 10 ml/m3 bzw. 30 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TLV-Wert (ACGIH) 2 ppm 5,9 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substa wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 3M TWA Expositionsgrenzwert 2 ppm 3M STEL 5 ppm Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 50 mg/g Kreatinin Parameter: 2-Phenyl-2-propanol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 mg/l Parameter: iso-Propylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2,5 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) TLV-Wert (ACGIH) 50 ppm 246 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Subst wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Neopren. Polyethylen. Polyvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Grün. Schwach süßlicher Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 100 °C Flammpunkt: >= 100,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: <= 0,013 kPa (bei 20°C) Relative Dichte / Dichte 1,08 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: (bei 23°C) 1800 - 3300 centipoise Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: vernachlässigbar 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Funken und/oder Flammen. Lichteinwirkung. Temperaturen über 65,6°C und Verunreinigung vermeiden. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Isocyanate. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Reizend wirkende Dämpfe oder Gase. Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Bei der Verbrennung: Schwefeloxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Starke Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz, Trockenheit und Reißen der Haut, Blasenbildung und Schmerzen einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. 2-Hydroxypropylmethacrylat. 2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1,3-propandiyldiacrylat. 2'-Phenylacetohydrazid. Sonstige toxikologische Angaben:: Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Acrylsäure (79-10-7) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) : LC50/96 h (mg/l): 27 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 765 EC50/48 h (mg/l): 47 - 95 (ECBI/24/96 Add. 61; German EPA / Federal Environmental Agency, Germany) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. 2-Hydroxypropylmethacrylat. 2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1,3-propandiyldiacrylat. R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S-Sätze: (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Kennzeichnung für Behälter mit einem Volumen kleiner 125 ml: Xi Reizend R43 S24 - S37 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen), wenn die Auslöseschwelle überschritten wird. Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. 2 - < 8, 5 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 24,1 - 63 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - ja. TSCA - ja. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 1: Handelsname geändert. Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 22-7833-13M(TM) Scotch-Weld(TM) TL43 Schraubensicherungsklebstoff (Bishe Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) TL43 Schraubensicherungsklebstoff (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) TL43 (TL 43)) Bestellnummern: GS-2000-4691-9, GS-2000-4393-2, GS-2000-5338-6 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Konstruktionsklebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- 2,2'- 109-16-0 30 - 60 Ethylendioxydiethyldimethacrylat EINECS: 203-652-6 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) Aromatische Kohlenwasserstoffe Betriebsgeheim. 10 - 30 Polyesterharz Betriebsgeheim. 7 - 13 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer alpha,alpha- 80-15-9 1 - < 2,5 Dimethylbenzylhydroperoxid EINECS: 201-254-7 Gefahrensymbol: O Brandfördernd T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R7) Kann Brand verursachen. (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R23) Giftig beim Einatmen. (R34) Verursacht Verätzungen. (R48/20/22) Gesundheitsschädlich! Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Methacrylsäure, Monoester mit 27813-02-1 1 - 5 Propan-1,2-diol EINECS: 248-666-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. 1,2-Benzoisothiazol-3(2H)-on-1,1- 81-07-2 1 - 5 dioxid EINECS: 201-321-0 2-Hydroxypropylmethacrylat 923-26-2 1 - 5 EINECS: 213-090-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Silanamin,1,1,1-trimethyl-n- 68909-20-6 1 - 5 (trimethylsilyl)-, Hydrolyseprodukte mit Siliciumdioxid EINECS: 272-697-1 Dimethylsiloxan, Reaktionsprodukt 67762-90-7 0,5 - 1,5 mit Siliciumdioxid EINECS: Monomere gelistet Acrylsäure 79-10-7 0,5 - 1,5 EINECS: 201-177-9 Gefahrensymbol: C Ätzend N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/21/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. 2,6-Di-tert-butyl-p-kresol; (3,5- 128-37-0 0,1 - 1 Di-tert-butyl-4-hydroxytoluol) EINECS: 204-881-4 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) Cumol 98-82-8 0,1 - 1 EINECS: 202-704-5 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 2'-Phenylacetohydrazid 114-83-0 0,1 - < 1 EINECS: 204-055-3 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) N,N-Dimethyl-p-toluidin 99-97-8 0,05 - 0,99 EINECS: 202-805-4 Gefahrensymbol: T Giftig R-Sätze: (R23/24/25) Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. optischer Aufheller Betriebsgeheim. 0,05 - 0,15 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Umweltschutzmaßnahmen Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 10 ml/m3 bzw. 30 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TLV-Wert (ACGIH) 2 ppm 5,9 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substa wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 3M TWA Expositionsgrenzwert 2 ppm 3M STEL 5 ppm 2,6-Di-tert-butyl-p-kresol; (3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxytoluol) (128-3 0) MAK-Wert: 20 mg/m3 (einatembare Fraktion) (MAK- und BAT-Werte-Liste 2008 DFG) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 50 mg/g Kreatinin Parameter: 2-Phenyl-2-propanol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 mg/l Parameter: iso-Propylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2,5 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) TLV-Wert (ACGIH) 50 ppm 246 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Subst wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Halbmaske/Vollschutzmaske mit Fremdluftzufuhr. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Neopren. Nitrilkautschuk. Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Ist eine lokale Absaugung nicht verfügbar, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Thixotrop. Opak blau. Schwach süßlicher Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 204,44 °C Flammpunkt: >= 100,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: 0,0013 kPa (bei 20°C) Relative Dichte / Dichte 1,04 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: n.b. Viskosität: (bei 23°C) 10000 - 18000 centipoise Dampfdichte: 1,01 Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Lichteinwirkung. Temperaturen über 65,6°C und Verunreinigung vermeiden. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Bei der Verbrennung: Schwefeloxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. 2-Hydroxypropylmethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. 2'-Phenylacetohydrazid. alpha,alpha-Dimethylbenzylhydroperoxid (Cas. 80-15-9): Bei organischen Peroxiden sind Sensibilisierungen vom Soforttyp durch Einatmen beobachtet worden. Bei den Hydroperoxiden und bei einzelnen Peroxiden ist ausserdem mit einer Kontaktsensibilisierung zu rechnen (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 / DFG). Informationen zur Karzinogenität: 2,6-Di-tert-butyl-p-kresol (Butylhydroxytoluol BHT; Cas. 128-37-0) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2008 (DFG) in die Kategorie 4 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Bei denen ein nicht-genotoxischer Wirkungsmechanismus im Vordergrund steht und genotoxische Effekte bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Sonstige toxikologische Angaben:: Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Acrylsäure (79-10-7) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) : LC50/96 h (mg/l): 27 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 765 EC50/48 h (mg/l): 47 - 95 (ECBI/24/96 Add. 61; German EPA / Federal Environmental Agency, Germany) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. 2-Hydroxypropylmethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Kennzeichnung für Behälter mit einem Volumen < 125 ml: Xi Reizend R43 - R52/53 S24 - S37 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). 2,6-Di-tert-butyl-p-kresol; (3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxytoluol) (128-3 0) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Gruppe C: Eine Früchtschädigende Wirkung braucht bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden. (MAK- und BAT-Werte-Liste 2008 DFG) Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Der Arbeitgeber hat nach § 15 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" der Gefahrstoffverordnung, die in § 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) genannten Pflichtuntersuchungen nach Maßgabe des Anhangs zu veranlassen, wenn bei Tätigkeiten mit den in Anhang Teil 1 Absatz (1) Nr. 1 genannten Gefahrstoffen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht: - Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. 1,6 - < 5,99 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 32,1 - 71 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Komponenten überprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 1: Handelsname geändert. Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 22-7859-63M(TM) Scotch-Weld(TM) TL70 Schraubensicherungsklebstoff (Bishe Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) TL70 Schraubensicherungsklebstoff (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) TL70 (TL 70)) Bestellnummern: GS-2000-4186-0, GS-2000-4405-4, GS-2000-4695-0, GS-2000-5331-1, GS-2000-3681-1 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Konstruktionsklebstoff Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- 2,2'- 109-16-0 40 - 70 Ethylendioxydiethyldimethacrylat EINECS: 203-652-6 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) Polyesterharz Betriebsgeheim. 15 - 40 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 2-Hydroxypropylmethacrylat 923-26-2 1 - 5 EINECS: 213-090-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Acrylsäure 79-10-7 1 - < 5 EINECS: 201-177-9 Gefahrensymbol: C Ätzend N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/21/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. alpha,alpha- 80-15-9 1 - < 2,5 Dimethylbenzylhydroperoxid EINECS: 201-254-7 Gefahrensymbol: O Brandfördernd T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R7) Kann Brand verursachen. (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R23) Giftig beim Einatmen. (R34) Verursacht Verätzungen. (R48/20/22) Gesundheitsschädlich! Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Methacrylsäure, Monoester mit 27813-02-1 1 - 5 Propan-1,2-diol EINECS: 248-666-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. 1,2-Benzoisothiazol-3(2H)-on-1,1- 81-07-2 0,5 - 1,5 dioxid EINECS: 201-321-0 2'-Phenylacetohydrazid 114-83-0 0,1 - < 1 EINECS: 204-055-3 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) Cumol 98-82-8 0,1 - 1 EINECS: 202-704-5 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. N,N-Dimethyl-p-toluidin 99-97-8 0,05 - 0,99 EINECS: 202-805-4 Gefahrensymbol: T Giftig R-Sätze: (R23/24/25) Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. optischer Aufheller Betriebsgeheim. 0,05 - 0,15 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 10 ml/m3 bzw. 30 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TLV-Wert (ACGIH) 2 ppm 5,9 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substa wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 3M TWA Expositionsgrenzwert 2 ppm 3M STEL 5 ppm Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 50 mg/g Kreatinin Parameter: 2-Phenyl-2-propanol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 mg/l Parameter: iso-Propylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2,5 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) TLV-Wert (ACGIH) 50 ppm 246 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Subst wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Halbmaske/Vollschutzmaske mit Fremdluftzufuhr. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Neopren. Nitrilkautschuk. Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Thixotrop. Grün. Schwach süßlicher Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 204,44 °C Flammpunkt: >= 100,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: <= 0,013 kPa (bei 20°C) Relative Dichte / Dichte 1,04 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: 0,1 - 1% Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: n.b. Viskosität: 500 centipoise (bei 23°C) Dampfdichte: 1,01 Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Lichteinwirkung. Temperaturen über 65,6°C und Verunreinigung vermeiden. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Bei der Verbrennung: Schwefeloxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. 2-Hydroxypropylmethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. 2'-Phenylacetohydrazid. alpha,alpha-Dimethylbenzylhydroperoxid (Cas. 80-15-9): Bei organischen Peroxiden sind Sensibilisierungen vom Soforttyp durch Einatmen beobachtet worden. Bei den Hydroperoxiden und bei einzelnen Peroxiden ist ausserdem mit einer Kontaktsensibilisierung zu rechnen (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 / DFG). Sonstige toxikologische Angaben:: Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Acrylsäure (79-10-7) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) : LC50/96 h (mg/l): 27 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 765 EC50/48 h (mg/l): 47 - 95 (ECBI/24/96 Add. 61; German EPA / Federal Environmental Agency, Germany) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. 2-Hydroxypropylmethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S-Sätze: (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Kennzeichnung für Behälter mit einem Volumen < 125 ml: Xi Reizend R43 S24 - S37 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. 2,05 - < 8,5 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 42,1 - 81 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 22-8061-83M(TM) Scotch-Weld(TM) PS77 Anaerober Klebstoff zur Gewindedich Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) PS77 Anaerober Klebstoff zur Gewindedichtung (Bisher: 3M(TM) Rite-Lok(TM) PS77 - (PS 77)) Bestellnummern: GS-2000-4402-1, GS-2000-4721-4 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Dichtungsmasse / Dichtmasse Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Polyesterharz Betriebsgeheim. 15 - 40 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 2,2'- 109-16-0 15 - 40 Ethylendioxydiethyldimethacrylat EINECS: 203-652-6 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) Aromatischer Kohlenwasserstoff keine 10 - 30 2-Hydroxypropylmethacrylat 923-26-2 3 - 7 EINECS: 213-090-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Polyethylen 9002-88-4 1 - 5 Methacrylsäure, Monoester mit 27813-02-1 1 - 5 Propan-1,2-diol EINECS: 248-666-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. Dimethylsiloxan, Reaktionsprodukt 67762-90-7 1 - 5 mit Siliciumdioxid EINECS: Monomere gelistet Fluorpolymer keine 1 - 5 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer alpha,alpha- 80-15-9 0,5 - 1,5 Dimethylbenzylhydroperoxid EINECS: 201-254-7 Gefahrensymbol: O Brandfördernd T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R7) Kann Brand verursachen. (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R23) Giftig beim Einatmen. (R34) Verursacht Verätzungen. (R48/20/22) Gesundheitsschädlich! Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 1,2-Benzoisothiazol-3(2H)-on-1,1- 81-07-2 0,5 - 1,5 dioxid EINECS: 201-321-0 Silan, Dichlordimethyl, 68611-44-9 0,5 - 1,5 Reaktionsprodukt mit Siliciumdioxid EINECS: 271-893-4 Cumol 98-82-8 0,1 - 1 EINECS: 202-704-5 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. N,N-Dimethyl-p-toluidin 99-97-8 0,05 - 0,99 EINECS: 202-805-4 Gefahrensymbol: T Giftig R-Sätze: (R23/24/25) Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Acrylsäure 79-10-7 0,1 - 1 EINECS: 201-177-9 Gefahrensymbol: C Ätzend N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/21/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R35) Verursacht schwere Verätzungen. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. optischer Aufheller Betriebsgeheim. 0,05 - 0,15 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Übliches brennbares Produkt. Klasse A Feuerlöscher (z.B. mit Wasser, Schaum o. ä.) einsetzen. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Augenkontakt vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Arbeitskleidung getrennt von normaler Kleidung, Nahrungsmitteln und Tabakwaren halten. Nicht Rauchen ! Wird bei der Handhabung mit dem Produkt geraucht, kann es zu Verunreinigungen des Tabaks kommen. Beim Rauchen dieses Tabaks werden gefährliche Zersetzungsprodukte gebildet die zum "Fluorpolymerfieber" führen. Mögliche Zersetzungsprodukte siehe Kapitel 10 "Gefährliche Zersetzungsprodukte" Dämpfe nicht einatmen. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Silan, Dichlordimethyl, Reaktionsprodukt mit Siliciumdioxid (68611-44- 9) MAK-Wert: Zuordnung zum allgemeinen Staubgrenzwert 6 mg/m3 (Feinstaub) Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 50 mg/g Kreatinin Parameter: 2-Phenyl-2-propanol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 mg/l Parameter: iso-Propylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2,5 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) TLV-Wert (ACGIH) 50 ppm 246 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Subst wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 10 ml/m3 bzw. 30 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TLV-Wert (ACGIH) 2 ppm 5,9 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substa wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 3M TWA Expositionsgrenzwert 2 ppm 3M STEL 5 ppm 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Dämpfe nicht einatmen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Nur in geschlossenen Arbeitsbereiche/Anlagen benutzen. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Paste. Fluoreszierend-gelb. Schwach süßlicher Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 100 °C Flammpunkt: >= 100,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: ca. 0,0133 kPa (bei 20°C) Relative Dichte / Dichte 1,12 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 35000 - 60000 centipoise (bei 23°C) Dampfdichte: n.a. Verdampfungsgeschwindigkeit: vernachlässigbar 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Funken und/oder Flammen. Lichteinwirkung. Temperaturen über 65,6°C und Verunreinigung vermeiden. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Fluorwasserstoff (MAK-Wert: 3 ml/m3; 2,5 mg/m3). Bei der Verbrennung: Reizend wirkende Dämpfe oder Gase. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. 2-Hydroxypropylmethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. alpha,alpha-Dimethylbenzylhydroperoxid (Cas. 80-15-9): Bei organischen Peroxiden sind Sensibilisierungen vom Soforttyp durch Einatmen beobachtet worden. Bei den Hydroperoxiden und bei einzelnen Peroxiden ist ausserdem mit einer Kontaktsensibilisierung zu rechnen (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 / DFG). Sonstige toxikologische Angaben:: Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Acrylsäure (79-10-7) Aquatische Toxizität Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) : LC50/96 h (mg/l): 27 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 765 EC50/48 h (mg/l): 47 - 95 (ECBI/24/96 Add. 61; German EPA / Federal Environmental Agency, Germany) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. 2-Hydroxypropylmethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S-Sätze: (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Kennzeichnung für Behälter mit einem Volumen kleiner 125 ml: Xi Reizend R43 S24 - S37 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Acrylsäure (79-10-7) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Der Arbeitgeber hat nach § 15 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" der Gefahrstoffverordnung, die in § 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) genannten Pflichtuntersuchungen nach Maßgabe des Anhangs zu veranlassen, wenn bei Tätigkeiten mit den in Anhang Teil 1 Absatz (1) Nr. 1 genannten Gefahrstoffen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht: - Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. 0,6 - < 3,5 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 19,1 - 53 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 1: Handelsname geändert. Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 22-8121-03M(TM) Scotch-Weld(TM) SF100 Cyanacrylat-Klebstoff (Bisher: 3M( Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) SF100 Cyanacrylat-Klebstoff (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) SF100 (SF 100)) Bestellnummern: GS-2000-4382-5, GS-2000-4439-3, GS-2000-4726-3, GS-2000-4207-4, GS-2000-4208-2 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Ethyl-2-cyanacrylat 7085-85-0 90 - 95 EINECS: 230-391-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Polymethylmethacrylat 9011-14-7 5 - 10 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 1,4-Dihydroxybenzol 123-31-9 < 0,1 EINECS: 204-617-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R68) Irreversibler Schaden möglich. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Bei Verkleben der Haut: Sofort betroffene Hautteile in warmen Wasser einweichen. Nicht mit Gewalt versuchen die verklebten Stellen auseinander zu bringen. Lösen sich die Stellen nicht - und/oder Reizungen klingen nicht ab - Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. Verklebte Augenlider NICHT gewaltsam öffnen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Augenkontakt vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Ethyl-2-cyanacrylat (7085-85-0) MAK-Wert: Abschnitt II b) Stoffe, für die derzeit keine MAK-Werte aufgestellt werden können (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) 1,4-Dihydroxybenzol (123-31-9) MAK-Wert: Arbeitsstoffe, die sich beim Menschen oder im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben, werden in die Kategorien 1 oder 2 eingestuft und erhalten keinen MAK- oder BAT-Wert. (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 DFG) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P95. Halb- oder Vollgesichtsschutzmasken mit Kombinationsfilter gegen organische Dämpfe und Partikelvorfilter. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P100. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Keine Baumwollhandschuhe verwenden! Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Klar. Scharf-stechender Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 100 °C Flammpunkt: >= 85,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: <= 0,0267 kPa (bei 23,9°C) Relative Dichte / Dichte 1,06 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 80 - 120 centipoise (bei 23°C) Dampfdichte: >= 3 Verdampfungsgeschwindigkeit: vernachlässigbar 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Wasser. Starke Basen. Amine. Alkohole. Material polymerisiert schnell bei Kontakt mit Wasser, Alkohol, Aminen und Alkalien. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation kann eintreten. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Verklebt schnell die Augenlider. Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Verklebt sofort die Haut. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Enthält 1,4-Dihydroxybenzol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Informationen zur Karzinogenität: 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie K3 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste in die Kategorie 2 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten (keine Legaleinstufung!). Informationen zur Mutagenität: 1,4-Dihydroxybenzol (Hydrochinon, Cas. 123-31-9) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie M3 für erbgutverändernde Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 1,4-Dihydroxybenzol (123-31-9) Aquatische Toxizität Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/96 h (mg/l): 0,044 - > 0,4 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 0,09 - 0,137 EC50/48 h (mg/l): 0,29 EC50/96 h (mg/l): 0,05 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Eine zurückhaltende Abschätzung ergab für dieses Produkt ein niedriges Umweltrisiko da durch Anwendung und Entsorgung keine signifikante Freisetzung in die Umwelt zu erwarten ist. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend R-Sätze: (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. S-Sätze: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Wenn Augenlider verklebt sind, nicht gewaltsam öffnen. Verklebte Hautstellen schnell in warmes Wasser tauchen. Nicht versuchen -mit übermäßiger Gewalt- die verklebten Hautstellen auseinanderzubringen. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Das Kennzeichnungsschild auf der Verpackung, die unmittelbar Klebstoffe auf der Grundlage von Cyanacrylat enthält, muss nach Anhang V, B, 2.1 der Richtlinie 1999/45/EG folgende Aufschrift tragen: "Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen." (Siehe unter R- und S-Sätzen) Kennzeichnung für Behälter mit einem Volumen kleiner 125 ml: Xi Reizend Cyanacrylat. Gefahr! Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Wenn Augenlider verklebt sind, nicht gewaltsam öffnen. Verklebte Hautstellen schnell in warmes Wasser tauchen. Nicht versuchen -mit übermäßiger Gewalt- die verklebten Hautstellen auseinanderzubringen. (Bei sehr kleinen Gebindegrößen, sind die 3M internen Hinweise im letzten Absatz nicht erforderlich) 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF A III (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. < 0,1 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 90 - 95 %. Wassergefährdungsklasse Bei Kontakt mit Wasser Polymerisation des Materials: WGK nwg (nicht wassergefährdend) VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - freigestellt: Lieferantenbestätigung. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 1: Handelsname geändert. Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 22-8561-73M(TM) Scotch-Weld(TM) GM74 Anaerober Klebstoff zur Flächendich Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) GM74 Anaerober Klebstoff zur Flächendichtung (Bisher: 3M(TM) RITE-LOK(TM) GM74 (GM 74)) Bestellnummern: GS-2000-4434-4, GS-2000-4730-5 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Bis(isopropyl)naphthalin 38640-62-9 10 - 30 EINECS: 254-052-6 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. (3M Einstufung) Bisphenol A Fumaratester, Betriebsgeheim. 10 - 30 propoxyliert 2,2'- 109-16-0 10 - 30 Ethylendioxydiethyldimethacrylat EINECS: 203-652-6 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) Dimethylsiloxan, Reaktionsprodukt 67762-90-7 1 - 5 mit Siliciumdioxid EINECS: Monomere gelistet Fluorpolymer Betriebsgeheim. 1 - 5 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 2-Hydroxypropylmethacrylat 923-26-2 1 - 5 EINECS: 213-090-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36) Reizt die Augen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. alpha,alpha- 80-15-9 1 - < 2 Dimethylbenzylhydroperoxid EINECS: 201-254-7 Gefahrensymbol: O Brandfördernd T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R7) Kann Brand verursachen. (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R23) Giftig beim Einatmen. (R34) Verursacht Verätzungen. (R48/20/22) Gesundheitsschädlich! Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Methacrylsäure, Monoester mit 27813-02-1 1 - 5 Propan-1,2-diol EINECS: 248-666-3 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. 1,2-Benzoisothiazol-3(2H)-on-1,1- 81-07-2 0,5 - 1,5 dioxid EINECS: 201-321-0 Silan, Dichlordimethyl, 68611-44-9 0,5 - 1,5 Reaktionsprodukt mit Siliciumdioxid EINECS: 271-893-4 Cumol 98-82-8 0,1 - < 0,5 EINECS: 202-704-5 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. N,N-Dimethyl-p-toluidin 99-97-8 0,05 - 0,99 EINECS: 202-805-4 Gefahrensymbol: T Giftig R-Sätze: (R23/24/25) Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. optischer Aufheller Betriebsgeheim. 0,05 - 0,15 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Wird das Produkt großer Hitze ausgesetzt kann dabei eine Zersetzung auftreten. Bitte zu Zersetzungsprodukten Kapitel 10 "Gefährliche Zersetzungsprodukte" beachten. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Augenkontakt vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Arbeitskleidung getrennt von normaler Kleidung, Nahrungsmitteln und Tabakwaren halten. Nicht Rauchen ! Wird bei der Handhabung mit dem Produkt geraucht, kann es zu Verunreinigungen des Tabaks kommen. Beim Rauchen dieses Tabaks werden gefährliche Zersetzungsprodukte gebildet die zum "Fluorpolymerfieber" führen. Mögliche Zersetzungsprodukte siehe Kapitel 10 "Gefährliche Zersetzungsprodukte" Dämpfe nicht einatmen. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Silan, Dichlordimethyl, Reaktionsprodukt mit Siliciumdioxid (68611-44- 9) MAK-Wert: Zuordnung zum allgemeinen Staubgrenzwert 6 mg/m3 (Feinstaub) Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 50 mg/g Kreatinin Parameter: 2-Phenyl-2-propanol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 2 mg/l Parameter: iso-Propylbenzol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2,5 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) TLV-Wert (ACGIH) 50 ppm 246 mg/m3 Die Gesamtexposition gegenüber dieser Subst wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute un Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien kön die Hautabsorption verändern. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Die beim Härteprozess freigesetzten Dämpfe nicht einatmen. Dämpfe nicht einatmen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190)verwenden. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Neopren. Polyethylen. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Nur in geschlossenen Arbeitsbereiche/Anlagen benutzen. Die Abluft des Härteofens nach außen abführen und ggf. für technische Abluftbereinigung sorgen. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Orangefarben. Schwach süßlicher Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 100 °C Flammpunkt: >= 100,0 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.b. Obere Explosionsgrenze n.b. Dampfdruck: <= 0,013 kPa (bei 20°C) Relative Dichte / Dichte 1,11 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 60000 - 100000 centipoise (bei 23°C) Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: vernachlässigbar 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Hitze. Funken und/oder Flammen. Lichteinwirkung. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Carbonylfluorid. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Fluorwasserstoff (MAK-Wert: 3 ml/m3; 2,5 mg/m3). Bei der Verbrennung: Ammoniak (MAK-Wert: 50 ml/m3, 35 mg/m3). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Perfluorisobutylen (PFIB) (Grenzwert:0,01 ml/m3 =3M Empfehlung). Bei der Verbrennung: Schwefeloxide. Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten, Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. 2-Hydroxypropylmethacrylat. alpha,alpha-Dimethylbenzylhydroperoxid (Cas. 80-15-9): Bei organischen Peroxiden sind Sensibilisierungen vom Soforttyp durch Einatmen beobachtet worden. Bei den Hydroperoxiden und bei einzelnen Peroxiden ist ausserdem mit einer Kontaktsensibilisierung zu rechnen (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 / DFG). Sonstige toxikologische Angaben:: Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. Bis(isopropyl)naphthalin (38640-62-9) Aquatische Toxizität Japan-Reiskärpfling (Oryzias latipes): LC50/96 h (mg/l): 2,44 Wasserfloh (Daphnie magna): LC50/48 h (mg/l): 0,035 (3M Corporate Toxicology and Regulatory Services / PEAKS Databas 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 2,2'-Ethylendioxydiethyldimethacrylat. 2-Hydroxypropylmethacrylat. Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol. R-Sätze: (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. S-Sätze: (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Kennzeichnung Keine. Zusätzliche Hinweise Behälter mit einem Volumen von kleiner 125 ml werden wie folgt gekennzeichnet: Xi Reizend N Umweltgefährlich R43 S24 - S37 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Cumol (98-82-8) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. 1 - < 3 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 22,1 - 70,5 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Komponenten überprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Abschnitt 2 "Mögliche Gefahren" und Abschnitt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Abschnitt 3: Änderung der Angaben unter Chemische Charakterisierung. Abschnitt 8: Änderung/en in "Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung". Abschnitt 15: Veränderung des Gefahrensymbols (Vorschriften). Abschnitt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Die Kennzeichnung auf dem Produkt kann während eines Übergangszeitraums von der Einstufung und Kennzeichnungsinformation im Sicherheitsdatenblatt abweichen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung DE-2729-2955-0 ADR/RID Komponente 1:kein Gefahrgut (ADR/RID), (--) Komponente 2:kein Gefahrgut (ADR/RID), (--) Komponente 3:kein Gefahrgut (ADR/RID), (--) IMDG-CODE COMPONENT 1:not regulated ,limited quantity COMPONENT 2:not regulated ,limited quantity COMPONENT 3:not regulated ,limited quantity ICAO/IATA COMPONENT 1:IATA PRESSURE TEST ACC. 5.0.2.9 NOT PERFORMED ONPACKAGE COMPONENT 2:IATA PRESSURE TEST ACC. 5.0.2.9 NOT PERFORMED ONPACKAGE COMPONENT 3:IATA PRESSURE TEST ACC. 5.0.2.9 NOT PERFORMED ONPACKAGE