3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 11-8894-5 Überarbeitet: 02/04/10 Versions-Nr.: 013.00 Ersetzt Datum 31/12/09 Druckdatum: : 02/04/10 Seite: 1 von 21 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Siebdruckfarben Serie 1900, Mischungen aus bleihaltigen Farbtypen: 1902, 1912, 1933 Bestellnummern: DR-9950-2130-7, DR-9960-0324-7, DR-9960-1224-8, DR-9960-0323-9, DR-9960-0220-7, DR-9960-0325-4, DR-9960-0326-2, DR-9960-0341-1 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Farbe Siebdruckfarbenmischung, bleihaltig Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R61) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R45) Kann Krebs erzeugen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Cyclohexanon 108-94-1 20 - 50 EINECS: 203-631-1 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Titandioxid 13463-67-7 < 30 EINECS: 236-675-5 Bleisulfochromatgelb, C.I. PIGMENT 1344-37-2 < 30 YELLOW 34 EINECS: 215-693-7 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich T Giftig R-Sätze: (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R61) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Voraussichtliche Änderung nach der Richtlinie 2008/58/EG zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie): Carc. Cat. 2; R45 - Repr. Cat. 1; R61 - Repr. Cat. 3; R62 - R33 - N; R50/53 Ethyl-3-ethoxypropionat 763-69-9 10 - 25 EINECS: 212-112-9 R-Sätze: (R52) Schädlich für Wasserorganismen. (3M Einstufung) Polychlorkupferphthalocyanin, C.I. 1328-53-6 < 20 Pigment Green 7 EINECS: 215-524-7 Bleichromatmolybdatsulfatrot, C.I. 12656-85-8 < 20 Pigment Red 104 EINECS: 235-759-9 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R61) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Voraussichtliche Änderung nach der Richtlinie 2008/58/EG zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie): Carc. Cat. 2; R45 - Repr. Cat. 1; R61 - Repr. Cat. 3; R62 - R33 - N; R50/53 Vinylacetat/ Vinylalkohol/ 25086-48-0 10 - 20 Vinylchlorid- Polymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer C.I. Pigment Red 254 84632-65-5 < 15 [29H,31H-Phthalocyaninato(2-)-N29, 147-14-8 < 15 N30,N31,N32] Kupfer; (C.I. Pigment Blue 15) EINECS: 205-685-1 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) 5,12-Dihydrochinon(2,3-b)acrin-7, 1047-16-1 < 15 14-dion ,C.I.Pigment Violet 19 EINECS: 213-879-2 2-Butoxyethylacetat 112-07-2 5 - 15 EINECS: 203-933-3 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Ethylacrylat/Methylmethacrylat 9010-88-2 5 - 15 Polymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Adipinsäure, Polymer mit einem keine 5 - 10 Diol/monohydrierten Alkohol EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Siliciumdioxid, (amorphe 7631-86-9 < 10 Kieselsäuren) EINECS: 231-545-4 Bleisulfat 7446-14-2 < 10 EINECS: 231-198-9 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich T Giftig R-Sätze: (R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R61) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (3M Einstufung) Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 < 10 EINECS: 215-609-9 Bleichromat 7758-97-6 < 10 EINECS: 231-846-0 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich T Giftig R-Sätze: (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R61) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Voraussichtliche Änderung nach der Richtlinie 2008/58/EG zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie): Carc. Cat. 2; R45 - Repr. Cat. 1; R61 - Repr. Cat. 3; R62 - R33 - N; R50/53 Diundecylphthalat 3648-20-2 1 - 5 EINECS: 222-884-9 2,4-Dihydroxybenzophenon 131-56-6 < 2 EINECS: 205-029-4 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) Hochdisperse Kieselsäure 112945-52-5 < 2 EINECS: 231-545-4 Diantimontrioxid, (Antimontrioxid) 1309-64-4 < 2 EINECS: 215-175-0 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Methylmethacrylat 80-62-6 0,1 - 1 EINECS: 201-297-1 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), 64742-94-5 0,1 - 1 schwere aromatische EINECS: 265-198-5 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: Zusätzliche 3M Einstufung: (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4- 41556-26-7 0,1 - 1 piperidyl)sebacat EINECS: 255-437-1 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (3M Einstufung) Stoddard Lösungsmittel 8052-41-3 0,1 - 1 EINECS: 232-489-3 Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: - (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R45) Kann Krebs erzeugen. (Anmerkung P: Die Einstufung als R45 "Kann Krebs erzeugen" und R46 "Kann vererbare Schäden verursachen" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.) (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Produktbezogene Hinweise zur Einstufung dieses Inhaltsstoffes siehe Kapitel 15. (R46) Kann vererbbare Schäden verursachen. Toluol 108-88-3 0,1 - 1 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Bleimolybdat 10190-55-3 0,5 EINECS: 233-459-2 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R61) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (3M Einstufung) ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor erneutem Gebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Zur Brandbekämpfung einen Feuerwehrschutzanzug sowie umluftunabhängigen Atemschutz tragen. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Umweltschutzmaßnahmen Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen Metallbehälter überführen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. Reinigungsverfahren Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich mit "Light-Water" oder anderen AFFF-Schäumen abdecken, die für die Abnwendung bei wasserlöslichen Lösemitteln (z.B. Alkohole, Aceton) geeignet sind. (Für weitere Informationen zum Gebrauch von ATC-Schäumen Kontakt mit der Abteilung für 3M-Feuerschutz-Systeme aufnehmen.) Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. Behälter verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. TRGS 514 beachten! 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Cyclohexanon (108-94-1) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 80 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) MAK-Wert: 20 ml/m3 bzw. 80 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Titandioxid (13463-67-7) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Ethyl-3-ethoxypropionat (763-69-9) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ml/m3 bzw. 610 mg/m3 (gemäß TRGS 900, Stand 04/2007) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 50 ppm CMRG STEL 100 ppm Bleichromatmolybdatsulfatrot, C.I. Pigment Red 104 (12656-85-8) MAK-Wert: Zum Vergleich: MAK-Wert für Blei (7439-92-1) 0,1 mg/m3 (Gesamtstaub); Stand 1992. BAT-Wert: zum Vergleich: BAT-Wert für Blei (7439-92-1) - Blei 700 ug/l (Vollblut), 300 ug/l (Vollblut; Frauen < 45 J.); - delta-Aminolaevulinsäure 15 mg/l (Harn), 6 mg/l (Harn; Frauen < 45 J.). Spitzenbegrenzung: Zum Vergleich: Blei (7439-92-1) Kategorie III (resorptiv wirksame Stoffe). 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ml/m3 bzw. 130 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: 100 mg/l Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten Butoxyessigsäure Untersuchungsmaterial: Urin (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) (7631-86-9) Arbeitsplatzgrenzwert: 4 mg/m3 (einatembare Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 Bleichromat (7758-97-6) MAK-Wert: 0,05mg/m3 Allgem. Staubgrenzwert (einatembare Fraktion) 4 mg/m3 - letzter Stand TRGS Oktober 2002 (gemäß TRGS 900 Stand 10/2001) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH) 0,05 mg/m3 Diantimontrioxid, (Antimontrioxid) (1309-64-4) MAK-Wert: - Herstellung von Diantimontrioxid, Herstellung von Diantimontrioxid-Masterbatches und -Pasten (Wiegen und Mischen von Diantimontrioxid-Pulver) 0,3 mg/m3 (einatembare Fraktion) - im Übrigen 0,1 mg/m3 (einatembare Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TRK-Wert 0,3 mg/m3 - Herstellung von Diantimontrioxid, Herstellung von Diantimontrioxid-Masterbatches und -Pasten (Wiegen und Mischen v Diantimontrioxid-Pulver) - im Übrigen 0,1 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH) 0,5 mg/m3 (elementar) Methylmethacrylat (80-62-6) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 210 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische (64742-94-5) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 100 ppm 563 mg/m3 Stoddard Lösungsmittel (8052-41-3) TLV-Wert (ACGIH) 525 mg/m3 100 ppm Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Toluol Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Vollblut 3 mg/l Parameter: o-Kresol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei Umfüllarbeiten lokale Absaugung verwenden. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Pigmentiert, Lösemittelgeruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: > 154,44 °C Flammpunkt: = 48,89 °C (TCC) Untere Explosionsgrenze = 1 VOL % Obere Explosionsgrenze = 9,9 VOL % Dampfdruck: < 0,53 kPa bei 20 °C. Relative Dichte / Dichte = 1,07 (Wasser=1) (ASTM) Wasserlöslichkeit: mäßig (1-10%) Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: n.b. Viskosität: 5000 - 7000 centipoise (ASTM) Dampfdichte: > 1 Verdampfungsgeschwindigkeit: < 0,23 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: > 337,78 °C Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: 595 - 740 g/l (705-910 g/l nach max. Verdünnung) Flüchtige Bestandteile (%): 40 - 70 % ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Bedingungen: Keine bekannt. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert: 30 ppm bzw. 35 mg/m3; gemäß TRGS 900 01/2006; BGW-Wert: 5 % Parameter CO-HB; gemäß TRGS 903 12/2006). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert: 5000 ppm bzw. 9100 mg/m3; Stand TRGS 900 01/2006). Chlorwasserstoff während der Verbrennung (MAK-Wert: 3,0 mg/m3, 2 mL/m3, Stand MAK- und BAT-Werte-Liste 2004). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Enthält Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)sebacat. Enthält Methylmethacrylat. Informationen zur Karzinogenität: Diantimontrioxid (Antimontrioxid; Cas. 1309-64-4) ist in der TRGS 905 in die EG-Kategorie K3 für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Carbon Black, in Form einatembarer Stäube (Industrieruße / Kohlenstoffschwarz; 1333-86-4) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Bleichromatmolybdatsulfatrot (CAS-Nr.: 12656-85-8) ist nach Anhang 1 der RL 67/548/EG als Krebserzeugend Kat.3 eingestuft Bleisulfochromatgelb (CAS-Nr. 1344-37-2) ist nach Anhang 1 RL 67/548/EG als Krebserzeugend Kat.3 eingestuft. Bleichromat (CAS-Nr.: 7758-97-6) ist nach Anhang 1 der RL 67/548 als Krebserzeugend Kat.3 eingestuft. Cyclohexanon (CAS: 108-94-1) ist in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2008 (DFG) in die Kategorie 3B für krebserzeugende Arbeitsstoffe eingestuft worden: Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Bleichromat (7758-97-6) ist nach Anhang 1 der RL 67/548/EU als Fruchtschädigend Kat.1 und als Fortpflanzungsgefährdend der Kat.3 eingestuft. Blei-(II)-sulfat (Cas-Nr. 7446-14-2) ist nach Anhang I der RL 67/548/EU als Fruchtschädigend Kat.1 und als Fortpflanzungsgefährdend Kat.3 eingestuft. Bleichromatmolybdatsulfatrot (CAS-Nr.: 12656-85-8) ist nach Anhang 1 der RL 67/548/EG als Fortpflanzungsgefährdend Kat.1 und Fruchtschädigend Kat.3 eingestuft. Bleisulfochromat (CAS:1344-37-2) ist nach Anhang 1 der RL 67/548/EG als Fortpflanzungsgefährdend Kat.1 und Fruchtschädigend Kat.3 eingestuft. Toluol (108-88-3) ist nach Anhang 1 der RL 67/548/EG als Fruchtschädigend Kat.3 eingestuft. Bleimolybdat (10190-55-3) ist in der MAK-Liste (Stand 2000) in Kapitel III in die Krebserzeugende Kategorie 3B: Stoffe, für die aufgrund ihrer genotoxischen Wirkung in somatischen Zellen von Säugetieren in vivo ein Verdacht auf eine mutagene Wirkung in Keimzellen abgeleitet werden kann. Informationen zur Resorption: Cyclohexanon (CAS. 108-94-1): Gefahr der Hautresorption (TRGS 900, Stand 05/2004) Bei Ethyl-3-ethoxypropionat (CAS: 763-69-9) besteht die Gefahr der Hautresorption (TRGS 900, Stand 04/2007) 2-Butoxyethylacetat, (2-Butoxy-ethylacetat) (112-07-2) Gefahr der Hautresorption (gemäß TRGS900, Stand 05/2004). Bei Toluol (CAS: 108-88-3) besteht die Gefahr der Hautresorption (laut TRGS 900, 04/2007) Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Gehörstörungen: Anzeichen /Symptome können Gehörbeeinträchtigung, Gleichgewichtsstörungen und Ohrenklingeln. Herzstörungen: als Anzeichen/Symptome können unregelmäßige Herzschläge (Arrythmie) auftreten, sowie Veränderungen in der Herzfrequenz, Schäden am Herzmuskel, sowie Herzattacken u. U. mit lebensbedrohlichem Effekt. Schwere Gewebestörungen: als Anzeichen/Symptome können auftreten Farbveränderungen an Zähnen und Nägeln, Veränderungen in den Entwicklungen von Knochen, Zähnen oder Nägeln, Knochenerweichungen und Haarausfall. Lebereffekte: Anzeichen/Symptome können sein Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Erschöpfung, abdominale Empfindlichkeit und Gelbsucht. Immunologische Effekte: Als Anzeichen / Symptome können auftreten Veränderungen in der Anzahl der Immunzellen, allergische Haut- und oder Atemreaktionen und Veränderungen in der Immunfunktion. Zentrale Neuropathie: Anzeichen/Symptome können Reizbarkeit, Gedächtnisstörungen, Persönlichkeitsveränderungen, Schlafstörungen und verminderte Leistungsfähigkeit einschließen. Periphere Neuropathie: Anzeichen/Symptome können Zittern oder Gefühllosigkeit der Extremitäten, Inkoordination, Schwäche in Händen und Füssen, Tremor und Muskelschwund einschließen. Auswirkungen auf Blutgefäße: Anzeichen/Symptome können Blutdruckwechsel, Ohnmacht, Schock, Blutung und Schlaganfall einschließen. Bluteffekte: Anzeichen/Symptome können allgemeine Schwäche und Müdigkeit, Blässe, Veränderungen in der Blutgerinnungszeit, innere Blutung und/oder Hämoglobinämie einschließen. Nieren-/Blaseneffekte: Anzeichen/Symptome können Veränderungen in der Urinproduktion, Schmerzen im unteren Unterleibs- und Rückenbereich, erhöhter Proteingehalt im Urin, erhöhter Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN), Blut im Urin und Schmerzen beim Harnlassen beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: . [29H,31H-Phthalocyaninato(2-)-N29,N30,N31,N32] Kupfer; (C.I. Pigment B 15) (147-14-8) Aquatische Toxizität Japan-Reiskärpfling (Oryzias latipes): LC50/48 h (mg/l): > 100 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische (64742-94-5) Aquatische Toxizität Amerik. Elrize "Fathead Minnow" (Pimephales promelas): LC50/96 h (mg/l): 19 Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss): LC50/96 h (mg/l): 2,34 Wasserfloh (Daphnie magna): LC50/48 h (mg/l): 0,95 (3M Corporate Toxicology and Regulatory Services / PEAK Database Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat (41556-26-7) Aquatische Toxizität Blauer Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus): LC50/96 h (mg/l): 0,97 - 1 Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss, Salmo gairdneri): LC50/96 h (mg/l): 7,9 Wasserfloh (Daphnie magna): EC50/24 h (mg/l): 20 (IUCLID Dataset / EUROPEAN COMMISSION - European Chemicals Burea 18-FEB-2000) 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Es sind Massnahmen zu treffen, die ein direktes Ausbreiten in der Umwelt verhindern. Die Verwendung des Produktes oder andere Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre. Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen. Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden. Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: T Giftig N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Cyclohexanon. Bleisulfochromatgelb. Bleichromatmolybdatsulfatrot. 2-Butoxyethylacetat. Bleisulfat. Bleichromat. R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. (R33) Gefahr kumulativer Wirkungen. (R61) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R45) Kann Krebs erzeugen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: Nur für den berufsmäßigen Verwender. (S53) Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. Nota P ist angewendet auf CAS 8052-41-3. (Anmerkung P: Die Einstufung als krebserzeugend oder erbgutverändernd ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.) 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Cyclohexanon (108-94-1) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Ethyl-3-ethoxypropionat (763-69-9) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). 2-Butoxyethylacetat (112-07-2) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) (7631-86-9) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Methylmethacrylat (80-62-6) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 2 Blei oder seine Verbindungen), wenn die Auslöseschwelle gemäß TRGS 100 überschritten wird. nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 40 Krebserzeugende Arbeitsstoffe - Allgemein), wenn die Auslöseschwelle gemäß TRGS 100 überschritten wird. Klassifizierung nach VbF AII (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Reproduktionstoxische Stoffe nach Kapitel 5.2.7.1.3 TA Luft: ca. < 50 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 30 - 75 %. Anorganische Stoffe, staubförmig nach Kapitel 5.2.1 TA Luft allgemein (zu behandeln als Gesamtstaub): ca. < 30 %. Wassergefährdungsklasse WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) BGV A 4 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie 564 (Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen) Merkblatt der BG-Chemie M017 (Lösemittel) Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja. TSCA - Ja. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Punkt 3.1: Änderung in der Zusammensetzung oder der prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe. Punkt 2 "Mögliche Gefahren" und Punkt 15 "Vorschriften" in den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze). Punkt 15: Veränderung unter "Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung". Punkt 11: Angaben zur Toxikologie. Punkt 4: "Erste Hilfe Maßnahmen". Kapitel 6: Umweltschutzmaßnahmen Punkt 9: Neue oder geänderte Daten zu physikalischen Eigenschaften. Veränderung unter Punkt 15. "Vorschriften" (TA Luft-Einstufung) Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Ergänzung / Streichung von Bestellnummern DR-9950-2130-7, DR-9960-0220-7, DR-9960-0323-9, DR-9960-0325-4 DR-9960-0326-2, DR-9960-0341-1, DR-9960-1224-8 ADR/RID UN1210 Druckfarbe, 3., III, (D/E), F1 IMDG-CODE UN1210 PRINTING INK, 3, III ICAO/IATA UN1210 PRINTING INK, 3., III DR-9960-0324-7 ADR/RID UN1210 Druckfarbe, begrenzte Menge, 3., III, (--), F1 IMDG-CODE UN1210 PRINTING INK, 3, III ICAO/IATA UN1210 PRINTING INK, 3., III