3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 10-3790-2 Überarbeitet: 22/11/08 Versions-Nr.: 06.00 Ersetzt Datum 23/05/07 Druckdatum: : 22/11/08 Seite: 1 von 12 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Fluorinert (TM) Dielektrika FC-75 Bestellnummern: ZF-0002-0833-8, ZF-0002-0176-2 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Industrieller Gebrauch Beschränkungen für den Produktgebrauch: Nur für den industriellen Gebrauch. - Nicht als medizinisches/pharmazeutisches Produkt einsetzen. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: Keine. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Primäre Perfluorverbindung(C=5-18) 86508-42-1 = 100,0 ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen. Hinweise für den Arzt: Bei Gebrauch des reinen Produktes bei Raumtemperatur wird nicht davon ausgegangen, daß eine Reizung der Atemwege, der Haut oder der Augen auftritt. Für mögliche Verunreinigungen, die beim Gebrauch des Produktes auftreten, kann diese Aussage nicht getroffen werden. Die angegebenen Erste Hilfe Maßnahmen sind Standard Maßnahmen zum allgemeinen Entfernen von Materialien von der Haut/ den Augen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Nicht entflammbar. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Wird das Produkt großer Hitze ausgesetzt kann dabei eine Zersetzung auftreten. Bitte zu Zersetzungsprodukten Kapitel 10 "Gefährliche Zersetzungsprodukte" beachten. Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Material brennt nicht. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Die Verbrennungsprodukte enthalten Fluorwasserstoff. Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Es sind keine ungewöhnlichen Effekte des Produktes bei Brandbekämpfungsmaßnahmen bekannt. Generell sollten die beim Brand durch das Produkt oder andere brennende Materialien entstandenen Zersetzungsprodukte nicht eingeatmet werden. Um eine Berstgefahr des Produktbehälters zu vermeiden (Überdruck), den Behälter mit einem Wassersprühstrahl kühlen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit einem geeigneten organischen Lösungsmittel aufnehmen. Dabei die Sicherheitshinweise auf dem Etikett und dem Sicherheitsdatenblatt des Lösungsmittels beachten. In einen Metallbehälter überführen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Bei der Anwendung nicht rauchen ! Durch das Rauchen bei der Anwendung des Produktes könnte der Tabak mit dem Produkt kontaminiert werden. Im Qualm des Tabaks könnten die unter Kapitel 10 (Gefährliche Zersetzungsprodukte) genannten Verbindungen auftreten. Behälter dicht geschlossen halten. Arbeitskleidung getrennt von normaler Kleidung, Nahrungsmitteln und Tabakwaren halten. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Hinweise zum Explosionsschutz: Nicht entflammbar. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Bei Auftreten thermischer Zersetzungsprodukte: Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Unter normalen Gebrauchsbedingungen ist kein Atemschutz erforderlich. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Hautkontakt mit dem erhitzten Material vermeiden. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Für ausreichende Belüftung bzw. lokale Absaugung sorgen, wenn das Produkt erhitzt wird. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. In den Fällen, in denen das Produkt entweder während eines nicht bestimmungsgemäßem Gebrauches, oder eines Fehlers in den Gerätschaften extrem überhitzt wird, sollte eine lokale Absaugung benutzt werden. Diese lokale Absaugung sollte so dimensioniert sein, dass die auftretenden Zersetzungsprodukte unterhalb erlaubter Grenzwerte bleiben (siehe auch unter Kap. 10 "Gefährliche Zersetzungsprodukte"). In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Farblose, geruchslose Flüssigkeit 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: 99 - 107 °C (charakteristisch) Flammpunkt: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: ca. 4,13 kPa bei 20°C. Relative Dichte / Dichte ca. 1,8 g/ml Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: ca. 0,8 centistoke bei 20°C. Dampfdichte: ca. 14,00 für 20°C berechnet (Luft=1) Verdampfungsgeschwindigkeit: ca. 1,00 BuOAc=1 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.a. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: 100%. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Fein verteilte reaktive Metalle. Alkali- und Erdalkalimetalle Hitze. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der thermischen Zersetzung können toxische Stoffe freigesetzt werden wie: Fluorwasserstoff (MAK-Wert: 3 ml/m3; 2,5 mg/m3) Kohlenmonoxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 30 ml/m3, 35m g/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 5000 ml/m3, 9100 mg/m3) (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 05/2004). Perfluorisobutylen (PFIB) (Grenzwert:0,01 ml/m3 =3M Empfehlung) Spuren der Zersetzung treten ab 200°C auf. Je höher die Temperaturen sind mit denen das Produkt in Berührung kommt desto höher ist die Zersetzungsrate. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieses Produktes ist bei zufälligem Augenkontakt keine signifikante Augenreizung zu erwarten. Auswirkungen bei Hautkontakt: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieses Produktes ist bei gelegentlichem Hautkontakt keine signifikante Hautreizung zu erwarten. Auswirkungen bei Inhalation: Von einer Exposition durch Inhalation werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Beim Auftreten von thermischer Zersetzung: Erkrankung kann infolge einer einzelnen Exposition durch Inhalation einer relativ großen Menge dieses Materials eintreten. Auswirkungen beim Verschlucken: Von einem versehentlichen Verschlucken werden keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit erwartet. Sonstige toxikologische Angaben:: Durch absichtlich falsche Handhabung oder Fehler in den Gerätschaften- können giftige Zersetzungsprodukte entstehen (siehe unter Punkt 10!). Fluorwasserstoff (MAK-Wert: 3 ml/m3; 2,5 mg/m3) Perfluorisobutylen (PFIB) (Grenzwert:0,01 ml/m3 =3M Empfehlung) Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Für dieses in Wasser sehr gering lösliche Produkt konnte eine vernachläßigbare Toxizität gegenüber Wasserorganismen nachgewiesen werden. Im Einzelnen konnte ein LL50 bzw EL50 von >1000mg/l ermittelt werden. Der LL50 (lethale Konzentration) und der EL50 sind dem LC50 und dem EC50 vergleichbar, beziehen sich aber auf die wässrige Phase des Zweiphasen-Systems (das Produkt bildet mit Wasser ein Zweiphasen-System). Es sind Untersuchungen an Organismen von weniger als drei Gattungen durchgeführt worden. Organismen von Arten, die nicht getestet wurden, können unter Umständen stärkere Reaktionen zeigen. Es liegen keine Daten über die toxikologischen Effekte des Produktes in Abwasseraufbereitungsanlagen vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Bei der Substanz handelt es sich um eine vollständig fluorierte Verbindung bzw. das Produkt enthält Anteile an perfluorierten Verbindungen. Perfluorierte Verbindungen/ Perfluoralkylgruppen werden in den meisten natürlichen Umgebungen NICHT abgebaut. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Vorsichtsmaßnahmen treffen, um ein direktes Entweichen des Produktes in die Umwelt zu vermeiden. Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 070103* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 140602* andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische Gebrauchtes Produkt: Diese Flüssigkeit ist nach Gebrauch einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen! Unsachgemäße Beseitigung gefährdet die Umwelt! Nach Gebrauch ist jede Beimischung von Fremdstoffen oder Lösemitteln anderer Art zu unterlassen. Möglichkeiten für Recyclingverfahren: Falls möglich der Rückgewinnung zuführen. ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: keine Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: keine R-Sätze: Keine. S-Sätze: Keine. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): zu 100% Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend) VwVwS 6/99 Kenn-Nr.: 2801 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen KECI - Limitiert PICCS - Ja CICS - Ja TSCA - Ja FDA - Nein EINECS - Ja CDSL - Ja AICS - Ja MITI - Ja ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 2 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Dieses Material ist kein Gefahrgut. This material is not restricted according to ADR/RID, IMDG-Code, and ICAO-IT/IATA.