3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 10-5381-8 Überarbeitet: 28/01/09 Versions-Nr.: 12.01 Ersetzt Datum 27/01/09 Druckdatum: : 28/01/09 Seite: 1 von 14 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) Structural Adhesive Film AF-131-2 Bestellnummern: 62-3157-5505-8 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff-Film Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R68) Irreversibler Schaden möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Enthält p-(2,3-Epoxypropoxy)-N'N-bis(2,3-epoxypropyl)anilin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Epoxid-Phenol-Harz keine 35 - 55 EINECS: Monomere gelistet Dapson; (4,4'- 80-08-0 15 - 40 Diaminodiphenylsulfon) EINECS: 201-248-4 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. p-(2,3-Epoxypropoxy)-N'N-bis(2,3- 5026-74-4 10 - 30 epoxypropyl)anilin EINECS: 225-716-2 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R68) Irreversibler Schaden möglich. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) Hochdisperse Kieselsäure 112945-52-5 0,5 - 1,5 EINECS: 231-545-4 Toluol 108-88-3 < 0,12 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Wasser. Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Material brennt nicht. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Dapson; (4,4'-Diaminodiphenylsulfon) (80-08-0) MAK-Wert: Allgem. Staubgrenzwert (alveolengängiger Anteil) 1,5 mg/m3 (gemäß TRGS 900 letzter Stand Oktober 2002) Allgem. Staubgrenzwert (einatembare Fraktion) 4 mg/m3 - letzter Stand TRGS Oktober 2002 TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 0,1 ppm Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Toluol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 3 mg/l Parameter: o-Kresol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Wasser als Schmiermittel für die Bearbeitungswerkzeuge benutzen, um Staubbildung zu verhindern, und die Bearbeitungsmöglichkeit der gehärteten Teile zu verbessern. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter und einem Partikelfilter P95. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter und einem Partikelvorfilter N95. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polyvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Körperschutz: Schutzhandschuhe werden bei normaler Handhabung nicht benötigt. Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Für geschmolzenes oder extrudiertes Material geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Stäube, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Feststoff. Film. Gelbbraun. Geruchlos. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: n.a. Relative Dichte / Dichte = 0,96 Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: n.a. (Fester Film) Dampfdichte: n.a. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.a. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.a. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: 0 g/l Flüchtige Bestandteile (%): 0 Gew % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Um eine exotherme Reaktion mit großer Hitze und Rauchentwicklung zu vermeiden, sollten keine großen Mengen des Materials auf einmal ausgehärtet werden. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Bei der Verbrennung: Schwefeloxide. Toxische Dämpfe, Gase oder Partikel. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation kann eintreten. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Dämpfe, die während des Härteprozesses freigesetzt werden, können Atemweg-Reizung verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Verdauungstörungen: Anzeichen/ Symptome können Krämpfe, Bauchschmerzen und Verstopfung einschließen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Enthält p-(2,3-Epoxypropoxy)-N'N-bis(2,3-epoxypropyl)anilin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Informationen zur Mutagenität: p-(2,3-epoxypropoxy)-N'N-bis(2,3-epoxypropyl)anilin (Cas. 5026-74-4) wurde aufgrund von Mutagentests und europäischen Einstufungsanforderungen der Kategorie M3 erbgutverändernder Stoffe zugeordnet (3M Einstufung). Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Toluol (Cas. 108-88-3)ist nach TRGS 905 als Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie 3 eingestuft: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkung beim Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Sonstige toxikologische Angaben:: Methämoglobinämie: Anzeichen / Symptome können sein: Kopfschmerzen, Schwindel, Brechreiz, Schweratmigkeit und allgemeine Schwäche Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Bluteffekte: Anzeichen/Symptome können allgemeine Schwäche und Müdigkeit, Blässe, Veränderungen in der Blutgerinnungszeit, innere Blutung und/oder Hämoglobinämie einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern, und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Dapson. p-(2,3-Epoxypropoxy)-N'N-bis(2,3-epoxypropyl)anilin. R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R68) Irreversibler Schaden möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Enthält p-(2,3-Epoxypropoxy)-N'N-bis(2,3-epoxypropyl)anilin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. S-Sätze: (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. Testdaten für vergleichbare Produkte zeigten, dass der Film nicht Haut sensibilisierend und nur leicht Haut reizend wirkt. Daher ist eine Einstufung mit R43 und R38 nicht erforderlich. Aufgrund der Produktform ist eine Kennzeichnung mit R36 nicht erforderlich. Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von gleich/kleiner 700 enthalten, muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten." 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Sachkenntnis: Sachkunde nach §5 Chemikalienverbotsverordnung erforderlich. Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Der Arbeitgeber hat die in § 15 der Gefahrstoffverordnung genannten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen: Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition mit Gesundheitsgefährdung verursacht durch unausgehärtete Epoxidharze (Anhang V 2.1 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung) Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Nicht bestimmt. Wassergefährdungsklasse WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Komponenten überprüft. TSCA - Ja: Komponenten überprüft. CDSL - Ja: Komponenten überprüft. AICS - Ja: Komponenten überprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 2 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Punkt 3.1: Änderung in der Zusammensetzung oder der prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe. Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Punkt 11: Angaben zur Toxikologie. Punkt 15: Veränderung des Gefahrensymbols (Vorschriften). Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung 62-3157-5505-8 ADR/RID kein Gefahrgut (ADR/RID) IMDG-CODE ICAO/IATA UN1845 CARBON DIOXIDE, SOLID, 9., III