3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 11-8893-7 Überarbeitet: 29/04/10 Versions-Nr.: 007.00 Ersetzt Datum 04/02/10 Druckdatum: : 29/04/10 Seite: 1 von 16 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M Scotchcal Siebdruckfarbe Serie 1900, Mischung mit Nickelpigment Bestellnummern: DR-9960-0282-7, DR-9951-3003-3, DR-9951-3004-1, DR-9960-0311-4, DR-9960-0301-5, DR-9960-0328-8, DR-9960-0329-6 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Siebdruckfarbe Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Cyclohexanon 108-94-1 < 50 EINECS: 203-631-1 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Titandioxid 13463-67-7 < 30 EINECS: 236-675-5 Ethyl-3-ethoxypropionat 763-69-9 < 25 EINECS: 212-112-9 R-Sätze: (R52) Schädlich für Wasserorganismen. (3M Einstufung) Vinylacetat/ Vinylalkohol/ 25086-48-0 < 20 Vinylchlorid- Polymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Polychlorkupferphthalocyanin, C.I. 1328-53-6 < 20 Pigment Green 7 EINECS: 215-524-7 [29H,31H-Phthalocyaninato(2-)-N29, 147-14-8 < 15 N30,N31,N32] Kupfer; (C.I. Pigment Blue 15) EINECS: 205-685-1 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) 5,12-Dihydrochinon(2,3-b)acrin-7, 1047-16-1 < 15 14-dion ,C.I.Pigment Violet 19 EINECS: 213-879-2 C.I. Pigment Red 254 84632-65-5 < 15 Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 < 10 EINECS: 215-609-9 Adipinsäure, Polymer mit einem keine < 10 Diol/monohydrierten Alkohol EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 2-Butoxyethylacetat 112-07-2 < 10 EINECS: 203-933-3 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Nickel, 5,5'-Azobis-2,4,6- 68511-62-6 < 10 pyrimidintrion Komplex EINECS: 270-944-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) Ethylacrylat/Methylmethacrylat 9010-88-2 < 10 Polymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Diundecylphthalat 3648-20-2 1 - 5 EINECS: 222-884-9 Hochdisperse Kieselsäure 112945-52-5 < 2 EINECS: 231-545-4 2,4-Dihydroxybenzophenon 131-56-6 < 2 EINECS: 205-029-4 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4- 41556-26-7 < 0,5 piperidyl)sebacat EINECS: 255-437-1 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Stoddard Lösungsmittel 8052-41-3 < 0,5 EINECS: 232-489-3 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: - (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R45) Kann Krebs erzeugen. (Anmerkung P: Die Einstufung als R45 "Kann Krebs erzeugen" und R46 "Kann vererbare Schäden verursachen" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.) (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Produktbezogene Hinweise zur Einstufung dieses Inhaltsstoffes siehe Kapitel 15. (R46) Kann vererbbare Schäden verursachen. Toluol 108-88-3 < 0,5 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Methylmethacrylat 80-62-6 < 0,5 EINECS: 201-297-1 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4- 82919-37-7 < 0,1 piperidylsebacat EINECS: 280-060-4 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. In einen Polyethylen-beschichteten Metallbehälter geben und verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich mit "Light-Water" oder anderen AFFF-Schäumen abdecken, die für die Abnwendung bei wasserlöslichen Lösemitteln (z.B. Alkohole, Aceton) geeignet sind. (Für weitere Informationen zum Gebrauch von ATC-Schäumen Kontakt mit der Abteilung für 3M-Feuerschutz-Systeme aufnehmen.) Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. Nicht mehr als 48 Stunden verschlossen halten. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl lagern. Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Cyclohexanon (108-94-1) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 80 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) MAK-Wert: 20 ml/m3 bzw. 80 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Titandioxid (13463-67-7) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Ethyl-3-ethoxypropionat (763-69-9) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ml/m3 bzw. 610 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 50 ppm CMRG STEL 100 ppm Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 130 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: 100 mg/l Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten Butoxyessigsäure Untersuchungsmaterial: Urin (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Stoddard Lösungsmittel (8052-41-3) TLV-Wert (ACGIH) 525 mg/m3 100 ppm Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Toluol Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Vollblut 3 mg/l Parameter: o-Kresol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Methylmethacrylat (80-62-6) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 210 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Gesichts-Vollschutz/-Schutzschirm tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Folgende persönliche Schutzmaßnahmen soweit nötig ergreifen, um Hautkontakt zu vermeiden: Schürze. Overall. Die Schutzkleidung (ausgenommen die Handschuhe) sollte aus einem der folgenden Materialien bestehen: Butylkautschuk. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. pigmentiert; Lösemittelgeruch 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 156,11 °C Flammpunkt: 48,89 °C (TCC) Untere Explosionsgrenze ca. 0,5 % Obere Explosionsgrenze ca. 8,6 % Dampfdruck: <= 3,4 mmHg Relative Dichte / Dichte 1,1 - 1,5 (Wasser=1) (ASTM) Wasserlöslichkeit: mäßig (1-10%) Viskosität: 5000 - 7000 centipoise (ASTM) Dampfdichte: >= 3,4 (Luft = 1) Verdampfungsgeschwindigkeit: <= 0,23 BuOAc=1 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: 595 - 720 g/l (705-865 g/l nach maximaler Verdünnung) Flüchtige Bestandteile (%): 40 - 70 % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (AGW-Wert = 30 ml/m3 bzw. 35 mg/m3; BGW = 5 % Parameter CO-HB); (TRGS 900 04/2007 und TRGS 903 12/2006). Kohlendioxid (AGW-Wert = 5000 ml/m3 bzw. 9100 mg/m3); (Stand TRGS 900 04/2007). Chlorwasserstoff (MAK-Wert = 2 ml/m3 bzw. 3,0 mg/m3); (MAK- und BAT-Werte-Liste 2007/DFG). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Für Nickel, seine Legierungen und wasserlöslichen Salze besteht die Gefahr der Sensibilisierung der Atemwege und der Haut (MAK- und BAT-Werte-Liste 2004 / DFG). Informationen zur Karzinogenität: Carbon Black, in Form einatembarer Stäube (Industrieruße / Kohlenstoffschwarz; 1333-86-4) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Achtung! Dieses Produkt enhält eine Komponente (Nickelverbindungen), die nach amerikanischem Recht als krebserzeugend eingestuft ist. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Enthält eine oder mehrere Chemikalien, die Reproduktionsschäden oder Geburtsdefekte verursachen kann. Toluol (Cas. 108-88-3)ist nach TRGS 905 als Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie 3 eingestuft: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkung beim Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Nieren-/Blaseneffekte: Anzeichen/Symptome können Veränderungen in der Urinproduktion, Schmerzen im unteren Unterleibs- und Rückenbereich, erhöhter Proteingehalt im Urin, erhöhter Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN), Blut im Urin und Schmerzen beim Harnlassen beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. [29H,31H-Phthalocyaninato(2-)-N29,N30,N31,N32] Kupfer; (C.I. Pigment B 15) (147-14-8) Aquatische Toxizität Japan-Reiskärpfling (Oryzias latipes): LC50/48 h (mg/l): > 100 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat (41556-26-7) Aquatische Toxizität Blauer Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus): LC50/96 h (mg/l): 0,97 - 1 Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss, Salmo gairdneri): LC50/96 h (mg/l): 7,9 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 20 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Cyclohexanon; Nickel,5,5'-azobis-2,4,6-pyrimidintrion-Komplex; Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat. R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Cyclohexanon (108-94-1) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Ethyl-3-ethoxypropionat (763-69-9) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Methylmethacrylat (80-62-6) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend) VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 11: Angaben zur Toxikologie. Punkt 1: Ergänzung/Streichung von Bestellnummern. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Änderung der Transportinformationen / -klassifizierung Ergänzung / Streichung von Bestellnummern DR-9960-0282-7, DR-9960-0301-5, DR-9960-0311-4, DR-9960-0328-8 DR-9960-0329-6 ADR/RID UN1210 Druckfarbe, 3., III, (D/E), F1 IMDG-CODE UN1210 PRINTING INK, 3, III ICAO/IATA UN1210 PRINTING INK, 3., III