3M Deutschland GmbH
    Carl-Schurz-Straße 1
    D-41453 Neuss
    GERMANY
    
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                              Sicherheitsdatenblatt
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    Dokument          : 18-7799-2        Ausgabedatum        : 27.02.2007
    Version           : 2.01             Ersetzt             : 07.08.2005
    Status            : freigegeben      Format              : 28

        nach EG-Richtlinie 91/155/EWG


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  1. STOFF- / ZUBEREITUNGSBEZEICHNUNG
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        Handelsname:
          08888 ANTICHIP COATING SPRAY GREY

        Bestellnummern:: XS-0034-9161-9, XS-0034-9162-7,
          XS-0034-9163-5

        Bestimmungsgemäßer Gebrauch:
          Schutzüberzug

        Beschränkungen für den Produktgebrauch:
          Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen
          Gebrauch bestimmt.

        Hersteller
          3M Deutschland GmbH	                 Telefon: 02131-14-2914
          Carl-Schurz-Straße 1                     Fax: 02131-14-3587
          D-41453 Neuss
          GERMANY

        Notfalltelefon (Tag und Nacht): 02131/14-2222

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  2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
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  2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff):

  2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung):


    Chemischer Name                       CAS-Nummer         Gehalt (Gew%)
    ------------------------------------- ------------------ -------------
        Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff       64742-49-0           15 - 40
        behandelte leichte
    Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend N
    Umweltgefährlich
    R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R65)
    Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
    verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit
    verursachen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in
    Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
    (Lieferanteneinstufung)
    EINECS: 265-151-9
        Dimethylether                            115-10-6           15 - 40






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    Gefahrensymbol: F+ Hochentzündlich
    R-Sätze: (R12) Hochentzündlich.
    EINECS: 204-065-8
        Talk (asbestfaserfrei)                 14807-96-6           10 - 30
    EINECS: 238-877-9
        Toluol                                   108-88-3            7 - 13
    Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn
    Gesundheitsschädlich
    R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut.
    (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
    bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im
    Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich:
    kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe
    können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
    EINECS: 203-625-9
        Cyclohexan                               110-82-7            1 - 5
    Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn
    Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
    R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R65)
    Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
    verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit
    verursachen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in
    Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
    EINECS: 203-806-2
        1,3-Butadien-Styrene Block Copolymer  106107-54-4            1 - 5
    EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer
        C9 ungesättigte Kohlenwasserstoffe,    71302-83-5            1 - 5
        polymerisiert
    EINECS: EINECS ausgenommen, da Polymer
        Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte  64742-95-6            1 - 3
        aromatische
    Gefahrensymbol: T Giftig Xn Gesundheitsschädlich Zusätzliche
    Lieferanteneinstufung: N Umweltgefährlich Xi Reizend
    R-Sätze: (R45) Kann Krebs erzeugen.
    (Nota P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht zwingend,
    wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichts-%
    Benzol enthält) (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken
    Lungenschäden verursachen.
    Zusätzliche Lieferanteneinstufung: (R10) Entzündlich. (R37) Reizt
    die Atmungsorgane. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in
    Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R66)
    Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
    (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

    EINECS: 265-199-0
        Quaternäre Ammoniumverbindungen, Bis   68953-58-2            1 - 3
        (hydrierte Talgalkyl)dimethyl-,Salze mit
        Bentonit
    EINECS: 273-219-4
        Methanol                                  67-56-1              < 1
    Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich T Giftig
    R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R23/24/25) Giftig beim
    Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R39/23/24/25)
    Giftig! Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen,
    Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
    EINECS: 200-659-6







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  3. MÖGLICHE GEFAHREN
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        Einstufung

        R-Sätze:
          (R12) Hochentzündlich.
          (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
          (R38) Reizt die Haut.
          (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
          (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
          längerfristig schädliche Wirkungen haben.


        Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt

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  4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
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        nach Einatmen:
          Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome
          anhalten, Arzt konsultieren.

        nach Hautkontakt:
          Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit
          viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und
          Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen.

        nach Augenkontakt:
          Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten,
           Arzt konsultieren.

        nach Verschlucken:
          Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal
          anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen.
          Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen.
          Medizinische Betreuung suchen.

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  5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
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        Geeignete Löschmittel:
          Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit
          Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel).

        Besondere Gefährdungen während des Brandes:
          Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können
          durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe
          lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen
          bewirken.

        Verbrennungsprodukte im Brandfall:
          Siehe unter Punkt 10







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        Brandbekämpfungs-Maßnahmen:
          Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es
          sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter
          Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch
          erhöhten Innendruck zu verhindern. Vollschutzanzug und
          umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen.

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  6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
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        Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
          Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher
          Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung
          siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes.

        Umweltschutzmaßnahmen:
          Weitere Informationen siehe unter Punkt 13!

        Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
          Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche
          bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme
          verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material
          abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für
          ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum
          belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen
          für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT
          !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen.
          Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich
          mit einem Löschschaum abdecken. Ein Wasserfilm-bildenden
          Schaummittel wird empfohlen. Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem
          Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder
          Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen.
          Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des
          geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person
          zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und
          Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den
          Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt
          befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen
          geeigneten Metallbehälter geben und verschließen. Gesammeltes
          Material so schnell wie möglich entsorgen.

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  7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
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  7.1 Handhabung:

        Hinweise zum sicheren Umgang:
          Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen.
          Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen.
          Inhalt kann unter Druck stehen, vorsichtig öffnen. Behälter dicht
          geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel
          vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol
          vermeiden. Das Produkt ist nur für den industriellen /
          professionellen Gebrauch bestimmt. Kontakt mit Oxidationsmitteln
          vermeiden.






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        Unverträgliche Materialien:
          Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen
          lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von
          Oxydationsmitteln lagern.

        Hinweise zum Brandschutz:
          Behälter beim Umfüllen des Inhaltes erden. Antistatische
          Schutzschuhe benutzen. Nicht in der Nähe von Flammen oder glühenden
          Materialien versprühen. Leicht-/hochentzündliche Flüssigkeit und
          Dampf.

        Hinweise zum Explosionsschutz:
          Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen
          Zündquellen fernhalten.

        Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung:
          Statische Entladung vermeiden.

  7.2 Lagerung:

        Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
          Vor Frost schützen.

        Lüftungsmaßnahmen:
          Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben.

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  8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
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        Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten
          Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch
          Arbeitsplatzgrenzwerte abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser
          Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur
          Information mit dem letzten Stand aufgeführt.

        Analysenverfahren:
          Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und
          TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder
          "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen"
          (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz).

    Dimethylether (115-10-6)
                Arbeitsplatzgrenzwert: 1000 ppm bzw. 1900 mg/m3 (gemäß TRGS
          900 Stand 01/2006)
                Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte
          (Spitzenbegrenzung) = 4
           (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000)
    Talk (asbestfaserfrei) (14807-96-6)
                MAK-Wert:  2 mg/m3  (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS
          900 Stand 03/2003)
    Toluol (108-88-3)
                Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3   bzw.  190 mg/m3 (gemäß TRGS
          900 Stand 01/2006)
                BAT-Wert: Toluol:  1 mg/l
          Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende






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          Untersuchungsmaterial: Vollblut
          o-Kresol:  3 mg/l
          Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
          Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei
          Langzeitexposition:nach mehreren vorangegangenen Schichten

          (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003)
                Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte
          (Spitzenbegrenzung) = 4
           (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004)
    Cyclohexan (110-82-7)
                Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ml/m3   bzw.  700 mg/m3 (gemäß
          TRGS 900 Stand 01/2006)
                Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte
          (Spitzenbegrenzung) = 4
           (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000)
    Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische (64742-95-6)
                TWA Expositionsgrenzwert (CMRG)
                   50 ppm   245 mg/m3
    Methanol (67-56-1)
                Arbeitsplatzgrenzwert: 200 ppm   bzw.  270 mg/m3 (gemäß TRGS
          900 Stand 01/2006)
                BAT-Wert: Methanol  30 mg/l
          Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende,
          bzw. Schichtende Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition:nach
          mehreren vorangegangenen Schichten
          (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003)
                Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte
          (Spitzenbegrenzung) = 4
           (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000)

        Atemschutz:
          Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach
          den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen
          (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes
          Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des
          Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der
          DIN-Testregelung benutzen. Halbmaske/Vollschutzmaske mit
          Fremdluftzufuhr.

        Handschutz:
          Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen:
          Fluorelastomer (z.B. Fluorel, Viton).
          Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden
          Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm,
          Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen.

          Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die
          oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein
          können, als die nach der EN 374 ermittelten.

          Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine
          arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische
          Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden.
          Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort
          zu ersetzen.







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          Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln
          sind in jedem Falle zu beachten.

          Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten
          Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem
          Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu
          erstellen.

        Augenschutz:
          Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das
          Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen
          werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen.

        Hautschutz / Körperschutz:
          Hautkontakt vermeiden.

        Empfohlene Lüftungsmaßnahmen:
          Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei offenen Behältern lokale
          Absaugung verwenden. Nur in geschlossenen Arbeitsbereiche/Anlagen
          benutzen. Wirksame Sprühkabine oder lokale Absaugung verwenden. Bei
          Einsatz des Produktes an oder oberhalb des Siedepunktes eine lokale
          Absaugung mit einem Minimum der Strömungsgeschwindigkeit von
          15m/min (bei störenden Luftströmungen mindestens 30m/min). Hohe
          Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur
          Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe,
           Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung
          nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.

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  9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
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  9.1 Erscheinungsbild:

        Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. grau, Lösungsmittelgeruch

  9.2 Sicherheitsrelevante Daten:

        Siedepunkt/-bereich:                    -24 °C

        Schmelzpunkt/-bereich:                  n.b.

        Flammpunkt:                             -42 °C

        Selbstentzündlichkeit:                  200 °C

        Untere Explosionsgrenze                 0,6 VOL %

        Obere Explosionsgrenze                  18 VOL %

        Dampfdruck:                             245 mbar

        Spezifisches Gewicht / Dichte:          0,813

        Dampfdichte:                            n.b.

        Wasserlöslichkeit:                      vernachlässigbar






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        pH-Wert:                                n.b.

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  10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
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        Zu vermeidende Stoffe:
          Hitze. Funken und/oder Flammen. Temperaturen oberhalb des
          Siedepunktes.

        Gefährliche Zersetzungsprodukte:
          Kohlenmonoxid
          (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB);
          (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Kohlendioxid
          (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3);
          (Stand TRGS 900 01/2006).

        Stabilität und Reaktivität:
          Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil.

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  11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
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        Auswirkungen bei Augenkontakt:
          Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung,
          Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen.
          Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Augeneffekte:
          Anzeichen/Symptome können verschwommenes oder merklich gestörtes
          Sehen sein.

        Auswirkungen bei Hautkontakt:
          Kann in schädlichen Mengen durch die Haut resorbiert werden. Mäßige
          Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz
          und Trockenheit der Haut einschließen.

        Auswirkungen bei Inhalation:
          Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige
          systemische Gesundheitsschäden verursachen. Vorsätzliche
          Konzentration und Inhalation kann schädlich oder tödlich sein.
          Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen,
          Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen
          sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen:
          Anzeichen und Symptome beim Einatmen können sein: Husten,
          Kurzatmigkeit, Beklemmungen, erhöhter Herzschlag, bläulich gefärbte
          Haut (Cyanosis), Produktion von Auswurf, Veränderungen in
          Lungenfunktionstests und/oder Atemaussetzer. Eine einzelne
          Exposition kann verursachen: Einfache Asphyxie: Anzeichen /
          Symptome können erhöhten Herzschlag, schnelle Atmung, Schläfrigkeit,
           Kopfschmerz, verändertes Urteilsvermögen, Übelkeit, Erbrechen,
          Lethargie, Anfälle, Koma beinhalten und könnten fatal sein.

        Auswirkungen beim Verschlucken:
          Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische
          Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen
          Bereich: Anzeichen/Symptome können  Unterleibsschmerzen,






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          Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen.

        Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung:
          Enthält eine oder mehrere Chemikalien, die Reproduktionsschäden
          oder Geburtsdefekte verursachen kann.

        Sonstige toxikologische Angaben::
          Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können
          Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust,
          Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache,
          Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte
          Exposition kann verursachen: Neurologische Effekte: Anzeichen /
          Symptome können Persönlichkeitsveränderungen, Koordinationsmangel,
          Sensorikverlust, Taubheit der Extremitäten, Schwäche und Zittern,
          und/oder Veränderungen des Blutdrucks und der Herzfrequenz
          beinhalten. Effekte auf Geruchssinn: Anzeichen/Symptome können die
          sich verringernde Fähigkeit der Geruchswahrnehmung und/oder
          vollständiger Geruchsverlust beinhalten. Gehörstörungen: Anzeichen
          /Symptome können Gehörbeeinträchtigung, Gleichgewichtsstörungen und
          Ohrenklingeln.
          Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes
          Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den
          Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen
          Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren
          Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende
          Gefahren nicht zu erwarten.

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  12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
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  12.1 Angaben zur Elimination:

  12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten:

  12.3 Ökotoxische Wirkungen:

        Ökotoxische Wirkungen:
          Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor.

  12.4 Weitere Hinweise:

        Weitere ökotoxische Hinweise:
          Es sind Massnahmen zu treffen, die ein direktes Ausbreiten in der
          Umwelt verhindern. Die Verwendung des Produktes oder andere
          Abschnitte im Lebenszyklus verursacht die Freisetzung von
          flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in die Atmosphäre.
          Rechtliche Rahmenbedingungen können die Freisetzung begrenzen, da
          VOC's zur Bildung von Ozon und SMOG beitragen.
          Die Definitionen für VOC's variieren. Aufgrund des Beitrags zur
          SMOG-Bildung und anderen Einflüssen, sollte die Freisetzung durch
          Verdampfen etc. soweit möglich vermieden werden.







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  13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
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        Entsorgung:
          Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten
          (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen
          durch Gebrauch berücksichtigen.

        empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname:
          Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der
          Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch
          vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen.
          Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich
          Empfehlungen:
          (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV)

          080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder
          andere gefährliche Stoffe enthalten
          200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die
          gefährliche Stoffe enthalten

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  14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
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        Klassifizierung für den Transport:
          ADR/RID:   Druckgaspackungen
                     Aerosols
                     UN-Nr.: 1950   Klasse: 2.1   Verpackungsgruppe: --
                     Klassifizierungscode: 5F
                     Verpackungsanweisung: P003
          GGVSee/IMDG: Aerosols
                     1.risk: 2.1       2.risk: --  UN-Nr.: 1950
                     EMS: F-D, S-U     PG: --      P.I.: P003
          IATA/ICAO:   Aerosols, Flammable,
                      1.risk: 2.1   2.risk:     UN-Nr.: 1950
                      Packinggroup: --

          Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der
          gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und
          30kg je Versandstück (bzw 1l je Innenverpackung und 20kg je
          Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als
          begrenzte Menge möglich.

        Weitere Hinweise:
          siehe Produktliste (Anlage zum Sicherheitsdatenblatt)







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  15. VORSCHRIFTEN
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  15.1 Kennzeichnung:

        Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung:
          F+ Hochentzündlich
          Xn Gesundheitsschädlich
          N Umweltgefährlich


        Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung:
          Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte;
          Toluol;
          Cyclohexan.

        R-Sätze:
          (R12) Hochentzündlich.
          (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
          (R38) Reizt die Haut.
          (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
          (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
          längerfristig schädliche Wirkungen haben.


        S-Sätze:
          Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen
          über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder
          verbrennen.
          Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
          Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
          Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
          (S23) Dampf/Aerosol nicht einatmen.
          (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
          (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
          (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
          Schutzkleidung tragen.
          (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
          abspülen und Arzt konsultieren.
          (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
          (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
          einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.


        Zusätzliche Hinweise
          (Anmerkung P: Die Einstufung als "krebserzeugend" ist nicht
          zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1
          Gewichts-% Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält.)
          Nach Angaben des Lieferanten erfüllen die Bestandteile CAS-Nr.
          64742-49-0 und 64742-95-6 die Bedingungen der Nota P und sind daher
          nicht mit "Giftig"/R45 zu kennzeichnen.
          Das Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung
          (ChemVerbV). Anforderungen und Beschränkungen bei Umgang und Abgabe
          u.a. im § 3 der ChemVerbV beachten.
          Angabe gem. RL 2004/42/EC bzw. der "Lösemittelhaltige Farben- und
          Lack-Verordnung": IIB(e)(840) 670g/l






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  15.2 Nationale Vorschriften:

    Talk (asbestfaserfrei) (14807-96-6)
                Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der
          Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht
          befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste)
          (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004)
    Toluol (108-88-3)
                Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der
          Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes
          und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
          (TRGS 900, Abschnitt 2.7) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006)
    Methanol (67-56-1)
                Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der
          Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht
          befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste)
          (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003)

        Klassifizierung nach VbF
          AI
          (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele
          Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen,
          geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes
          an.)

        Technische Anleitung Luft
          Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: 7-13 %
          Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen
          staubförmige Stoffe): ca. 75%

        Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt
          nach Anhang 4 VwVwS 6/99

        Besondere Information:
          Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren

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  16. SONSTIGE ANGABEN
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        Änderungsgründe:
          Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften).

        Weitere Informationen:
          n.a. = nicht anwendbar
          n.b.  = nicht bestimmt
          TLV   = Treshold Limit Value (US-Amerikanische
          Arbeitsplatzgrenzwerte)
          TWA   = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h
          Mittelwert)
          STEL  = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer
          Kurzzeitgrenzwert - 15 min)
          ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und
          Gesundheitsschutzexperten

        Verantwortliche Abteilung:






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          3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit,
          Tel.: 02131/14-2042       Fax.: 02131/14-3587



  Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte
  dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf
  Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung
  des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf
  mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen
  Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung
  für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen
  Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas
  anderes vorsehen.