3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ======================================================================== EG-Sicherheitsdatenblatt ======================================================================== Dokumentnr.: 11-1136-8 Überarbeitet: 18/10/08 Versions-Nr.: 04.03 Ersetzt Datum 10/02/07 Druckdatum: : 18/10/08 Seite: 1 von 13 Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ------------------------------------------------------------------------ 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) Lösemittel Nr. 2 / 3M(TM) Scotch-Weld(TM) Solvent No. 2 Bestellnummern: FS-9000-1996-9 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Reinigungsmittel Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ------------------------------------------------------------------------ 2. MÖGLICHE GEFAHREN ------------------------------------------------------------------------ R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ------------------------------------------------------------------------ 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Toluol 108-88-3 50,0 - 55,0 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 4-Methylpentan-2-on 108-10-1 45,0 - 50,0 EINECS: 203-550-1 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/37) Reizt die Augen und die Atmungsorgane. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. ------------------------------------------------------------------------ 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ------------------------------------------------------------------------ nach Einatmen: Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden sofort Arzt rufen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. Verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Nach Verschlucken: Sofort Arzt rufen. Erbrechen nur unter der Anleitung eines Arztes durchführen. Bewußtlosen Personen niemals etwas durch den Mund zuführen. ------------------------------------------------------------------------ 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ------------------------------------------------------------------------ Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum. Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ------------------------------------------------------------------------ 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ------------------------------------------------------------------------ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Raum belüften. Alle Zündquellen ausschalten. Mit absorbierendem Material abbinden. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. In einen geeigneten Metallbehälter geben und verschließen. ------------------------------------------------------------------------ 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ------------------------------------------------------------------------ 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Hinweise zum Explosionsschutz: Flüssigkeit und Dämpfe entzündlich. Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ------------------------------------------------------------------------ 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ------------------------------------------------------------------------ 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 1 mg/l Parameter: Toluol Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende 3 mg/l Parameter: o-Kresol Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 4-Methylpentan-2-on (108-10-1) Arbeitsplatzgrenzwert: 20 ppm bzw. 83 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Biologischer Grenzwert (BGW): 3,5 mg/l Parameter: 4-Methyl-pentan-2-on Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 12/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 2 Kategorie I (Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Längeres Einatmen der Dämpfe vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz-Halbmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter) benutzen. Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polytetrafluorethylen (z.B. Teflon). Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Korbbrille tragen. Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ------------------------------------------------------------------------ 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ------------------------------------------------------------------------ 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Farblos, transparent. Süsslicher Geruch. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherhei pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: = 5 °C Untere Explosionsgrenze 1,1 % (Toluol) Obere Explosionsgrenze 8,0 % (4-Methylpentan-2-on) Dampfdruck: n.b. Relative Dichte / Dichte ca. 0,83 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar Viskosität: n.b. Dampfdichte: ca. 3,2 (Luft = 1) (Toluol) Verdampfungsgeschwindigkeit: ca. 2,1 BuOAc=1 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. 475°C (4-Methylpentan-2-on) Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. ------------------------------------------------------------------------ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ------------------------------------------------------------------------ Zu vermeidende Stoffe: Nicht anwendbar. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 30 ml/m3, 35m g/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (Arbeitsplatzgrenzwert= 5000 ml/m3, 9100 mg/m3) (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 05/2004). Kohlenwasserstoffe. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ------------------------------------------------------------------------ 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Milde Hautreizung (nach längerem oder wiederholtem Kontakt): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Verschlucken kann verursachen: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Aspirative Pneumonitis: Anzeichen/Symptome können Husten, Atemschwierigkeiten, Keuchen, Pneumonie und Bluthusten einschließen. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Toluol (Cas. 108-88-3)ist nach TRGS 905 als Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie 3 eingestuft: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkung beim Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Toluol hat in Laborversuchen verzögerte Skelettentwicklung und vermindertes Fetalgewicht durch Inhalationsexposition bewirkt. Informationen zur Resorption: Bei Toluol (CAS: 108-88-3) besteht die Gefahr der Hautresorption (laut TRGS 900, 04/2007) 4-Methylpentan-2-on: Gefahr der Hautresorption Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ------------------------------------------------------------------------ 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Keine Daten verfügbar. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere ökotoxische Hinweise: Nicht bestimmt. Weitere Hinweise: Keine. ------------------------------------------------------------------------ 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ------------------------------------------------------------------------ Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 070104* andere Lösemittelgemische, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische 200113* Lösemittel ------------------------------------------------------------------------ 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ------------------------------------------------------------------------ Klassifizierung für den Transport: Die Transportinformationen zu diesem Produkt finden sie am Ende des Sicherheitsdatenblattes. ------------------------------------------------------------------------ 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ------------------------------------------------------------------------ 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Toluol. 4-Methylpentan-2-on. R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S-Sätze: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Zusätzliche Hinweise Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe u.a. im § 3 der ChemVerbotsV beachten. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Sachkenntnis: Sachkunde nach §5 Chemikalienverbotsverordnung erforderlich. Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) 4-Methylpentan-2-on (108-10-1) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, siehe Nummer 2.7). (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Der Arbeitgeber hat die in § 15 der Gefahrstoffverordnung genannten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen, wenn bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 genannten Gefahrstoffen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird: ÿ Toluol Klassifizierung nach VbF AI (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. 50 - 55 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 45 - 50 %. Wassergefährdungsklasse WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Detergenzienverordnung 648/2004 Die Detergenzienverordnung 648/2004 ist am 08. Oktober 2005 in Kraft getreten. A. Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach Anhang VII der Detergenzien-Verordnung 648/2004: 30 % und darüber: Aromatische Kohlenwasserstoffe. Aliphatische Kohlenwasserstoffe. Bei Detergenzien, die ausschließlich im industriellen Bereich verwendet und nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, brauchen die Anforderungen "Kennzeichung der Inhaltsstoffe" (Anhang VII A) nicht erfüllt zu sein, falls gleichwertige Informationen mittels Sicherheitsdatenblatt oder auf eine ähnliche geeignete Weise gegeben werden. ------------------------------------------------------------------------ 16. SONSTIGE ANGABEN ------------------------------------------------------------------------ Änderungsgründe: Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten CMRG = Chemical Manufacture Recommended Guidelines Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Transportinformationen zu Abschnitt 14 Ergänzung / Streichung von Bestellnummern FS-9000-1996-9 ADR/RID UN1993 Entzuendbarer fluessiger Stoff, n.a.g., begrenzteMenge (Toluen), 3., II, F1 IMDG-CODE UN1993 FLAMMABLE LIQUID N.O.S. (TOLUENE), 3, II ,limited quantity ICAO/IATA UN1993 FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (TOLUENE), 3., II ,limited quantity