3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Str. 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 11-2045-0 Überarbeitet: 21/02/08 Versions-Nr.: 04.00 Ersetzt Datum 08/08/06 Druckdatum: : 21/02/08 Seite: 1 von 12 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) Bestellnummern: FS-9000-4293-8 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoffkomponente Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Glas, Oxide, Chemikalien 65997-17-3 25 - 45 EINECS: 266-046-0 1,2-Cyclohexandicarbonsäureanhydrid 85-42-7 15 - 40 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) EINECS: 201-604-9 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 5-Methyl-6-(3-methyl-2-butenyl) 16726-03-7 10 - 30 cyclohex-4-en-1,2- dicarbonsäureanhydrid EINECS: 240-782-2 1,2,3,6-Tetrahydro-4-(4-methylpent- 29811-04-9 5 - 10 3-enyl)phthalsäureanhydrid EINECS: 249-870-5 Siliciumdioxid, (amorphe 7631-86-9 0,1 - 1,5 Kieselsäuren) EINECS: 231-545-4 Dodecenylbernsteinsäureanhydrid 25377-73-5 < 0,7 EINECS: 246-917-1 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R21) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. (R36) Reizt die Augen. (R42) Sensibilisierung durch Einatmen möglich. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 < 0,7 EINECS: 215-609-9 Maleinsäureanhydrid 108-31-6 < 0,5 EINECS: 203-571-6 Gefahrensymbol: C Ätzend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R34) Verursacht Verätzungen. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Übliches brennbares Produkt. Klasse A Feuerlöscher (z.B. mit Wasser, Schaum o. ä.) einsetzen. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Material brennt nicht. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt mit dem erhitzten Material vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Glas, Oxide, Chemikalien (65997-17-3) 3M TWA Expositionsgrenzwert 10 mg/m3 als Staub 1,2-Cyclohexandicarbonsäureanhydrid (85-42-7) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 mg/m3 Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) (7631-86-9) Arbeitsplatzgrenzwert: 4 mg/m3 (einatembare Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 Maleinsäureanhydrid (108-31-6) Arbeitsplatzgrenzwert: 0,1 ppm bzw. 0,41 mg/m3 (gemäß TRGS 900 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter und einem Partikelfilter P100. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter und einem Partikelfilter P95. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter und einem Partikelvorfilter N95. Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen, um thermischen Verbrennungen vorzubeugen. Hautkontakt mit dem erhitzten Material vermeiden. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Für ausreichende Belüftung bzw. lokale Absaugung sorgen, wenn das Produkt erhitzt wird. Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Paste. Schwarz. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.b. Siedepunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: >= 100 °C Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: n.b. Relative Dichte / Dichte ca. 0,57 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: n.b. Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: 0 g/l 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Keine bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Aminverbindungen. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Durch Chemikalien verursachte Augen-Verätzungen: Anzeichen/Symptome können Trübungen der Korona, chemische Verätzungen, Schmerzen, Tränenfluss, Ulcerus, vermindertes Sehen oder Sehverlust sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Allergische Atemwegsreaktion: Anzeichen/Symptome können Atemschwierigkeiten,Keuchen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemstillstand einschließen. Oft ähneln die Anzeichen/Symptome denen von Asthma und werden durch eine allergische Reaktion oder eine extreme Sensitivität gegenüber einer Chemikalie verursacht. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. 1,2-Cyclohexandicarbondsäureanhydrid. Maleinsäureanhydrid. Informationen zur Karzinogenität: Carbon Black, in Form einatembarer Stäube (Industrieruße / Kohlenstoffschwarz; 1333-86-4) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 1,2-Cyclohexandicarbonsäureanhydrid R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) (7631-86-9) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Maleinsäureanhydrid (108-31-6) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.b. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Komponenten überprüft. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) TSCA - Ja: Komponenten überprüft. CDSL - Ja: Komponenten überprüft. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 3.1: Änderung in der Zusammensetzung oder der prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe. Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Punkt 8: Änderung/en in "Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung". Punkt 15: Veränderung unter "Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung". Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 3500 B/A (Teil A; F) Transportinformationen zu Abschnitt 14 Dieses Material ist kein Gefahrgut. This material is not restricted according to ADR/RID, IMDG-Code, and ICAO-IT/IATA.