3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Informationen zu Mehrkomponenten-Produkten ============================================================================ Dokument : 16-0003-0 Ausgabedatum : 18.07.2007 Version : 4,00 Ersetzt : 23.04.2007 Status : freigegeben Format : 27 ============================================================================ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, das von Ihnen bestellte Produkt besteht aus mehreren Untereinheiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der Einheiten, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern. Diese Sicherheitsdatenblätter können Sie über die gelisteten Dokumentennummern zuordnen. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 B/A rot (Kit) Bestellnummern: FS-9000-4449-6 Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff Strukturklebstoff Industrieller Gebrauch Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 B/A rot (Kit) Seite 2 von 2 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Kit-Komponenten: 11-4028-4 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) 11-4029-2 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Änderungsgründe: Siehe Änderungsgründe in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Teile Veränderung unter Punkt 14 "Klassifizierung für den Transport" 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 11-4028-4 Ausgabedatum : 18.07.2007 Version : 6,00 Ersetzt : 23.04.2007 Status : freigegeben Format : 38 nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ---------------------------------------------------------------------------- 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoffkomponente Industrieller Gebrauch Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 2 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- 3,3'-Oxybis(ethylenoxy)bis 4246-51-9 60 - 100 (propylamin) EINECS: 224-207-2 Gefahrensymbol: C Ätzend R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) 2,4,6-Tri(dimethylaminomethyl) 90-72-2 10 - 30 phenol EINECS: 202-013-9 Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R-Sätze: (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. Hochdisperse Kieselsäure 112945-52-5 5 - 10 EINECS: 231-545-4 Bis[(dimethylamino)methyl]phenol 71074-89-0 0,5 - 2,5 EINECS: 275-162-0 Gefahrensymbol: C Ätzend R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (Lieferanteneinstufung) ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Schnell medizinische Betreuung suchen. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 3 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 4 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Augenkontakt vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ---------------------------------------------------------------------------- 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. 2,4,6-Tri(dimethylaminomethyl)phenol (90-72-2) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 ppm Die Gesamtexposition gegenüber dieser Substanz wird beeinflußt durch Hautkontakt einschließlich Schleimhäute und Augen entweder durch Partikel in der Luft oder noch ausgeprägter durch 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 5 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- direkten Kontakt mit dieser Substanz. Bestimmte Medien können die Hautabsorption verändern. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P95. Halb- oder Vollgesichtsschutzmasken mit Kombinationsfilter gegen organische Dämpfe und Partikelvorfilter. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P100. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 6 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Stäube, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Paste. Rot. Amingeruch. Nach Prüfung gemäss 2.3.4 (Penetrometerverfahren) und gemäss 2.1.2.6 (Grundsatz der Klassifizierung) der ADR (Gefahrgut Strasse) handelt es sich bei der Zubereitung um einen pastenförmigen Stoff ("festen" Stoff), nicht um einen flüssigen Stoff. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherheit: pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 139 °C Flammpunkt: >= 138,89 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: n.a. Relative Dichte / Dichte 1,06 (Wasser=1) Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar Viskosität: 10000 - 25000 centipoise (bei 23°C) Dampfdichte: n.a. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 7 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Verdampfungsgeschwindigkeit: n.a. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.a. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.a. ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Starke Säuren. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 01/2006). Bei der Verbrennung: Stickstoffoxide. Toxische Dämpfe, Gase oder Partikel. Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Durch Chemikalien verursachte Augen-Verätzungen: Anzeichen/Symptome können Trübungen der Korona, chemische Verätzungen, Schmerzen, Tränenfluss, Ulcerus, vermindertes Sehen oder Sehverlust sein. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Hautverätzungen (chemische Verätzung): Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz, Schmerzen, Blasenbildung, Ulkusbildung, Abschälen der Haut und Narbenbildung einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Dämpfe, die während des Härteprozesses freigesetzt werden, können Atemweg-Reizung verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 8 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Kann Verätzungen im gastrointestinalen Bereich verursachen. Schädigung des Gastrointestinal-Gewebes: Anzeichen/Symptome können schwere Schmerzen im Mund-, Rachen- und Bauchbereich, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Blut im Stuhlgang und/oder Erbrochenen einschließen. Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 9 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: Nach Prüfung gemäss 2.3.4 (Penetrometerverfahren) und gemäss 2.1.2.6 (Grundsatz der Klassifizierung) der ADR (Gefahrgut Strasse) handelt es sich bei der Zubereitung um einen pastenförmigen Stoff ("festen" Stoff), nicht um einen flüssigen Stoff. ADR/RID: Amine, fest, ätzend, n.a.g. (4,7,10-Trioxatridecan-1,13-diamin) Amines, solid, corrosive, n.o.s. (4,7,10-Trioxatridecane-1,13-diamine) 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 10 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- UN-Nr.: 3259 Klasse: 8 Verpackungsgruppe: II Klassifizierungscode: C8 Verpackungsanweisung: P002 GGVSEE/IMDG: Amines, solid, corrosive, n.o.s. (4,7,10-Trioxatridecane-1,13-diamine) 1.risk: 8 2.risk: -- UN-Nr.: 3259 Packgr.: II EMS: F-A, S-B P.I.: P002 IATA/ICAO: Amines, solid, corrosive, n.o.s. (4,7,10-Trioxatridecane-1,13-diamine) 1.risk: 8 2.risk: -- UN-Nr.: 3259 Packgr.: II Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 3kg je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw. 1kg je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: C Ätzend Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 3,3'-Oxybis(ethylenoxy)bis(propylamin). R-Sätze: (R34) Verursacht Verätzungen. (R52/53) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S22) Staub nicht einatmen. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit sehr viel Wasser mindestens 15 Minuten. (S45) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 11 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.a. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt Kühn-Birett E05 (Epoxidharze und Epoxidhärter) Merkblatt der BG-Chemie M004 (Reizende/ ätzende Stoffe) Merkblatt der BG-Chemie M051 ( Gefährliche Chemische Stoffe) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen EINECS - Ja: Komponenten überprüft. TSCA - Ja: Komponenten überprüft. AICS - Ja: Komponenten überprüft. CDSL - Ja: Komponenten überprüft. CICS - Ja: Komponenten überprüft. KECI - Ja: Komponenten überprüft. PICCS - Ja: Komponenten überprüft. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 rot (Teil A) Seite 12 von 12 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung unter Punkt 14 "Klassifizierung für den Transport" Aufgrund von Prüfungen gemäss 2.3.4 (Penetrometerverfahren) und gemäss 2.1.2.6 (Grundsatz der Klassifizierung) der ADR (Gefahrgut Strasse) wurde diese Zubereitung von UN 2735 (Amine, flüssig, ätzend, n.a.g.) in UN 3259 (Amine, fest, ätzend, n.a.g.) umgestuft, entsprechend verpackt und gekennzeichnet. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Straße 1 D-41453 Neuss GERMANY ============================================================================ Sicherheitsdatenblatt ============================================================================ Dokument : 11-4029-2 Ausgabedatum : 18.07.2007 Version : 10,00 Ersetzt : 02.04.2007 Status : freigegeben Format : 38 nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ---------------------------------------------------------------------------- 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Bestellnummern Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoffkomponente Industrieller Gebrauch Beschränkungen für den Produktgebrauch: Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bezeichnung des Unternehmens: 3M Deutschland GmbH Telefon: 02131-14-2914 Carl-Schurz-Straße 1 Fax: 02131-14-3587 D-41453 Neuss GERMANY e-Mail: ge-produktsicherheit@mmm.com Notrufnummer (Tag und Nacht): 02131/14-2222 ---------------------------------------------------------------------------- 2. MÖGLICHE GEFAHREN ---------------------------------------------------------------------------- R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sonstige Gefahren Keine bekannt. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 2 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN ---------------------------------------------------------------------------- 3.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff): 3.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung): Chemischer Name CAS-Nummer Gehalt (Gew%) ------------------------------------- ------------------ ------------- Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz 25068-38-6 60 - 100 (MW<700) EINECS: Nicht ausgenommen aufgrund der Polymerdefinition: NLP 500-033-5 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (In Einzelfällen kann das durchschnittliche MW>700 sein: Informationen zur Einstufung finden Sie in diesen Fällen im Kapitel 15 unter "Zusätzliche Hinweise".) Calciumcarbonat 471-34-1 10 - 30 EINECS: 207-439-9 Methylmethacryat-Butadien-Styrol Betriebsgeheim. 7 - 13 Terpolymer Hochdisperse Kieselsäure 112945-52-5 1 - 5 EINECS: 231-545-4 [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl] 2530-83-8 0,1 - 1 trimethoxysilan EINECS: 219-784-2 Gefahrensymbol: Xi Reizend N Umweltgefährlich R-Sätze: (R41) Gefahr ernster Augenschäden. (R38) Reizt die Haut. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (Lieferanteneinstufung) ---------------------------------------------------------------------------- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN ---------------------------------------------------------------------------- nach Einatmen: Wenn Anzeichen/Symptome auftreten, Person an die frische Luft bringen. Wenn die Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. nach Augenkontakt: 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 3 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. ---------------------------------------------------------------------------- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ---------------------------------------------------------------------------- Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Es werden keine außergewöhnlichen Brand - oder Explosionsgefahren erwartet. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Wasser kann zum Abdecken und Ersticken des Brandes benutzt werden. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. ---------------------------------------------------------------------------- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ---------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen aus anderen Abschnitten beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 4 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. ---------------------------------------------------------------------------- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG ---------------------------------------------------------------------------- 7.1 Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Augenkontakt vermeiden. Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Hautkontakt vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. 7.2 Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Lüftungsmaßnahmen: Behälter in gut belüfteten Bereichen handhaben. 7.3 Bestimmte Verwendung(en): Spezielle Hinweise: Keine bekannt. ---------------------------------------------------------------------------- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNL. SCHUTZAUSRÜSTUNG ---------------------------------------------------------------------------- 8.1 Expositionsgrenzwerte Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. Calciumcarbonat (471-34-1) TLV-Wert (ACGIH) 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 5 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- 10 mg/m3 [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan (2530-83-8) TWA Expositionsgrenzwert (CMRG) 5 ppm 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P95. Halb- oder Vollgesichtsschutzmasken mit Kombinationsfilter gegen organische Dämpfe und Partikelvorfilter. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe und einem Partikelfilter P100. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Neopren. Nitrilkautschuk. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 6 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Bei mechanischer Bearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen, Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Stäube, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. In gut gelüfteten Bereichen verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um Emissionen unterhalb vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Ist eine geeignete Absaugung/Belüftung nicht verfügbar, sollte ein entsprechendes Atemschutzgerät benutzt werden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). ---------------------------------------------------------------------------- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 9.1 Allgemeine Angaben: Form / Farbe / Geruch: Flüssigkeit. Paste. Weiß. Epoxidgeruch. Nach Prüfung gemäss 2.3.4 (Penetrometerverfahren) und gemäss 2.1.2.6 (Grundsatz der Klassifizierung) der ADR (Gefahrgut Strasse) handelt es sich bei der Zubereitung um einen pastenförmigen Stoff ("festen" Stoff), nicht um einen flüssigen Stoff. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz und zur Sicherheit: pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: >= 101 °C Flammpunkt: >= 101,11 °C (geschlossener Tiegel) Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck: n.a. Relative Dichte / Dichte 1,18 Wasserlöslichkeit: keine Viskosität: 800000 - 2000000 centipoise (bei 23°C) 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 7 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Dampfdichte: n.a. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.a. 9.3 Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.a. Schmelzpunkt/-bereich: n.b. Flüchtige organische Bestandteile: n.a. ---------------------------------------------------------------------------- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ---------------------------------------------------------------------------- Zu vermeidende Stoffe: Starke Säuren. Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Aldehyde. Bei der Verbrennung: Kohlenwasserstoffe. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Stabil. Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. ---------------------------------------------------------------------------- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Augenkontakt: Mäßige Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommenes Sehvermögen einschließen. Dämpfe, die vom Härteprozess freigesetzt werden, können Augenreizungen verursachen. Als Anzeichen/Symptome können auftreten Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss und verschwommene bzw. unscharfe Sicht. Staub aus Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Augenreizungen verursachen. Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Längere oder wiederholte Exposition kann bewirken: Allergische Hautreaktionen: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz einschließen. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 8 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- Auswirkungen bei Inhalation: Dämpfe, die während des Härteprozesses freigesetzt werden, können Atemweg-Reizung verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Staub aus Schneid-, Schleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen, Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen, wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Auswirkungen beim Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Sensibilisierungsgefahr: Das Produkt enthält folgende Stoffe, die mit den R-Sätzen R 42 bzw. R 43 oder in der MAK-Liste (TRGS 900) mit "S" gekennzeichnet sind. Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700). Sonstige toxikologische Angaben:: Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. ---------------------------------------------------------------------------- 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- 12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 9 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- 12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Einer oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes stellen eine signifikante festgestellte oder vermutete Umweltgefährdung dar, aber eine zurückhaltende Abschätzung deutet auf ein geringes Umweltrisiko. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorschriftsmäßiger Entsorgung die umweltgefährdenden Stoffe in entsprechenden Mengen oder auf entsprechenden Pfaden in die Umwelt gelangen können, dass nachteilige Wirkungen auf die Umwelt auftreten. ---------------------------------------------------------------------------- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ---------------------------------------------------------------------------- Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 10 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ---------------------------------------------------------------------------- Klassifizierung für den Transport: Nach Prüfung gemäss 2.3.4 (Penetrometerverfahren) und gemäss 2.1.2.6 (Grundsatz der Klassifizierung) der ADR (Gefahrgut Strasse) handelt es sich bei der Zubereitung um einen pastenförmigen Stoff ("festen" Stoff), nicht um einen flüssigen Stoff. ADR/RID: Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Epoxidharz) Environmentally hazardous substance, solid, n.o.s. (Epoxy resin) UN-Nr.: 3077 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: M7 Verpackungsanweisung: P002 GGVSee/IMDG: Environmentally hazardous substance, solid, n.o.s. (Epoxy resin) 1. Risk: 9 2. Risk: -- UN-No: 3077 PG: III EMS: F-A, S-F IATA/ICAO: Environmentally hazardous substance, solid, n.o.s. (Epoxy resin) UN-Nr.: 3077 Class: 9 PG: III Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 6kg je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw 6kg je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. ---------------------------------------------------------------------------- 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN ---------------------------------------------------------------------------- 15.1 Kennzeichnung: Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: Xi Reizend N Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (MW<700) R-Sätze: (R36/38) Reizt die Augen und die Haut. (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 11 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- S-Sätze: (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S23A) Dampf nicht einatmen. (S22) Staub nicht einatmen. (S24/25) Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S28) Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten. Zusätzliche Hinweise Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie): Das Kennzeichnungsschild der Verpackung von Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von gleich/kleiner 700 enthalten, muss die nachstehenden Angaben enthalten: "Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten." 15.2 Nationale Rechtsvorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Vergleiche auch Paragraphen 15-16 sowie Anhang V der Gefahrstoff-Verordnung vom 23.12.2004 Klassifizierung nach VbF n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft n.a. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 12 von 13 Seiten ---------------------------------------------------------------------------- keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie 660 (Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen) Merkblatt der BG-Chemie M023 (Polyester- und Epoxidharze) Merkblatt Kühn-Birett E05 (Epoxidharze und Epoxidhärter) Merkblatt der BG-Chemie M004 (Reizende/ ätzende Stoffe) Merkblatt der BG-Chemie M051 ( Gefährliche Chemische Stoffe) Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA - Ja: Komponenten überprüft. ---------------------------------------------------------------------------- 16. SONSTIGE ANGABEN ---------------------------------------------------------------------------- Änderungsgründe: Veränderung unter Punkt 14 "Klassifizierung für den Transport" Aufgrund von Prüfungen gemäss 2.3.4 (Penetrometerverfahren) und gemäss 2.1.2.6 (Grundsatz der Klassifizierung) der ADR (Gefahrgut Strasse) wurde diese Zubereitung von UN 3082 (Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.) in UN 3077 (Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g.) umgestuft, entsprechend verpackt und gekennzeichnet. Weitere Informationen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bestimmt TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Verantwortliche Abteilung: 3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit, Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587 Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigen Erfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendung des Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf mögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung und Haftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. 3M(TM) Scotch-Weld(TM) 7236 (Teil B) Seite 13 von 13 Seiten ----------------------------------------------------------------------------