* 3M Deutschland GmbH * Abteilung NPSN Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: (02131) 14-2914 * * Fax: (02131) 14-3587 ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 10-9853-2 Ausgabedatum : 18.09.2005 Version : 12,00 Ersetzt : 26.01.2004 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Bestellnummern: FS-9100-3128-5 FS-9100-3129-3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Dichtmasse Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Notfalltelefon (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Calciumcarbonat 1317-65-3 30 - 60 EINECS: 215-279-6 Toluol 108-88-3 15 - 40 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 203-625-9 Isobutylen-, Isopren-, 9060-33-7 5 - 10 Divinylbenzol-Terpolymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Polyethylen 9002-88-4 3 - 7 EINECS: Monomere gelistet Polybutylen 9003-29-6 3 - 7 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Polymer aus Naphtha (dampfgecrackt, 68478-07-9 1 - 5 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 2 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- aromatenhaltig), 1,3 Pentadien Konzentrat Titandioxid 13463-67-7 1 - 5 EINECS: 236-675-5 Polyolefin Copolymer 29160-13-2 1 - 5 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Phenolharz keine < 1 Zinkoxid, (Zinkoxid (Rauch)) 1314-13-2 < 1 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. EINECS: 215-222-5 Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 < 0,5 EINECS: 215-609-9 ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R38) Reizt die Haut. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Schnell medizinische Betreuung suchen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 3 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich mit "Light-Water"" oder anderen ATC-Schäumen abdecken. (Für weitere Informationen zum Gebrauch von ATC-Schäumen Kontakt mit der Abteilung für 3M-Feuerschutz-Systeme aufnehmen.) Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 4 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen geeigneten Metallbehälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Hinweise zum Explosionsschutz: Flüssigkeit und Dämpfe entzündlich. Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Statische Entladung vermeiden. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Calciumcarbonat (1317-65-3) TLV-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 Toluol (108-88-3) MAK-Wert 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 5 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- BAT-Wert Toluol: 1 mg/l Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Vollblut o-Kresol: 3 mg/l Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition:nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) Titandioxid (13463-67-7) MAK-Wert Allgem. Staubgrenzwert (alveolengängiger Anteil) 1,5 mg/m3 (gemäß TRGS 900 letzter Stand Oktober 2002) Zinkoxid, (Zinkoxid (Rauch)) (1314-13-2) MAK-Wert 5 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH) 5 mg/m3 als Rauch/Dampf 10 mg/m3 als Staub TLV-STEL-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 als Rauch/Dampf Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halbmaske mit Filter für organische Dämpfe und P100 Partikelvorfilter Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polyvinylalkohol. Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 6 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Dicke, graue Paste mit Geruch nach Aromaten. 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: 4 °C (Closed Cup) Selbstentzündlichkeit: n.b. Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: n.b. Spezifisches Gewicht / Dichte: 1,24 g/ml bei 20 °C Dampfdichte: n.b. Wasserlöslichkeit: unlöslich 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 7 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- pH-Wert: n.b. Viskosität: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. Verdunstungsrate: n.b. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Hitze. Funken und/ oder Flammen. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. (Bei direktem Kontakt mit der Paste oder hohen Dampfkonzentrationen.) Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Bei kurzzeitiger Inhalation hoher Dampfkonzentrationen, oder dem Arbeiten in engen Räumen mit unzureichender Belüftung können folgende Wirkungen eintreten: Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 8 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Informationen zur Karzinogenität: Enthält eine chemische Verbindung mit einem krebserzeugenden Potential. Carbon Black, in Form einatembarer Stäube (Industrieruße / Kohlenstoffschwarz; 1333-86-4) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2005 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Enthält eine oder mehrere Chemikalien, die Reproduktionsschäden oder Geburtsdefekte verursachen kann. Sonstige toxikologische Angaben:: Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Zentrale Neuropathie: Anzeichen/Symptome können Reizbarkeit, Gedächtnisstörungen, Persönlichkeitsveränderungen, Schlafstörungen und verminderte Leistungsfähigkeit einschließen. Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Toluol hat in Laborversuchen verzögerte Skelettentwicklung und vermindertes Fetalgewicht durch Inhalationsexposition bewirkt. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Es sind Massnahmen zu treffen, die ein direktes Ausbreiten in der Umwelt verhindern. 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 9 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Klebstoffe Adhesives UN-Nr.: 1133 Klasse: 3 Verpackungsgruppe: II Klassifizierungscode: F1 Verpackungsanweisung: P001 GGVSee/IMDG: Adhesives containing flammable liquid 1.risk: 3 2.risk: -- UN-Nr.: 1133 Packgr.: II EMS: F-E, S-D P.I.: P001 IATA/ICAO: Adhesives containing flammable liquid 1.risk: 3 2.risk: UN-Nr.: 1133 Packgr.: II Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw 1l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich F Leichtentzündlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Toluol; Zinkoxid. R-Sätze: 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 10 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- (R11) Leichtentzündlich. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R38) Reizt die Haut. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S16) Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbV beachten. 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Toluol (108-88-3) MAK und Schwangerschaft Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: G29 Benzolhomologe (Toluol, Xylole). Klassifizierung nach VbF AI (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: zu 26-30% 08645 3M Karosserie-Fugendichtungsmasse Grau Seite 11 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie 564 (Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen) Merkblatt der BG-Chemie M017 (Lösemittel) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Punkt 3 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Punkt 15 "S-Sätze" (Vorschriften). Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbV beachten. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.