3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Informationen zu Mehrkomponenten-Produkten ============================================================================ Dokument : 11-8861-4 Ausgabedatum : 20.11.2005 Version : 2.05 Ersetzt : 11.10.2005 Status : freigegeben Format : 27 ============================================================================ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Handelsname: 7036 STRUCTURAL ADHESIVE KIT (4/1)(B/A) Bestellnummern: 70-0708-5217-6 Kit-Komponenten: 11-8808-5 7036 Teil A Strukturklebstoff 11-8811-9 7036 Teil B Strukturklebstoff Änderungsgründe: Siehe Änderungsgründe in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Teile Bestellnummer(n) ergänzt. 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 11-8808-5 Ausgabedatum : 20.11.2005 Version : 4,00 Ersetzt : 11.10.2005 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 7036 Teil A Strukturklebstoff Bestellnummern: 70-0710-6154-6 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Klebstoff Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Notfalltelefon (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Aliphatisches Polyamin 68911-25-1 35 - 70 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R38) Reizt die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (3M Einstufung) EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Siliciumoxid, glasartig, (Kieselglas) 60676-86-0 10 - 30 EINECS: 262-373-8 Aminterminiertes Butadienpolymer 68683-29-4 10 - 30 EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer 2,4,6-Tri(dimethylaminomethyl)- 90-72-2 4 - 10 phenol Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. EINECS: 202-013-9 3,3'-Oxybis(ethylenoxy)bis(propyl- 4246-51-9 4 - 10 amin) Gefahrensymbol: C Ätzend R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 2 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) EINECS: 224-207-2 Imidazol 288-32-4 1 - 5 Gefahrensymbol: C Ätzend R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (3M Einstufung) EINECS: 206-019-2 Dimethylsiloxan, Reaktionsprodukt mit 67762-90-7 1 - 5 Siliciumdioxid EINECS: Monomere gelistet Anorganisches Nitrat Betriebsgeheim. 1 - 5 2-Piperazin-1-ylethylamin 140-31-8 < 1 (N-Aminoethylpiperazin) Gefahrensymbol: C Ätzend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. EINECS: 205-411-0 Bis[(dimethylamino)methyl]phenol 71074-89-0 < 0,5 Gefahrensymbol: C Ätzend R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) EINECS: 275-162-0 ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Haut sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Sofort Arzt rufen. Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Schnell medizinische Betreuung suchen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 3 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- niemals etwas in den Mund einflößen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Übliches brennbares Produkt. Klasse A Feuerlöscher (z.B. mit Wasser, Schaum o. ä.) verwenden. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Nicht entflammbar. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Wasser oder Schaum kann Schaumentwicklung bewirken. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht bestimmt. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: In einen Polyethylen-beschichteten Metallbehälter geben und verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit viel Wasser verdünnen. Vorsichtig, unter Rühren geeignete verdünnte Säuren ( z.B.: Sulfamidsäure, Essigsäure) bis zum Neutralpunkt (pH 7) zufügen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit einem geeigneten organischen Lösungsmittel aufnehmen. Dabei die Sicherheitshinweise auf dem Etikett und dem Sicherheitsdatenblatt des Lösungsmittels beachten. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. Nicht mehr als 48 Stunden verschlossen halten. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 4 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Von Säuren getrennt lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Kühl lagern. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Nicht in der Nähe von entzündlichen oder brennbaren Materialien lagern. Nicht in der Nähe von Lebensmitteln oder Pharmazeutika lagern. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Siliciumoxid, glasartig, (Kieselglas) (60676-86-0) MAK-Wert 0,3 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TLV-Wert (ACGIH) 0,1 mg/m3 (respirable dust) 0,1 mg/m3 (respirable dust) 2,4,6-Tri(dimethylaminomethyl)- phenol (90-72-2) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 ppm Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können die Hautabsorption verändern. Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P100. Fremdbelüftete Atemschutzvollmaske verwenden. 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 5 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Handschutz: Hautkontakt mit dem erhitzten Material vermeiden. Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen, um thermischen Verbrennungen vorzubeugen. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Zur Auswahl geeigneter Werkstoffe bitte Hersteller von Körperschutzmitteln konsultieren. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Gesichts-Vollschutz/-Schutzschirm tragen. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Folgende persönliche Schutzmaßnahmen soweit nötig ergreifen, um Hautkontakt zu vermeiden: Schürze. Overall. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. Für ausreichende Belüftung bzw. lokale Absaugung sorgen, wenn das Produkt erhitzt wird. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. bernsteinfarben, leichter Amingeruch 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 6 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Siedepunkt/-bereich: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: =110 °C (geschlossener Tiegel) Selbstentzündlichkeit: n.b. Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: =1 mmHg (ASTM) bei 20°C Spezifisches Gewicht / Dichte: ca.1,2 (Wasser=1) Dampfdichte: n.b. Wasserlöslichkeit: n.b. pH-Wert: n.b. Viskosität: =200 centistoke Flüchtige organische Bestandteile: n.b. Verdunstungsrate: n.b. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 06/2003). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Durch Chemikalien verursachte Augen-Verätzungen: Anzeichen/Symptome können Trübungen der Korona, chemische Verätzungen, Schmerzen, Tränenfluss, Ulcerus, vermindertes Sehen oder Sehverlust sein. Mechanische Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Reizung, Rötung, Zerkratzen der Hornhaut und Tränenfluß sein. 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 7 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Hautkontakt: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Hautverätzungen (chemische Verätzung): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz, Schmerzen, Blasenbildung, Ulkusbildung, Abschälen der Haut und Narbenbildung einschließen. Mechanische Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Juckreiz und Rötung einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Einmaliges Verschlucken einer relativ großen Menge dieses Materials kann zu Krankheit führen. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Sonstige toxikologische Angaben:: Neurologische Effekte: Anzeichen / Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel, Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Tremor beinhalten. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 8 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Ätzender basischer organischer flüssiger Stoff, n.a.g. (Aminepoxy-Härter und polymeres Diamin) Corrosive liquid, basic, organic, n.o.s. (Amine epoxy curing agent and polymeric diamine) UN-Nr.: 3267 Klasse: 8 Verpackungsgruppe: II Klassifizierungscode: C7 Verpackungsanweisung: P001 GGVSEE/IMDG: Corrosive liquid, basic, organic, n.o.s. (Amine epoxy curing agent and polymeric diamine) 1.risk: 8 2.risk: -- UN-Nr.: 3267 Packgr.: II EMS: F-A, S-B P.I.: P001 IATA/ICAO: Corrosive liquid, basic, organic, n.o.s. (Amine epoxy curing agent and polymeric diamine) 1.risk: 8 2.risk: -- UN-Nr.: 3267 Packgr.: II Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw 500ml je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ADR/RID: Ätzender basischer organischer flüssiger Stoff, n.a.g. (Bis(3-aminopropyl)ether von Diethylenglycol und Tris(2,4,6-dimethylaminomonomethyl)phenol) Corrosive liquid, basic, organic, n.o.s. (BIS(3-AMINOPROPYL) ETHER OF DIETHYLENE GLYCOL AND TRIS(2,4,6-DIMETHYLAMINOMONOMETHYL)PHENOL) UN-Nr.: 3267 Klasse: 8 Verpackungsgruppe: II Klassifizierungscode: C7 Verpackungsanweisung: P001 GGVSEE/IMDG: Corrosive liquid, basic, organic, n.o.s. 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 9 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- (BIS(3-AMINOPROPYL) ETHER OF DIETHYLENE GLYCOL AND TRIS(2,4,6-DIMETHYLAMINOMONOMETHYL)PHENOL) 1.risk: 8 2.risk: -- UN-Nr.: 3267 Packgr.: II EMS: F-A,S-B P.I.: P001 IATA/ICAO: forbidden Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw 500ml je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: C Ätzend Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Aliphatisches Diamin. 2,4,6-Tris(dimethylamino-methyl)phenol. 3,3'-Oxybis(ethylenoxy)bis(propylamin. 2-Piperazin-1-ylethylamin. Bis[(dimethylamino)methyl]phenol. R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit sehr viel Wasser mindestens 15 Minuten. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Zusätzliche Hinweise 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Siliciumoxid, glasartig, (Kieselglas) (60676-86-0) MAK und Schwangerschaft Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 10 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch Paragraphen 15-16 sowie Anhang V der Gefahrstoff-Verordnung vom 23.04.2004 Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.b. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie M004 (Reizende/ ätzende Stoffe) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINCES - ja / Polymer MITI - n.b. AICS - Ja. CDSL - Ja. CICS - Ja. TSCA - Ja. KECI - Ja. PICCS - Ja. ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung unter Punkt 15 "Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung". Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und 7036 Teil A Strukturklebstoff Seite 11 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Gesundheitsschutzexperten Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 11-8811-9 Ausgabedatum : 20.11.2005 Version : 2.04 Ersetzt : 24.08.2005 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 7036 Teil B Strukturklebstoff Bestellnummern: 70-0710-6155-3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Klebstoff Notfalltelefon (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700) 25068-38-6 35 - 50 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinintion: NLP 500-033-5 Siliciumoxid, glasartig, (Kieselglas) 60676-86-0 5 - 20 EINECS: 262-373-8 1,4-Bis[(2,3-epoxypropoxy)methyl]- 14228-73-0 5 - 20 cyclohexan Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (Lieferanteneinstufung) EINECS: 238-098-4 Methylmethacrylat-Butadien-Styrol- 25053-09-2 3 - 10 Polymer EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) 7631-86-9 1 - 7 EINECS: 231-545-4 Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 1 - 5 EINECS: 215-609-9 [3-(2, 2530-83-8 0,5 - 3 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 2 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- 3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) EINECS: 219-784-2 Enthält ein Gemisch aus folgenden keine 5 - 15 nichtfasrigen Füllstoffen: Perlit, expandiert 93763-70-3 0 - 15 Perlit 130885-09-5 0 - 15 Glas, Oxide, Chemikalien 65997-17-3 0 - 15 EINECS: 266-046-0 ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Sofort Arzt rufen. Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Schnell medizinische Betreuung suchen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 3 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Übliches brennbares Produkt. Klasse A Feuerlöscher (z.B. mit Wasser, Schaum o. ä.) verwenden. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Nicht entflammbar. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht bestimmt. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit einem geeigneten organischen Lösungsmittel aufnehmen. Dabei die Sicherheitshinweise auf dem Etikett und dem Sicherheitsdatenblatt des Lösungsmittels beachten. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 4 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Hinweise zum Brandschutz: Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl lagern. Kontakt mit Wasser vermeiden, um einer möglichen heftigen Reaktion oder Feuer vorzubeugen. Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Siliciumoxid, glasartig, (Kieselglas) (60676-86-0) MAK-Wert 0,3 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TLV-Wert (ACGIH) 0,1 mg/m3 (respirable dust) 0,1 mg/m3 (respirable dust) Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) (7631-86-9) MAK-Wert 4 mg/m3 (einatembare Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Kohlenstoffschwarz (1333-86-4) TLV-Wert (ACGIH) 3,5 mg/m3 [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan (2530-83-8) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 ppm Glas, Oxide, Chemikalien (65997-17-3) 3M TWA Expositionsgrenzwert 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 5 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- 10 mg/m3 als Staub Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Fremdbelüftete Atemschutzvollmaske verwenden. Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Neopren. Nitrilkautschuk. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Folgende persönliche Schutzmaßnahmen soweit nötig ergreifen, um Hautkontakt zu vermeiden: Schürze. Overall. Die Schutzkleidung (ausgenommen die Handschuhe) sollte aus einem der folgenden Materialien bestehen: Neopren. Nitrilkautschuk. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 6 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. schwarz, dickflüssig 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: =110 °C (geschlossener Tiegel) Selbstentzündlichkeit: n.b. Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: =1 mmHg (ASTM) bei 20°C Spezifisches Gewicht / Dichte: ca.1,16 (Wasser=1) Dampfdichte: n.b. Wasserlöslichkeit: n.b. pH-Wert: n.a. Viskosität: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. Verdunstungsrate: <1 BuOAc=1 Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Keine bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Aldehyde. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 7 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Hautverätzungen (zeitlich verzögert): Anzeichen/Symptome können sein: Rötung, Schwellung, Schmerz, Brennen, Jucken, Geschwürbildung, Abstreifen und Narbenbildung. Diese Effekte müssen nicht direkt nach erfolgter Exposition auftreten. Auswirkungen bei Inhalation: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, Koordinationsverlust, verminderte Reaktionszeit Erschöpfung, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe einschließen. Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 8 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (flüssiges Epoxidharz) Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (liquid epoxy resin) UN-Nr.: 3082 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: M6 Verpackungsanweisung: P001 GGVSee/IMDG: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (liquid epoxy resin) 1. Risk: 9 2. Risk: -- UN-No: 3082 PG: III EMS: F-A, S-F IATA/ICAO: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (liquid epoxy resin) UN-Nr.: 3082 Class: 9 PG: III 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 9 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw 5l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700); [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Hinweise Zur Information: Die Einstufung und Kennzeichnung dieses Produktes ist nach der neuen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG Umsetzungstermin 1.8.2002) überprüft und ggfs. angepasst worden. 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Siliciumoxid, glasartig, (Kieselglas) (60676-86-0) MAK und Schwangerschaft Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 10 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) (7631-86-9) MAK und Schwangerschaft Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch Paragraphen 15-16 sowie Anhang V der Gefahrstoff-Verordnung vom 23.04.2004 Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.b. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt Kühn-Birett E05 (Epoxidharze und Epoxidhärter) Merkblatt der BG-Chemie M004 (Reizende/ ätzende Stoffe) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen PICCS- Ja. TSCA - Ja. CDSL - Ja. AICS - Ja. MITI - n.b. EINECS - Ja. KECI - Ja. CICS - Ja. ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Punkt 15 "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische 7036 Teil B Strukturklebstoff Seite 11 von 11 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.