* 3M Deutschland GmbH * Abteilung NPSN Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Tel.: (02131) 14-2914 * * Fax: (02131) 14-3587 Notfalltelefon (Tag und Nacht): (02131) 14-2222 ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 18-1314-6 Ausgabedatum : 05.07.2004 Version : 2.01 Ersetzt : 16.04.2004 Status : freigegeben Format : 28 nach EG-Richtlinie 91/155/EWG ---------------------------------------------------------------------------- 1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG ---------------------------------------------------------------------------- Handelsname: 3M Graffiti Farbentferner GR2 Bestellnummern: FZ-0100-0789-1 FZ-0100-0728-9 FZ-0100-0813-9 FZ-0100-0731-3 FZ-0100-0722-2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Reinigungsmittel Zum Entfernen von Graffiti von lackierten Oberflächen. ---------------------------------------------------------------------------- 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff 64742-48-9 35 - 45 behandelte schwere Gefahrensymbol: T Giftig N Umweltgefährlich R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Nota P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol enthält) Produktbezogene Hinweise zur Einstufung dieses Inhaltsstoffes siehe Kapitel 15. EINECS: 265-150-3 2-Methylpropan-1-ol 78-83-1 15 - 25 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 201-148-0 n-Butylacetat 123-86-4 10 - 20 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 2 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 204-658-1 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte 64742-95-6 1 - 10 aromatische Gefahrensymbol: T Giftig Zusätzliche Lieferanteneinstufung: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen. (Nota P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol enthält) (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Zusätzliche Lieferanteneinstufung: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINECS: 265-199-0 1-Methoxy-2-propanol 107-98-2 1 - 10 R-Sätze: (R10) Entzündlich. EINECS: 203-539-1 1,2,4-Trimethylbenzol 95-63-6 1 - 10 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. EINECS: 202-436-9 1H-Imidazol-1-ethanamin, 4,5-Dihydro-, 68442-97-7 1 - 5 2-Nor-tallöl-alkylderivate EINECS: 270-500-3 Mesitylen, 1,3,5-Trimethylbenzol 108-67-8 1 - 5 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. EINECS: 203-604-4 Alkohole, C12-C15, ethoxyliert 68131-39-5 1 - 5 EINECS: Monomere gelistet ---------------------------------------------------------------------------- 3. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- Einstufung (R10) Entzündlich. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 3 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Sofort Arzt rufen. Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Schnell medizinische Betreuung suchen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährderter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 4 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich mit "Light-Water"" oder anderen ATC-Schäumen abdecken. (Für weitere Informationen zum Gebrauch von ATC-Schäumen Kontakt mit der Abteilung für 3M-Feuerschutz-Systeme aufnehmen.) Merke: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen Metallbehälter überführen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brandschutz: Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische Schutzschuhe benutzen. Nicht in der Nähe von Flammen oder glühenden Materialien versprühen. 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 5 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Hinweise zum Explosionsschutz: Flüssigkeit und Dämpfe entzündlich. Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Statische Entladung vermeiden. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Nicht in der Nähe von Lebensmitteln oder Pharmazeutika lagern. Lagerung gemäß Paragraph 24 Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung Lüftungsmaßnahmen: Geöffneten Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. ---------------------------------------------------------------------------- 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN ---------------------------------------------------------------------------- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). 2-Methylpropan-1-ol (78-83-1) MAK-Wert: 100 ppm 310 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH): 152 mg/m3 50 ppm n-Butylacetat (123-86-4) MAK-Wert: 100 ml/m3 bzw. 480 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische (64742-95-6) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG): 50 ppm 245 mg/m3 1-Methoxy-2-propanol (107-98-2) MAK-Wert: 100 ppm bzw. 370 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) 1,2,4-Trimethylbenzol (95-63-6) MAK-Wert: 20 ppm bzw. 100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Mesitylen, 1,3,5-Trimethylbenzol (108-67-8) MAK-Wert: 20 ppm bzw. 100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) TLV-Wert (ACGIH): 25 ppm 123 mg/m3 Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 6 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Vollschutzmaske mit Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton) Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Hautschutz / Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: In gut gelüfteten Bereichen verwenden. ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Erscheinungsbild: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Blasse Farbe, mit fruchtigem Lösemittelgeruch. 9.2 Sicherheitsrelevante Daten: 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 7 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Siedepunkt/-bereich: 100 °C Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: =30 °C (geschlossener Tiegel) Selbstentzündlichkeit: n.b. Oxidierende Eigenschaften: Nicht bestimmt Dampfdruck: 18,7 mbar bei 20°C Spezifisches Gewicht / Dichte: 0,82 -0,835 g/cm3 Dampfdichte: n.b. Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar pH-Wert: n.a. Viskosität: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.b. Verdunstungsrate: n.b. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): n.b. ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid (MAK-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Kohlendioxid (MAK-Wert= 5000 ml/m3, 9000mg/m3) (Stand TRGS 900 06/2003 und TRGS 903 01/2003). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 8 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Erkrankung kann infolge einer einzelnen Exposition durch Inhalation einer relativ großen Menge dieses Materials eintreten. Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Eine einzelne Exposition oberhalb erlaubter Grenzwerte kann verursachen: Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Schmerzen, Erbrechen, Empfindlichkeit im Unterleibsbereich, Übelkeit, Blut im Erbrochenen und Blut im Stuhlgang einschließen. Aspirative Pneumonitis: Anzeichen/Symptome können Husten, Atemschwierigkeiten, Keuchen, Pneumonie und Bluthusten einschließen. Sonstige toxikologische Angaben:: Eine einzelne Exposition oberhalb erlaubter Grenzwerte kann verursachen: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Angaben zur Elimination: Persistenz und Abbaubarkeit: HINWEIS ZU KOMPONENTEN: "Keine Informationen": - 1H-Imidazol-1-ethanamin, 4,5-dihydro, 2-nortallöl alkyderivate 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 9 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- (Cas. 68442-97-7). "Unbedeutend biologisch abbaubar": - Mesitylen (Cas. 108-67-8). "Teilweise biologisch abbaubar": - Naphtah (Erdöl) (Cas. 64742-48-9) - Lösungsmittelnaphtha (Cas. 64742-95-6); "Biologisch abbaubar": - Alkohole, C12-15 ethoxyliert (Cas. 68131-39-5). "Biologisch leicht abbaubar": - n-Butylacetat (Cas. 123-86-4), - 1-Methoxy-2-propanol (Cas. 107-98-2), - 2-Methylpropan-1-ol (Cas. 78-83-1). Für Inhaltsstoffe mit dem Hinweis "Keine Informationen", liegen keine Daten über deren Einfluss auf die Umwelt vor. Die als "biologisch unbedeutend abbaubar" bezeichneten Inhaltsstoffen zeigten in Abbaubarkeitstests eine insignifikante Kurzzeitabbaubarkeit. Zu den als "teilweise biologisch abbaubar" bezeichneten Inhaltstoffe liegen Testergebnisse vor. Diese Stoffe sind biologisch nicht leicht abbaubar, werden aber in "Ready Biodegradation Tests" partiell abgebaut. Von den als "biologisch leicht abbaubar" bezeichneten Inhaltsstoffen wird ausgegangen, dass Sie sich in Abwasserbehandlungsanlagen, Wasser und im Erdreich aerobisch vollständig abbauen. Biologische Abbautests zeigen, dass Inhaltsstoffe welche mit "biologisch abbaubar" gekennzeichnet sind, sich letztendlich vollständig abbauen, obwohl die Behandlung in einer Kläranlage nicht immer zum kompletten Abbau ausreicht. 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten: 12.3 Ökotoxische Wirkungen: Ökotoxische Wirkungen: Die vorhandenen Daten der einzelnen Inhaltsstoffe reichen nicht aus, um eine Gesamtaussage über die ökotoxische Wirkung dieses Produktes zu machen. Für Inhaltsstoffe mit dem Hinweis "Keine Informationen", liegen keine Daten über deren Einfluss auf die Umwelt vor. Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.4 Weitere Hinweise: 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 10 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Weitere ökotoxische Hinweise: Von Inhaltsstoffe mit dem Hinweis "Tendenz sich in biologischem Material anzureichern und biologisch nicht leicht abbaubar", wird erwartet, dass ihr Biokonzentrationspotenzial in aquatischer Umgebung bestehen bleibt. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 070104* andere Lösemittelgemische, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische 200113* Lösemittel ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. (Isobutylacetat) Flammable liquid, n.o.s. (Isobutyl acetate) UN-Nr.: 1993 Klasse: 3 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: F1 Verpackungsanweisung: P001 Sondervorschrift 640E GGVSee/IMDG: Flammable liquid, n.o.s. (Isobutyl acetate) 1.risk: 3 2.risk: -- UN-Nr.: 1993 Packgr.: III EMS: F-E,S-E P.I.: P001 IATA/ICAO: Flammable liquid, n.o.s. (Isobutyl acetate) 1.risk: 3 2.risk: -- UN-Nr.: 1993 Packgr.: III Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 45l je Versandstück (bzw. 5l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 11 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 15. VORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere. 2-Methylpropan-1-ol. n-Butylacetat. R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S16) Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S23) Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S39) Schutzbrille tragen. (S42) Beim Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S63) Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. (S56) Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zusätzliche Hinweise Für Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere (Cas. 64742-48-9) und für Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische (Cas. 64742-95-6) gilt: 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 12 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Anmerkung P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-% Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält. 15.2 Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. 2-Methylpropan-1-ol (78-83-1) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) 1-Methoxy-2-propanol (107-98-2) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) 1,2,4-Trimethylbenzol (95-63-6) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Mesitylen, 1,3,5-Trimethylbenzol (108-67-8) MAK und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF AII (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein: ca. 50 - 100 %. Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) 3M Graffiti Farbentferner GR2 Seite 13 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Anmeldenummer des Bundesumweltamtes: UBA 3014 0105 Inhaltsstoffe nach EG-Empfehlung: 5 - 15 % nichtionisches Tensid. Weitere Inhaltsstoffe: Lösemittel und Lösungsvermittler. Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Allgemeine Überarbeitung ohne signifikante Änderungen. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.