* 3M Deutschland GmbH * Abteilung NPSN Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: (02131) 14-2914 * * Fax: (02131) 14-3587 Notfalltelefon (Tag und Nacht): (02131) 14-2222 ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 11-6265-0 Ausgabedatum : 11.03.2004 Version : 6.04 Ersetzt : 22.08.2000 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 3M Rostlöser 1633 Bestellnummern: DE-9999-6372-6 DE-9999-5315-6 DE-9999-5341-2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Schmiermittel ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mittlere 64742-88-7 20,0 - 40,0 aliphatische Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. EINECS: 265-191-7 Treibgasgemisch aus Propan/Butan keine 60,0 - 80,0 Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich F+ Hochentzündlich R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (R12) Hochentzündlich. Molybdändisulfid 1317-33-5 < 1,0 EINECS: 215-263-9 2-Butoxyethanol 111-76-2 < 2,0 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R20/21/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. EINECS: 203-905-0 3M Rostlöser 1633 Seite 2 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung (R12) Hochentzündlich. (3M R1046) Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. (3M R1006) Kann Haut und Augen reizen. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Beim Auftreten von Beschwerden/Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt rufen. nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen hervorrufen. Betroffener Person zwei Glas Wasser zu trinken geben. Arzt rufen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid. Trockenlöschpulver. Schaum (Alkohol-Typ). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug tragen, einschließlich Helm, umluftunabhängigem Atemschutz (Überdruck), dichtschließender Jacke und Hose, Arm-, Taillen- und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. 3M Rostlöser 1633 Seite 3 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Raum belüften. Alle Zündquellen ausschalten. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. In einen geeigneten Metallbehälter geben und verschließen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Inhalt kann unter Druck stehen, vorsichtig öffnen. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch. Unverträgliche Materialien: Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Hinweise zum Brandschutz: Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck. Leicht-/hochentzündliche Flüssigkeit und Dampf. Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Geschlossene Behälter nicht erhitzen. Nicht in der Nähe von Flammen oder glühenden Materialien versprühen. Hinweise zum Explosionsschutz: Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Von allen Zündquellen fernhalten. Dämpfe können sich explosionsartig entzünden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Statische Entladung vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen (vergl. Merkblatt der BG-Chemie T033 "Statische Elektrizität"; ZH 1/10 "Explosionsschutz-Richtlinien") 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Bei Temperaturen unterhalb von 50 Grad Celsius lagern. Anforderungen gemäß TRG 300 (Technische Regel Druckgase) beachten! Lagerung gemäß Paragraph 24 Gefahrstoffverordnung. 3M Rostlöser 1633 Seite 4 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühende Gegenstände sprühen. (Gefahrstoffverordnung). Überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Lüftungsmaßnahmen: Geöffneten Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mittlere aliphatische (64742-88-7) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG): 100 ppm 2-Butoxyethanol (111-76-2) MAK-Wert: 20 ml/m3 98 mg/m3 3M interner Hinweis: Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können die Hautabsorption verändern. (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) BAT-Wert: Butoxyessigsäure 100 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition:nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Atemschutz-Halbmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter) benutzen. Atemschutzvollmaske gegen organische Dämpfe (A - Filter). Handschutz: Bei der Handhabung des Materials geeignete Schutzhandschuhe tragen. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, 3M Rostlöser 1633 Seite 5 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Bei Arbeiten mit möglicher Expositionssgefahr gasdichte Schutzbrille tragen. Hautschutz / Körperschutz: Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden. Lüftung ausreichend dimensionieren, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist die Absaugung nicht ausreichend, sollte ein geeigneter Atemschutz benutzt werden. ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Aerosol. leicht gelbliche Flüssigkeit mit Petroleum-ähnlichem Geruch 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: Siedepunkt/-bereich: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flammpunkt: <0 °C (Petroleum) Selbstentzündlichkeit: Nicht bestimmt 3M Rostlöser 1633 Seite 6 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: n.b. Spezifisches Gewicht / Dichte: 0,70 (Wasser=1) Dampfdichte: n.b. pH-Wert: n.a. Viskosität: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: >97 % Verdunstungsrate: n.b. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Hitze Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Schwefeloxide. Kohlenwasserstoffe. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Eine einzelne Exposition kann verursachen: Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung (nach längerem oder wiederholtem Kontakt): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. (3M R1110) Kann durch die Haut resorbiert werden. Auswirkungen bei Inhalation: Eine einzelne Exposition oberhalb erlaubter Grenzwerte kann verursachen: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, verminderte Koordinationsfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, 3M Rostlöser 1633 Seite 7 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Erschöpfung, verschwommenes Sehvermögen, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen/Symptome können Kopfschmerzen Schwindel, Schläfrigkeit, Muskelschwäche, Koordinationsverlust, verminderte Reaktionszeit Erschöpfung, undeutliche Aussprache, Benommenheit, Tremor und Krämpfe einschließen. Aspirative Pneumonitis: Anzeichen/Symptome können Husten, Atemschwierigkeiten, Keuchen, Pneumonie und Bluthusten einschließen. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: 12.4 Weitere Hinweise: Weitere ökotoxische Hinweise: Keine Daten verfügbar. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen 3M Rostlöser 1633 Seite 8 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 070704* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 160504* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Druckgaspackungen Aerosols UN-Nr.: 1950 Klasse: 2.1 Verpackungsgruppe: -- Klassifizierungscode: 5F Verpackungsanweisung: P204 GGVSee/IMDG: Aerosols 1.risk: 2 2.risk: -- UN-Nr.: 1950 EMS: F-D, S-U PG: -- P.I.: P003 IATA/ICAO: Aerosols, Flammable, 1.risk: 2.1 2.risk: UN-Nr.: 1950 Packinggroup: -- Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und 30l je Versandstück (bzw 1l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: F+ Hochentzündlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Propan/Butan Treibgasgemisch; Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mittlere aliphatische R-Sätze: (R12) Hochentzündlich. (3M R1046) Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. (3M R1006) Kann Haut und Augen reizen. S-Sätze: (S15) Vor Hitze schützen. (3M S2043) Von Zündquellen (einschl. Dauerflamme) und Funken fernhalten. Nicht rauchen. (S33) Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. 3M Rostlöser 1633 Seite 9 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- (3M S2026B) Längeres Einatmen der Dämpfe oder Sprühnebel vermeiden. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (3M S2007) Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. (3M S2031) Nicht direkt in die Augen sprühen. (3M S2003) Längeren oder wiederholten Kontakt mit der Haut vermeiden. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (3M S2020) Bei Berührung mit Haut: Sofort mit Wasser und Seife waschen. (3M S2017) Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Zusätzliche Hinweise 15.2 Nationale Vorschriften: Zusätzliche Einstufung nach GefStoffV: GefStoffV §12: Aerosolpackungen "Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen." Wenn brennbar: "Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren."(vgl. Richtlinie 75/324/EWG). 2-Butoxyethanol (111-76-2) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach TA Luft Kapitel 5.2.5 allgemein > 97 % Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und 3M Rostlöser 1633 Seite 10 von 10 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckgasbehälterverordnung - ZH 1/1400), Technische Regel Druckgase (TRG 300), Technische Regel Druckbehälter (TRB), Merkblatt über Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Druckgasdosen (ZH 1/392) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie M017 (Lösemittel) Merkblatt Kühn-Birett K32, 33, 34, (Kohlenwasserstoffe) Merkblatt-Kühn-Birett B60 (Iso-Butan) Merkblatt Hommel Nr.45 (Iso-Butan) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung unter Punkt 13 "empfohlene Abfallschlüsselnummer". Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.