3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 19-4642-5 Ausgabedatum : 13.09.2007 Version : 2,00 Ersetzt : 06.08.2007 Status : freigegeben Format : 38 nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ---------------------------------------------------------------------------- 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) MARINE ADHESIVE SEALANT 5200 TAN; PN 06501 Bestellnummern: KS-9990-0624-4 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Marine Dichtungsmasse / Dichtmasse Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Polypropylenglycol, Poly 68611-34-7 40 - 70 (oxypropylen)-Glycerol, Tolylidendiisocyanat- Polymer, endständige Isocyanat-Gruppe EINECS: Monomere gelistet Talk (asbestfaserfrei) 14807-96-6 15 - 40 EINECS: 238-877-9 Titandioxid 13463-67-7 4 - 7 EINECS: 236-675-5 2-(2-Ethoxyethoxy)ethylacetat 112-15-2 1 - 2,5 EINECS: 203-940-1 Gefahrensymbol: Xi Reizend R-Sätze: (R36) Reizt die Augen. (3M Einstufung) Zinkoxid, (Zinkoxid (Rauch)) 1314-13-2 < 2,3 EINECS: 215-222-5 Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich R-Sätze: (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Hochdisperse Kieselsäure 112945-52-5 1 - 5 EINECS: 231-545-4 Anorganische Oxide Mischung 1 - 2,5 Dieisenmagnesiumtetraoxid 12068-86-9 1 - 2,5 EINECS: 235-107-3 S-(3-Trimethoxysilyl)propyl-19- 85702-90-5 < 1,5 isocyanato- 11(6-isocyanatohexyl)-10,12-dioxo- 2,9,11,13-tetraazanonadecanthioat ELINCS: 402-290-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. m-Tolylidendiisocyanat 26471-62-5 < 1 EINECS: 247-722-4 Gefahrensymbol: T+ Sehr giftig Xi Reizend R-Sätze: (R26) Sehr giftig beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Heptan 142-82-5 < 0,25 EINECS: 205-563-8 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dibutylzinndilaurat 77-58-7 < 0,15 EINECS: 201-039-8 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R21/22) Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R48/22) Gesundheitsschädlich! Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. (R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Xylol (Isomerengemisch) 1330-20-7 < 0,15 EINECS: 215-535-7 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R10) Entzündlich. (R20/21) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R38) Reizt die Haut. Toluol 108-88-3 < 0,03 EINECS: 203-625-9 Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich. (R38) Reizt die Haut. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Hexamethylen-1,6-diisocyanat 822-06-0 < 0,02 EINECS: 212-485-8 Gefahrensymbol: T Giftig Xi Reizend R-Sätze: (R23) Giftig beim Einatmen. (R36/37/38) Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Nicht brennbar. Löschmittel für Umgebungsbrand benutzen. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Nicht anwendbar. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Verschüttetes/ausgelaufenes Produkt mit einem Reagenz aus 90% Wasser, 8% konzentriertem Ammoniak und 2% Detergentien versetzen und für 10 Minuten reagieren lassen. Als Alternative kann auch nur mit Wasser vesetzt werden bei einer längeren Reaktionszeit (ca. 30 Minuten). Dann mit absorbierendem Material aufnehmen und in einen geprüften Behälter geben. Behälter nicht vor 48 Stunden verschließen um einen möglichen Druckaufbau zu vermeiden. Eventuelle Rückstände ebenfalls mit dem oben genannten Reagenz behandeln. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Nicht einnehmen. Keine Hitze als Hilfsmittel zum Entfernen des Produktes verwenden. Die Anwendung von Hitze kann zu einem erhöhten Anteil an P, P'-Methylenbis(phenylisocyanat) in der Luft am Arbeitsplatz führen. Unverträgliche Materialien: Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl lagern. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ---------------------------------------------------------------------------- 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Talk (asbestfaserfrei) (14807-96-6) MAK-Wert: 2 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Titandioxid (13463-67-7) Arbeitsplatzgrenzwert: Allgemeiner Staubgrenzwert: Alveolengängige Fraktion: 3 mg/m³ Einatembare Fraktion: 10 mg/m³ (gemäß TRGS 900, Stand 01-2006) Zinkoxid, (Zinkoxid (Rauch)) (1314-13-2) MAK-Wert: 5 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TLV-Wert (ACGIH) 5 mg/m3 als Rauch/Dampf 10 mg/m3 als Staub TLV-STEL-Wert (ACGIH) 10 mg/m3 als Rauch/Dampf m-Tolylidendiisocyanat (26471-62-5) MAK-Wert: Für diese Mischung existiert keine MAK-Wert Einstufung. 3M macht aber auf die Grenzwerte für die Einzelbestandteile der Mischung ( 2,4-Diisocyanattoluol und 2,6-Diisocyanattoluol) von je 0, 01ml/m3 bzw 0,07 mg/m3 aufmerksam. Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) Heptan (142-82-5) Arbeitsplatzgrenzwert: 500 ppm bzw. 2100 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) (gemäß TRGS 901 Nr. 17) Xylol (Isomerengemisch) (1330-20-7) Arbeitsplatzgrenzwert: 100 ppm bzw. 440 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: Parameter: Xylol 1,5 mg/l Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure 2 g/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor: 2 Kategorie II (Resorptiv wirksame Stoffe) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Toluol (108-88-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ml/m3 bzw. 190 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: Toluol: 1 mg/l Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Vollblut o-Kresol: 3 mg/l Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) Hexamethylen-1,6-diisocyanat (822-06-0) Arbeitsplatzgrenzwert: 0,005 ml/m3 bzw. 0,035 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Kategorie I (lokal reizend wirkende Stoffe) (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) TRGS 430: Isocyanate - Exposition und Überwachung (TRGS 430): Expositionsbeurteilungswert EBW und Aerosolpenetrationsfaktor APF liegen von Vorlieferanten noch nicht vor. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Dämpfe nicht einatmen. Zum Entfernen der 5200 Marine Dichtmasse keine Wärme verwenden. Das Erhitzen des Materials kann zu Konzentrationen von Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat führen, die oberhalb der Grenzwerte liegen. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Butylkautschuk, Nitrilkautschuk. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Augenkontakt mit Staub oder luftgetragenen Partikeln vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Geeignete lokale Absaugung verwenden. Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Feststoff. hochviskose, hellbraune Paste Paste. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherheit: pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: n.b. Relative Dichte / Dichte = 1,3 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 100,000 - 500,000 centipoise Dampfdichte: n.b. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: = 40 Flüchtige Bestandteile (%): = 2,94 Gew % ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Reaktion mit Wasser, Alkoholen und Aminen ist nur dann ungefährlich, wenn der Behälter belüftet ist, um den Druckaufbau zu vermeiden. Amine. Alkohole. Wasser. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Stickstoffoxide. Cyanwasserstoff (MAK-Wert nach TRGS 900): 10 ml/m3 bzw. 11 mg/m3). (Stand TRGS 900: 8/2004) Isocyanate. Reizende Dämpfe oder Gase Kohlenmonoxid (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Kohlendioxid (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. ---------------------------------------------------------------------------- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Leichte Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Tränenfluß einschließen. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Auswirkungen bei Hautkontakt: Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Milde Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung und Juckreiz einschließen. Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Dämpfe, die während des Härteprozesses freigesetzt werden, können Atemweg-Reizung verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Reizung der oberen Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Halsschmerzen, Reizungen der Nase und des Rachenraums, Kopfschmerzen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemschwierigkeiten einschließen. Allergische Atemwegsreaktion: Anzeichen/Symptome können Atemschwierigkeiten, Keuchen, Beklemmungen im Brustbereich und Atemstillstand einschließen. Oft ähneln die Anzeichen/Symptome denen von Asthma und werden durch eine allergische Reaktion oder eine extreme Sensitivität gegenüber einer Chemikalie verursacht. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Bei Personen, die bereits auf Isocyanate sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Isocyanaten auftreten. Inhaltsstoffe: Hexamethylen-1,6-diisocyanat; m-Tolylidendiisocyanat; S-(3-Trimethoxysilyl)propyl-19-isocyanato-11(6-isocyanatohexyl)-10, 12-dioxo-2,9,11,13-tetraazanonadecanthioat. Informationen zur Karzinogenität: Enthält eine chemische Verbindung mit einem krebserzeugenden Potenzial. Inhaltsstoff: m-Tolylidendiisocyanat. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Toluol (Cas. 108-88-3)ist nach TRGS 905 als Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie 3 eingestuft: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkung beim Menschen zu Besorgnis Anlass geben. Sonstige toxikologische Angaben:: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Längere oder wiederholte Exposition kann verursachen: Niereneffekte: Anzeichen/Symptome können sein reduzierte oder fehlende Urinproduktion, ansteigende Creatininwerte, Schmerzen im unteren Rückenbereich, hoher Proteingehalt im Urin und hoher Gehalt an Blut-Harnstoff-Stickstoff (BUN). Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: ADR/RID: Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Zinkoxid) Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (Zinc oxide) UN-Nr.: 3082 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: M6 Verpackungsanweisung: P001 GGVSee/IMDG: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (Zinc oxide) 1. Risk: 9 2. Risk: -- UN-No: 3082 PG: III EMS: F-A, S-F IATA/ICAO: Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. (Zinc oxide) UN-Nr.: 3082 Class: 9 PG: III Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 5l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw. 5l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: S-(3-Trimethoxysilyl)propyl-19-isocyanato- 11(6-isocyanatohexyl)-10,12-dioxo- 2,9,11,13-tetraazanonadecanthioat; m-Tolylidendiisocyanat. R-Sätze: (R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R42/43) Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S23A) Dampf nicht einatmen. (S24) Berührung mit der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Enthält Isocyanate. Zusätzliche Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Hinweise Reste oder Abfälle nicht mit Hilfsmitteln (z.B. Tücher) aufnehmen, die Baumwolle enthalten. Mit ertastbarem Warnzeichen nach DIN EN 272 versehen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Kennzeichnung nach Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die Isocyanate enthalten (Monomer, Oligomer, Vorpolymer usw., die als solche oder als Gemische vorkommen), muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten." 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Talk (asbestfaserfrei) (14807-96-6) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) Xylol (Isomerengemisch) (1330-20-7) Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Xylol hat in Laborversuchen verzögerte Skelett-Entwicklung und vermindertes Fetalgewicht durch Inhalations-Exposition bewirkt. Toluol (108-88-3) Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) (Kategorie 3) Toluol (Cas. 108-88-3)ist nach TRGS 905 als Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie 3 eingestuft: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkung beim Menschen zu Besorgnis Anlass geben. (gemäß TRGS, 905 Stand 03/2003) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, Abschnitt 2.7) (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Hexamethylen-1,6-diisocyanat (822-06-0) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Einstufung in Schwangerschaftsgruppe IIc, d.h. es fehlen Daten hinsichtlich einer möglichen Fruchtschädigung (MAK- und BAT-Werte-Liste 2000 DFG) Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): 43-75%. Anorganische Stoffe, staubförmig nach Kapitel 5.2.1 TA Luft allgemein (zu behandeln als Gesamtstaub): 24-57%. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: 1,05%. Wassergefährdungsklasse WGK 3 (stark wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA - ja CNDSL - ja EINECS - ja CICS - ja ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Punkt 15: Veränderung unter "Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung". Punkt 15: "S-Sätze" (Vorschriften). Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.